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EAG-Förderverordnungen 2026: Kritik an kurzer Frist und mangelnder Berücksichtigung der jüngsten Gesetze

13.01.2026

Anlässlich des Endes der Begutachtungsfrist für die EAG-Förderverordnungen, die bis Ende vergangener Woche lief, kritisiert Oesterreichs Energie das Vorgehen der Bundesregierung.

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© Gerd Altmann pixabay.com

Insbesondere der kurze Begutachtungszeitraum über die Feiertage rund um den Jahreswechsel, inhaltliche Widersprüche zur neuen Gesetzeslage sowie die verspätete Veröffentlichung des EAG-Fördergutachtens verhindern eine differenzierte Stellungnahme seitens der E-Wirtschaft faktisch.

 

Knapp vor Weihnachten veröffentlichte die Bundesregierung nicht nur das kürzlich beschlossene Elektrizitätswirtschaftsgesetz, sondern schickte auch Förderverordnungen für das Erneuerbaren Ausbau-Gesetz (EAG) in Begutachtung. Dass der Begutachtungszeitraum vom 23. Dezember 2025 bis zum 9. Jänner 2026 fast vollständig in die in die Urlaubszeit rund um den Jahreswechsel fiel, erschwerte eine sorgfältige fachliche Prüfung durch die E-Wirtschaft und die Abstimmung mit den betroffenen Unternehmen massiv. „Gerade bei Förderregelungen, die für Investitionen in erneuerbare Energien – und damit die Erreichung politischer Ziele – von zentraler Bedeutung sind, braucht es ausreichend Zeit für eine seriöse Begutachtung. Eine Konsultation über die Feiertage wird diesem Anspruch nicht gerecht“, sagt Barbara Schmidt, Generalsekretärin von Oesterreichs Energie.

 

Verordnungen bereits zum Erlass fachlich überholt
 

Kritisch sieht die Branche auch die inhaltliche Ausgestaltung der Verordnungen. Diese berücksichtigen wesentliche Änderungen aus dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) nicht – obwohl dieses Gesetz am ersten Tag der Begutachtung in Kraft trat. „Es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum neue Förderbedingungen vorgelegt werden, die bereits beim Start der Begutachtung nicht mehr mit der geltenden Gesetzeslage im Einklang stehen“, so Schmidt.

 

Zusätzliche Unsicherheit entsteht durch die Entscheidungsgrundlagen selbst. Das umfangreiche Gutachten, auf dem die geplanten Anpassungen beruhen, wurde erst nach Beginn der Begutachtung veröffentlicht. „Wenn zentrale Grundlagen erst nachgereicht werden und gleichzeitig eine sehr kurze Frist läuft, ist eine ernsthafte und fundierte Prüfung schlicht nicht möglich“, betont Schmidt.

 

Aus Sicht von Oesterreichs Energie untergräbt dieses Vorgehen die dringend benötigte Planungssicherheit für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien. „Stabile und verlässliche Rahmenbedingungen sind entscheidend für Investitionen. Zeitdruck, fehlende Abstimmung und ständig wechselnde Vorgaben erhöhen Risiken – und verteuern am Ende die Transformation des Energiesystems“, so Schmidt.

 

Forderung: Bestehende Regeln nutzen, statt Hektik verbreiten
 

Oesterreichs Energie fordert daher, die im EAG gesetzlich vorgesehenen Fortführungsregelungen zu nutzen. Die bestehenden Förderbedingungen sollten für das Jahr 2026 so lange weiter gelten, bis ein aktualisiertes Gutachten vorliegt, das die Neuerungen des ElWG korrekt abbildet.

 

„Planungssicherheit entsteht nicht durch unabgestimmte Verordnungen zwischen den Jahren, sondern durch saubere Gutachten und einen echten Dialog mit der Branche“, betont Barbara Schmidt abschließend. „Der Ausbau heimischer Energie muss oberste Priorität haben. Wir appellieren an die Entscheidungsträger, den Pfad der Stabilität einzuschlagen, anstatt durch kurzfristige Schnellschüsse Investitionen in die Energiezukunft zu gefährden.“

 

 

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