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EABG: Wichtige Fortschritte,  Gesetz bleibt aber hinter dem notwendigen Handlungsbedarf zurück

28.03.2026

Dachverband Erneuerbare Energie Österreich vermisst jedoch nach wie vor notwendige Ambitionen bei Länderbeiträgen 

windkraft.jpg
© pixabay.com

Wien  - Der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) erkennt im Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) wichtige Verbesserungen zum Status Quo bei der Vereinfachung, der Strukturierung und Effizienz von Genehmigungsverfahren. Gleichzeitig bleiben zentrale Kritikpunkte aus der Begutachtung unverändert aufrecht. Vor allem die Ausbauziele für die Bundesländer sind weiterhin zu niedrig angesetzt. In Anbetracht der sich zuspitzenden Öl- und Gaskrise sei deutlich mehr Engagement notwendig.

 

“Österreich hat es in der Hand sich unabhängig zu machen. Die Verbesserungen am Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz zeigen in die richtige Richtung. Doch mit den vorgesehenen 27 Terawattstunden an zusätzlichem Ausbau bis 2030 wird die Regierung dem steigenden Strombedarf in Österreich nicht gerecht!“, erklärt Martina Prechtl- Grundnig, Geschäftsführerin des EEÖ. "Sowohl im Österreichischen Netzinfrastrukturplan (ÖNIP) als auch im Nationalen Energie- und Klimaplan hat sich Österreich bereits zu höheren Zielen bekannt.“


Geringe Mindestvorgaben machen Sanktionen wirkungslos

 

 Der EEÖ sieht insbesondere die noch immer unzureichenden Mindestvorgaben für die Bundesländer je Technologie kritisch. In mehreren Fällen sind diese bereits heute erreicht oder nahezu erreicht. „Der Anspruch zur Beschleunigung muss sich in den Bundesländer-Zielen widerspiegeln. Doch derzeit liegt die Latte gerade einmal auf Fußknöchelhöhe. Die Bundesländer können also bequem darüber hinwegsteigen. Der vorgesehene Sanktionsmechanismus – ein Verlust von Technologiefördermitteln - wird damit wirkungslos“, so Prechtl-Grundnig.

Grundsätzlich positiv bewertet der EEÖ die vorgesehene Beteiligung an Strafzahlungen bei Zielverfehlung durch säumige Bundesländer. Allerdings greift dieser Mechanismus erst deutlich zeitverzögert. „Wenn Sanktionen erst wirksam werden, nachdem die Ziele verfehlt wurden, ist die Milch bereits vergossen. Es braucht Instrumente, die rechtzeitig gegensteuern und Zielverfehlungen gar nicht erst entstehen lassen“, betont die Geschäftsführerin. Dafür seien frühzeitig wirksame Steuerungsmöglichkeiten des Bundes erforderlich. Durch sie könnte beispielsweise vermieden werden, dass eine Säumigkeit der Bundesländer bei der Ausweisung von Beschleunigungsgebieten eine effektive Beschleunigung konterkariert.


 Wichtige Fortschritte


Als klaren Fortschritt hebt der EEÖ hervor, dass die Geothermie in den Gesetzesentwurf aufgenommen wurde. Interessant sind auch die vorgesehenen Möglichkeiten für Gemeinden, die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten anzufordern. Weiters sieht der EEÖ positiv, dass das öffentliche Interesse an Erneuerbaren-Vorhaben verankert wird. Die Einführung eines One-Stop-Shops kann Verfahren deutlich straffen. Klare Fristen und Prüfrahmen und die verstärkte Digitalisierung eröffnen Chancen für mehr Tempo. Diese Punkte seien gut und wiesen in die richtige Richtung – doch ein wirksames Gesetz brauche zusätzlich eine verbindliche Aufteilung der Ausbauziele, die auch den steigenden Strombedarf berücksichtigt.

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