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E–Mobilität: Internationales Aufladen wie vor der Haustür

01.04.2012

Kooperation zwischen acht Partnern in sieben Ländern setzt Standard für europäisches Abrechnungsverfahren für Elektromobilität

Aachen/Vaals – Am Freitag wurde mit der Unterzeichnung der "Vaalser Verträge" die Grundlage für eine erste grenzenlose europäische Elektromobilität gelegt. Die drei Gründer von e–clearing.net sowie fünf weitere Partner ermöglichen mit ihrer Unterschrift erstmals das grenzenlose Aufladen und Bezahlen von Elektroautos anbieterübergreifend in sieben europäischen Staaten.
Die Vaalser Verträge sind eine Kooperationsvereinbarung für das sogenannte E–Roaming zwischen den Elektromobilitätsdienstleistern ladenetz.de (Deutschland), e–laad.nl (Niederlande), Blue Corner und becharged (Belgien), Estonteco (Luxemburg), Vlotte (Österreich), ESBeCars (Irland) und Inteli (Portugal). E–Roaming wird der grenzüberschreitende Zugang zu öffentlichen Ladestationen für Elektrofahrzeuge genannt – die Koordination und die Abrechnung regeln im Hintergrund die Anbieter, wie beim Mobiltelefon.
Mit der Zeichnung der Verträge wurde auch das europäische Clearing House System (eCHS) vorgestellt. Das von den drei Partnern ladenetz.de, e–laad und Blue Corner entwickelte eCHS ermöglicht den europaweiten Austausch von notwendigen Informationen zwischen verschiedenen Ladestationsbetreibern und Fahrstromanbietern. Die Vaalser Verträge bilden die vertraglichen Grundlagen zwischen den Anbietern. Über das eCHS wird systemseitig ein barrierefreier Zugang für Elektromobilisten in den sieben angeschlossenen Ländern sichergestellt. Damit ist ein europäischer Standard entstanden, der internationales Aufladen so einfach wie das Aufladen vor der Haustür macht.
Unter dem Namen Open Clearing House Protocol (OCHP) veröffentlichten die Partner den ersten offenen Standard für die Kommunikation zwischen Ladestationsmanagementsystemen. Diese steuern die Ladeinfrastrukturen der einzelnen europäischen Anbieter. Die Integration weiterer nationaler und internationaler Partner ist auf Basis des frei verfügbaren Protokolls OCHP problemlos möglich. Neben der Abwicklung, Speicherung und Verwaltung der Vorgänge an den Ladestationen werden im System die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den beteiligten Akteuren verwaltet. Diese Vereinbarungen können die Beträge pro kWh, pro Einheit, Pauschalen etc. betreffen. Aus der Kombination dieser Funktionalitäten lässt sich ein Bericht über die notwendigen finanziellen Ausgleichszahlungen unter den Teilnehmern des Clearing Houses erstellen. Zusätzlich zum Austausch der Transaktionen bietet das eCHS weitere Mehrwertdienstleistungen, wie die Bereitstellung von Geoinformationen an einer Standardschnittstelle für Navigationssysteme und offene Plattformen wie lemnet.org. Zukünftig soll über diese Schnittstelle beispielsweise auch die Reservierung von Ladestationen durch ein intelligentes Auto an beliebigen Ladestationen ermöglicht werden.
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01.04.2012 | Autor*in: holler
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