E-Auto-Laden könnte deutlich teurer werden: BEÖ warnt vor neuen Netztarifen
Linz/Wien - Das Laden von Elektroautos könnte künftig an vielen Standorten in Österreich deutlich teurer werden. Davor warnt der Bundesverband Elektromobilität Österreich (BEÖ) mit Blick auf die geplante Neugestaltung der Netztarife. Nach dem Begutachtungsentwurf der E-Control soll bei der Berechnung der Netzkosten künftig neben dem Stromverbrauch auch die gleichzeitig bezogene Leistung, also die Leistungsspitzen, stärker berücksichtigt werden.
Aus Sicht des BEÖ könnte das vor allem öffentliche Ladepunkte mit 11 und 22 kW sowie gemeinschaftliche Ladeanlagen in Mehrparteienhäusern treffen. Die geplante Tarifstruktur drohe damit ausgerechnet jene Ladeinfrastruktur zu verteuern, die für den weiteren Ausbau der Elektromobilität eine wichtige Rolle spielt.
Bis zu 50 Prozent der öffentlichen Ladepunkte betroffen
Öffentliche AC-Ladepunkte sind speziell für Menschen ohne eigene Wallbox unverzichtbar. Werden geringe Auslastung und die Bereitstellung von Ladeleistung künftig durch hohe Leistungspreise belastet, könnten weniger frequentierte Standorte wirtschaftlich unter Druck geraten, warnt BEÖ-Vorsitzender Andreas Reinhardt.
Nach Berechnungen des Verbandes könnten bis zu 50 Prozent der öffentlichen Ladepunkte von den Änderungen betroffen sein. Besonders gefährdet seien Standorte in Wohngebieten, im ländlichen Raum und an weniger stark frequentierten Orten. Die Folge könnten höhere Ladekosten und ein Rückgang der verfügbaren Ladepunkte sein. Investitionen könnten sich stattdessen auf wenige stark ausgelastete Ladehubs konzentrieren.
Konkret geht es um die künftig stärkere Berücksichtigung der gleichzeitig aus dem Netz bezogenen Leistung. Auf Netzebene 7, also im Niederspannungsnetz, das unter anderem Haushalte, kleinere Betriebe und viele Ladeeinrichtungen versorgt, ist für den Leistungsanteil über 10 kW ein höherer Preis vorgesehen.
Der BEÖ nennt dazu ein Beispiel: Bei einer Ladestation mit zwei Ladepunkten zu jeweils 11 kW und einem Jahresabsatz von 5.000 kWh könnten die Netzkosten nach den Berechnungen des Verbandes auf 27,5 Cent pro Kilowattstunde steigen. Bei einem Jahresabsatz von 10.000 kWh wären es 16 Cent pro Kilowattstunde. Die endgültigen Tarife stehen allerdings noch nicht fest.
Gemeinschaftliches Laden könnte zum Nachteil werden
Kritik übt der BEÖ auch an möglichen Auswirkungen auf Ladeanlagen in Mehrparteienhäusern. Gemeinschaftliche Anlagen mit intelligentem Lastmanagement können die verfügbare Leistung auf mehrere Fahrzeuge verteilen und dadurch Stromspitzen reduzieren. Aus Sicht des Verbandes besteht dennoch die Gefahr, dass solche Anlagen künftig teurer werden als mehrere einzelne, ungesteuerte Wallboxen.
„Es wäre widersinnig, wenn eine intelligent gesteuerte Gemeinschaftsanlage teurer wird als zahlreiche ungeregelte Einzelanschlüsse. Netzdienliches Verhalten muss belohnt werden“, sagt BEÖ-Experte Roman Itzinger.
Der Verband fordert deshalb, dass die tatsächliche Spitzenleistung am gemeinsamen Hausanschluss als Grundlage für die Verrechnung herangezogen wird. Die Leistungswerte von Wohnungen und Ladeanlagen sollten nicht einfach addiert werden, wenn deren Verbrauchsspitzen zu unterschiedlichen Zeitpunkten auftreten.
BEÖ fordert Anreize für flexibles Laden
Darüber hinaus will der BEÖ flexibles und netzdienliches Laden stärker in der Tarifgestaltung berücksichtigt sehen. Wer sein Elektroauto zu Zeiten mit geringerer Netzauslastung lädt oder die Ladeleistung an die aktuelle Situation im Stromnetz anpasst, sollte auch bei den Netzkosten profitieren.
Damit könnten vorhandene Netzkapazitäten besser genutzt, Lastspitzen reduziert und teure Netzausbauten teilweise vermieden werden.
Grundsätzlich begrüßt der BEÖ die Modernisierung der Netzentgelte und den Schritt hin zu verursachungsgerechteren Tarifen. Entscheidend sei jedoch, dass die neuen Regeln den weiteren Ausbau der Elektromobilität nicht bremsen.
„Entscheidend ist, dass die neuen Regeln den weiteren Ausbau der Elektromobilität wirksam unterstützen“, betonen Andreas Reinhardt und Roman Itzinger.
Die geplante Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (SNE-G-V) definiert die Grundsätze für die künftige Berechnung der Netzentgelte. Die konkrete Tarifverordnung soll anschließend folgen. Nach den Plänen der E-Control soll die neue Netzentgeltstruktur ab 1. Jänner 2027 gelten.