Die patentfreie Zone für die klassische Pflanzenzucht in Europa bewahren!
Gestern veröffentlichte „Keine Patente auf Saatgut!“ einen Bericht über kürzlich angemeldete oder erteilte europäische Patente im Bereich der klassischen Pflanzenzüchtung. Ein Beispiel ist ein Patent auf die Züchtung einer natürlichen Eigenschaft in Tomaten, die ausschließlich auf Kreuzung und Selektion beruht (EP3911147).
Vor diesem Hintergrund legt „Keine Patente auf Saatgut!“ einen neuen Vorschlag zur Klarstellung der Bestimmungen des europäischen Patentrechts vor, um die Erteilung solcher Patente in Zukunft zu verhindern.
„Diese Patente stören bestehende Systeme der Nahrungsmittelproduktion und Pflanzenzucht, indem sie den Zugang zu biologischen Ressourcen blockieren oder erschweren. Da sie nicht auf echten technischen Erfindungen beruhen, betrachten wir dies als einen schwerwiegenden Missbrauch des Patentrechts zur Aneignung der Natur“, sagt Dagmar Urban von Arche Noah.
Das Patent (EP3911147) wurde im Juli 2025 dem niederländischen Unternehmen Enza Zaden erteilt. Es beansprucht native genetische Ressourcen, die in Wildtomaten entdeckt wurden und Resistenzen gegen ein Virus bieten. Das Patent ist auch für die Diskussion über Pflanzen relevant, die durch neue gentechnische Verfahren (NGTs) gewonnen wurden: Auch native Merkmale und genetische Ressourcen könnten für NGT-Anwendungen patentiert werden. Obwohl die Verwendung solcher Gene lediglich eine Nachahmung dessen wäre, was in der Natur bereits vorkommt, könnte das Europäische Patentamt sie dennoch als „erfinderisch“ einstufen.
Um die Erteilung solcher Patente in Zukunft zu verhindern, hat „Keine Patente auf Saatgut!“ im Austausch mit Experten einen Vorschlag entwickelt, der nur geringfügige Anpassungen der geltenden Rechtsvorschriften erfordert. Der Vorschlag steht im Einklang mit den geltenden Patentgesetzen und würde lediglich deren Auslegung ändern.
„Unser Vorschlag folgt der Logik und Intention des EU-Patentrechts, bestimmte Kriterien für patentierbare technische Erfindungen festzulegen. Gleichzeitig blieben alle anderen Züchtungsverfahren, wie ursprünglich vom Gesetzgeber vorgesehen, von der Patentierbarkeit ausgeschlossen“, sagt Christoph Then von Keine Patente auf Saatgut! „Wir erwarten von der EU nun tragfähige Lösungen zur Sicherung der Zukunft der Pflanzenzüchtung.“
Wie im Bericht erläutert, könnte der Vorschlag dazu beitragen, mehrere Probleme zu lösen, beispielsweise den Zugang zu biologischem Material, das alle Züchter benötigen, zu sichern. Er geht die Ursache des Problems an, anstatt nur die negativen Auswirkungen von Patenten auf Saatgut abzumildern. Dies hat zur Folge, dass selbst bereits erteilte Patente im Bereich der klassischen Züchtung oder auf native Merkmale vor den europäischen Gerichten nicht mehr durchgesetzt werden können.
Vor diesem Hintergrund legt „Keine Patente auf Saatgut!“ einen neuen Vorschlag zur Klarstellung der Bestimmungen des europäischen Patentrechts vor, um die Erteilung solcher Patente in Zukunft zu verhindern.
„Diese Patente stören bestehende Systeme der Nahrungsmittelproduktion und Pflanzenzucht, indem sie den Zugang zu biologischen Ressourcen blockieren oder erschweren. Da sie nicht auf echten technischen Erfindungen beruhen, betrachten wir dies als einen schwerwiegenden Missbrauch des Patentrechts zur Aneignung der Natur“, sagt Dagmar Urban von Arche Noah.
Das Patent (EP3911147) wurde im Juli 2025 dem niederländischen Unternehmen Enza Zaden erteilt. Es beansprucht native genetische Ressourcen, die in Wildtomaten entdeckt wurden und Resistenzen gegen ein Virus bieten. Das Patent ist auch für die Diskussion über Pflanzen relevant, die durch neue gentechnische Verfahren (NGTs) gewonnen wurden: Auch native Merkmale und genetische Ressourcen könnten für NGT-Anwendungen patentiert werden. Obwohl die Verwendung solcher Gene lediglich eine Nachahmung dessen wäre, was in der Natur bereits vorkommt, könnte das Europäische Patentamt sie dennoch als „erfinderisch“ einstufen.
Um die Erteilung solcher Patente in Zukunft zu verhindern, hat „Keine Patente auf Saatgut!“ im Austausch mit Experten einen Vorschlag entwickelt, der nur geringfügige Anpassungen der geltenden Rechtsvorschriften erfordert. Der Vorschlag steht im Einklang mit den geltenden Patentgesetzen und würde lediglich deren Auslegung ändern.
„Unser Vorschlag folgt der Logik und Intention des EU-Patentrechts, bestimmte Kriterien für patentierbare technische Erfindungen festzulegen. Gleichzeitig blieben alle anderen Züchtungsverfahren, wie ursprünglich vom Gesetzgeber vorgesehen, von der Patentierbarkeit ausgeschlossen“, sagt Christoph Then von Keine Patente auf Saatgut! „Wir erwarten von der EU nun tragfähige Lösungen zur Sicherung der Zukunft der Pflanzenzüchtung.“
Wie im Bericht erläutert, könnte der Vorschlag dazu beitragen, mehrere Probleme zu lösen, beispielsweise den Zugang zu biologischem Material, das alle Züchter benötigen, zu sichern. Er geht die Ursache des Problems an, anstatt nur die negativen Auswirkungen von Patenten auf Saatgut abzumildern. Dies hat zur Folge, dass selbst bereits erteilte Patente im Bereich der klassischen Züchtung oder auf native Merkmale vor den europäischen Gerichten nicht mehr durchgesetzt werden können.