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Deutschland: Stromsteuer-Novelle darf Biomasse nicht mit fossilen Energien gleichsetzen

04.09.2025

Biomasse soll in Stromsteuerrecht per Definition aus dem Begriff der „erneuerbaren Energieträger“ gestrichen werden

Biogas Solar Wind Raps (c)DagmarJensen.jpg.jpg
© Dagmar Jensen / Gute Zukunftsaussichten für erneuerbare Energien
Berlin - Gestern hat das Bundeskabinett den Kabinettsentwurf zur Novellierung des Energie- und Stromsteuergesetzes beschlossen. Die Verbände im Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) bemängeln weiterhin den nicht hinnehmbaren Umstand, dass Biomasse per Definition aus dem Begriff der „erneuerbaren Energieträger“ im Sinne des Stromsteuerrechts gestrichen werden soll.


„Es ist nicht nachvollziehbar, warum nun auch die Bundesregierung dem Vorschlag aus dem Finanzministerium folgt und – entgegen allen bisherigen Rechtsakten, sowohl auf deutscher als auch auf EU-Ebene – Biomasse aus der Definition erneuerbarer Energieträger im Sinne des Stromsteuerrechts streichen will. Sollte der Entwurf in dieser Form den Bundestag passieren, würde dies eindeutig mit der bewährten Systematik brechen und Biogasanlagen sowie Holzheizkraftwerke irrsinnigerweise mit Kohle- und Gaskraftwerken gleichsetzen“,
erklärt Sandra Rostek, Leiterin des HBB.

Das Finanzministerium begründet den Ausschluss mit Bürokratieabbau, damit keine Nachhaltigkeitszertifizierung notwendig wird. Die Leiterin des HBB kritisiert diese Begründung als vorgeschoben:
„Da die Anlagen bereits für den Erhalt der EEG-Vergütung eine Nachhaltigkeitszertifizierung durchführen müssen, entstünde hier kein Mehraufwand. Vielmehr gehen wir davon aus, dass die Bundesregierung beteiligte Behörden nicht behelligen will, die bereits vorhandenen Nachhaltigkeitszertifikate zu prüfen. Auch wir setzen uns leidenschaftlich für den Bürokratieabbau ein – aber nicht auf dem Rücken einer ganzen Branche!“

 
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