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Deutschland: Starkes Signal für Energiewende von unten

01.05.2025

Kleingärtner haben ein Recht auf Balkonkraftwerk

FREDDY Balkonkraftwerk.png
© base.energy
Berlin -   Der Streit um ein Balkonkraftwerk in einem Kleingarten in Lutherstadt Wittenberg ist gestern zugunsten der Energiewende entschieden worden. Das Landgericht Dessau-Roßlau stellt in seinem  Urteil unmissverständlich klar, dass Vereine den Betrieb von Balkonkraftwerken nicht ohne triftige Gründe verbieten dürfen. Das öffentliche Interesse an der Nutzung Erneuerbarer Energien wiege schwerer als starre Vereinssatzungen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt die Entscheidung als wichtigen Schritt für die Energiewende. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verein könnte noch in Berufung gehen.

Dazu sagt DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz: „Das Urteil ist ein starkes Signal: Klimaschutz endet nicht am Gartenzaun. Vereine können nicht länger mit starren Regeln verhindern, dass Kleingärtnerinnen und Kleingärtner die Sonne nutzen. Das Interesse an Erneuerbaren Energien ist heute so groß wie nie und es ist wichtig, die Menschen bei der Energiewende mitzunehmen. Wer dagegen auf Satzungsparagraphen pocht, handelt an der Realität vorbei. Balkonkraftwerke gehören zur Zukunft – auch im Kleingarten. Wir fordern eine bundesweite Gesetzgebung durch die neue Bundesregierung, die Verfahren wie diese überflüssig macht."

Rechtsanwalt Sebastian Lange von der Projektkanzlei, der die Kleingärtner in dem Verfahren vertritt: „Das Gericht hat klargestellt, dass Vereinsrecht kein Freibrief ist für Klimablockade. Satzungshoheit endet dort, wo grundrechtlich geschützte Ziele wie der Ausbau Erneuerbarer Energien berührt werden. Wer pauschal Balkonkraftwerke verbieten will, handelt rechtswidrig. Auch Kleingärtnerinnen und Kleingärtner haben das Recht, ihre Dächer und Gärten im Rahmen der geltenden Regeln für den Klimaschutz zu nutzen.“
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