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Deutschland: Kabinett beschließt europarechtswidriges Abkommen zur Gasförderung vor Borkum 

23.10.2025

„Bundesregierung gibt deutsche Souveränität zugunsten ausländischer fossiler Interessen auf“

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© Hannes Grobe
Berlin -  Trotz massiver Kritik von Umweltverbänden hat die  deutsche Bundesregierung das Vertragsgesetz zum sogenannten Unitarisierungsabkommen mit den Niederlanden verabschiedet. Das Abkommen soll neue Gasbohrungen im deutsch-niederländischen Grenzgebiet ermöglichen – auch in unmittelbarer Nähe des UNESCO-Weltnaturerbes Wattenmeer und unter deutschen Meeresschutzgebieten. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) warnt: Mit der geplanten Ratifizierung würde Deutschland zentrale europarechtliche Vorgaben verletzen und seine Souveränität zugunsten des Gaskonzerns One-Dyas einschränken.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH:  „Dieses Abkommen verstößt offenkundig gegen Europarecht. Deutschland würde sich vertraglich verpflichten, Genehmigungen für Gasförderprojekte nicht zu ändern, wenn niederländische Interessen dadurch beeinträchtigt werden – selbst wenn EU-Recht dies zwingend erfordert. Auslaufende Genehmigungen sollen automatisch verlängert werden – das wäre ohne Bewertung der Umwelt- und Klimarisiken europarechtswidrig. Damit gibt die Bundesregierung Deutschlands Entscheidungshoheit ab und macht sich zum Erfüllungsgehilfen für den fossilen Gaskonzern One-Dyas. All dies geschieht zulasten deutscher Meeresschutzgebiete, dem UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer und der deutschen Rechtshoheit. Wir fordern die Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates auf, dieses Abkommen abzulehnen.“


Hintergrund:

Das Unitarisierungsabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden regelt die Erschließung grenzüberschreitender Öl- und Gaslagerstätten in der Nordsee. Nach Analyse der DUH verstößt es mehrfach gegen europäisches Gemeinschaftsrecht und beschneidet die deutsche Souveränität in Genehmigungs- und Kontrollverfahren. Besonders kritisch: Änderungen von Genehmigungen sollen untersagt werden, wenn niederländische Interessen davon beeinträchtigt werden (Art. 4 Abs. 3 Unitarisierungsabkommen), Genehmigungen sollen ohne Antrag automatisch verlängert werden (Art. 11 Unitarisierungsabkommen), wenn die wirtschaftliche oder praktische Weiternutzung möglich erscheint. Soweit dabei weder die ökologischen Risiken noch die Auswirkungen auf den Klimaschutz in die Entscheidung einbezogen werden sollen, verstößt auch dies gegen EU-rechtliche und völkerrechtliche Vorgaben zum Umwelt- und Klimaschutz. Die Regelung könnte auch die Gasbohrungen vor Borkum verlängern, die das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen nur bis 2042 genehmigt hatte.

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