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Deutschland: Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) trat am 1. August 2004 in Kraft

04.08.2004

Eine Stellungnahme von Hans-Josef Fell, Sprecher für Forschung und Technologie

Es ist so weit: Das neue, novellierte Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) trat am 1. August 2004 in Kraft. Dieses EEG ist ein wesentlicher Beitrag zur Innovationsoffensive der rot-grünen Regierungsfraktionen. Neuen Technologien, wie Biogasaufbereitung, Brennstoffzellen, Stirling-Motoren, Wellen-, Salzgradienten- und Geothermiekraftwerken zur Stromerzeugung wird damit der Boden bereitet.
Das EEG wird dem Ausbau der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien unter anderem in der Landwirtschaft einen ähnlichen Ausbauschub bescheren wie in den letzten Jahren der Windkraft. Dies eröffnet der deutschen Land- und Forstwirtschaft neue, große Einkommensquellen und stärkt die Unabhängigkeit vom Erdöl. Über den neu eingeführten Bonus für Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen können verstärkt fossile Heizenergien durch Erneuerbare Energien ersetzt werden.
Die aus Erneuerbaren Energien produzierten Strommengen werden dazu führen, dass in den nächsten Jahren einige umwelt- und klimaschädliche Kernkraftwerke und Kohlekraftwerke abgeschaltet werden können. Dabei bieten die Bioenergien die Möglichkeit, die Angebotsschwankungen der Windkraft auszugleichen. Gleichzeitig kann die Geothermie zunehmend die Grundlast-Stromversorgung übernehmen, da auch deren Einspeisebedingungen verbessert wurden. Das Vorhalten fossiler Kraftwerke, wenn der Wind mal nicht weht und die Sonne nicht scheint, wird in Zukunft nicht mehr nötig sein.

Unterlagen:

Den Gesetzestext und eine Foliensammlung über die wichtigsten Neuerungen des Gesetzes finden Sie auf der Homepage: http://www.hans-josef-fell.de/eeg/eeg.php
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04.08.2004 | Autor*in: litschauer
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