Für Browser < IE 11 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Skip to main content
Ökonwes
  • Sonne
  • Wind
  • Biomasse
  • Mobilität
  • Nachhaltigkeit(current)1
    • Nachhaltigkeit
    • Vernetzung
    • Wasser
    • weitere Energien
    • Ersatz fossiler Energie
    • Umweltschutz(current)2
    • Bauen
    • offene Briefe
    • Ansichtssache
    • Buch-Tipp
    • Heroes for future
    • Jobs
    • Ernährung und Gesundheit
    • Ökologisch Investieren
  1. oekonews
  2. Nachhaltigkeit
  3. Umweltschutz

Deutschland: Einhaltung des Emissionsbudgets bis 2030 unsicher – spätestens ab 2030 deutliche Zielverfehlungen zu erwarten

15.05.2025
Berlin  – Der Expertenrat für Klimafragen hat heute seinen Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für  2024 und zu den Projektionsdaten 2025 vorgelegt. 

Expertenrat stellt trotz unterschätzter Emissionen in Projektionsdaten keine Budgetüberschreitung bis 2030 fest 

Der Expertenrat konnte die Berechnung der Emissionsdaten für  2024 nachvollziehen und bestätigt die Ergebnisse des Umweltbundesamts. Er stellt fest, dass der Gebäudesektor sowie der Verkehrssektor im Jahr 2024 zum wiederholten Male die vorgegebenen Jahresemissionsmengen überschreiten. In beiden Sektoren ist die Überschreitung höher als im Vorjahr. 

Gemäß den diesjährigen Projektionsdaten würde das im Klimaschutzgesetz festgelegte Emissionsbudget für die Jahre 2021 bis 2030 mit einem Puffer von 81 Mt CO2-Äq. eingehalten werden. In seiner Prüfung der Daten gelangt der Expertenrat zum Ergebnis, dass die Projektionsdaten die Emissionsmengen bis 2030 jedoch tendenziell unterschätzen. Das Maß der Unterschätzung liegt nach Einschätzung des Expertenrats aber etwa in der Größenordnung des in den Projektionsdaten 2025 ausgewiesenen Puffers. Vor dem Hintergrund der  Unsicherheiten stellt der Expertenrat im Sinne seines Auftrags fest, dass die Summe der Treibhausgasemissionen der Jahre 2021 bis 2030 die entsprechende nach Klimaschutzgesetz zulässige Menge weder über- noch unterschreitet.  

„Zwar stellen wir im Ergebnis unserer Prüfung keine Überschreitung des Emissionsbudgets bis 2030 fest. Aber ohne den Puffer, der sich in den Jahren 2021 bis 2024 unter anderem durch Corona und die schwache Wirtschaft aufgebaut hat, wäre bis Ende 2030 mit hoher Wahrscheinlichkeit eine deutliche Budgetüberschreitung zu erwarten gewesen“, so der Ratsvorsitzende Hans-Martin Henning. „Zudem werden laut Projektionsdaten die nationalen Verpflichtungen unter der europäischen Lastenteilung ab dem Jahr 2024 verfehlt. Sie weisen eine im Vergleich zum vorigen Jahr gewachsene Ziellücke bis 2030 auf. Auch das übergeordnete 65Prozent-Ziel für das Jahr 2030 würde nicht erreicht.“ 

Expertenrat regt Weiterentwicklung der Zielarchitektur im Klimaschutzgesetz an 

Für die Jahre nach 2030 zeigen die Projektionsdaten eine deutliche und  mit der Zeit zunehmende Zielverfehlung. Der Sektor Landnutzung LULUCF wird in den Projektionsdaten nicht mehr als Senke von Emissionen, sondern als Emissionsquelle ausgewiesen – ein Trend, der laut Projektionsdaten bis 2045 und darüber hinaus anhält. Grund dafür ist der schlechte Zustand des Waldes. Damit verbleiben laut den Projektionsdaten im Jahr 2045 ohne den Sektor LULUCF Emissionen in Höhe von 204 Mt CO2-Äq. Wird der Sektor LULUCF einbezogen, fallen die Restemissionen sogar noch höher aus. Das übergreifende Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045 würde damit sehr deutlich verfehlt. 

Um Klimaneutralität zu erreichen, müssen verbleibende Restemissionen durch die Senkenleistung des Sektors LULUCF und durch technische Senken ausgeglichen werden. Derzeit besteht Unklarheit darüber, ob und unter welchen Bedingungen sich der Sektor LULUCF wieder zu einer Emissionssenke entwickeln kann. Auch der Einsatz negativer Emissionstechnologien ist bislang mit zahlreichen Unwägbarkeiten verbunden. Vor dem Hintergrund der projizierten Zielverfehlungen und der unabsehbaren Entwicklungen im Bereich der Senken empfiehlt der Expertenrat in seinem Gutachten die Klärung und Ergänzung der Zielarchitektur des Klimaschutzgesetzes. Insbesondere sollte zügig eine Langfriststrategie entwickelt werden, welche das Zusammenspiel von Restemissionen, dem LULUCF-Sektor und technischen Senken beim Erreichen der Klimaneutralität im Zieljahr 2045 und auf dem Weg dorthin präzisiert. „Das Klimaschutzgesetz enthält bislang kein eigenständiges Ziel für die Restemissionen im Jahr 2045, die Bundesregierung hat das Ziel für die technischen Senken noch nicht definiert, und das Ziel für LULUCF wird in den Projektionsdaten weit verfehlt“, erläutert Ratsmitglied Marc Oliver Bettzüge und ergänzt: „Damit ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht klar, wie die Bundesregierung das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045 erreichen will.“ Der Expertenrat empfiehlt deshalb eine rasche Klärung und fordert einen konsistenten klimaschutzpolitischen Rahmen. 

Anstehendes Klimaschutzprogramm sollte identifizierte Problembereiche gezielt adressieren 

Auch wenn kein Nachsteuern aufgrund einer zweiten Zielverfehlung notwendig ist, steht laut Klimaschutzgesetz der Beschluss eines Klimaschutzprogramms innerhalb der ersten zwölf Monate nach Beginn der Legislatur an, also bis Ende März 2026. Gemäß Gesetz müssen darin die festgestellten Zielverfehlungen bis 2040 vollständig adressiert werden. Zusätzlich sollte aus Sicht des Expertenrats auch die Zielverfehlung der Klimaneutralität bis 2045 in den Blick genommen werden, auch wenn letztere nicht ausdrücklicher Bestandteil eines Klimaschutzprogramms sein muss. Im Bericht identifiziert der Expertenrat eine Reihe von Handlungsfeldern, die eine besondere Aufmerksamkeit im Klimaschutzprogramm verdienen, unter anderem Maßnahmen im Verkehrs- und Gebäudesektor, die Umsetzung des 2. Europäischen Emissionshandels EU-ETS 2 sowie Maßnahmen im Sektor LULUCF und zur Umsetzung von technischen Senken.  

In seinem Bericht nimmt der Expertenrat auch einen Abgleich dieser Handlungsfelder mit den Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag vor. „Vom Koalitionsvertrag geht kein nennenswerter Impuls für die Zielerreichung im Jahr 2030 aus“, stellt die stellvertretende Vorsitzende Brigitte Knopf fest. „Zudem adressiert der Koalitionsvertrag die maßgeblichen Problemfelder nicht explizit und bleibt an vielen Stellen vage. Wir empfehlen daher, das anstehende Klimaschutzprogramm neben der Sicherstellung der Zielerreichung für das Jahr 2030 auch explizit auf die identifizierten Handlungsfelder und die langfristige Erreichbarkeit der Klimaneutralität auszurichten.“ 

Schnelle Schritte notwendig

Martin Kaiser, geschäftsführender Vorstand von Greenpeace Deutschland, fordert die Bundesregierung von Friedrich Merz (CDU) zu schnellen Schritten auf:  "Diese Analyse ist ein klarer Auftrag an den neuen Umweltminister Carsten Schneider. Denn die aktuelle Klimapolitik geht zu Lasten der von Bundeskanzler Friedrich Merz gestern betonten jungen Generation. Vor allem die Emissionen im Verkehr und in der Wärmeversorgung überschreiten die vorgegebenen Grenzen. Um das Land bis 2045 klimaneutral zu gestalten, muss mehr passieren.

Die von Greenpeace gemeinsam mit 54.000 Menschen beim Bundesverfassungsgericht eingereichte Zukunftsklage richtet sich auch an die neue Bundesregierung. Denn wer allein auf den CO2-Preis setzt, ohne soziale Abfederung, schafft zu wenig Akzeptanz für ökologischen Fortschritt. Bis März 2026 muss die Regierung ihr Klimaschutzprogramm aufstellen. Es sollte unbedingt vorsehen, Wärmepumpen zu fördern und überfällige Schritte wie ein Tempolimit auf Autobahnen einzuführen.”

 

co2-4767388 1920.jpg
CO2 © Gerd Altmann pixabay.com

Der Expertenrat für Klimafragen ist ein unabhängiges Gremium aus fünf sachverständigen Personen verschiedener Disziplinen. Er wurde im September 2020 benannt und ist beauftragt durch § 11 und § 12 KSG. Das Gremium besteht aus den fünf Mitgliedern Prof. Dr. Hans-Martin Henning (Vorsitzender), Dr. Brigitte Knopf (stellvertretende Vorsitzende), Prof. Dr. Marc Oliver Bettzüge, Prof. Dr. Thomas Heimer und Dr. Barbara Schlomann. 

www.expertenrat-klima.de 

  • Drucken
  • Empfehlen
15.05.2025
Zum vorigen Artikel voriger Artikel

Wer hält den Stromtakt, wenn Grosskraftwerke vom Netz gehen?

Zum nächsten Artikel nächster Artikel

EU-Handelsministerrat: Kein Spielraum für Minister Hattmannsdorfer beim Mercosur-Veto

oekonews

Tageszeitung für Erneuerbare Energie und Nachhaltigkeit. Freitag, 20. Juni 2025, 66.555 Artikel Online

Weitere Themen

  • Luchse in Österreich nach wie vor gefährdet
  • Nächste Jahre laut Forschungsteam entscheidend für die Zukunft des westantarktischen Eisschilds
  • Deutschland: Nur jeder fünfte Baum ist laut Waldzustandserhebung 2024 gesund!
  • Nachhaltigkeit beginnt mit Qualität
  • Waldwissenschaft warnt vor Humpty-Dumpty-Effekt!
  • Duschwasser zum Gießen grüner Stadtoasen senkt Hitzegefahr
  • 22.000 Bäume für den Klimaschutz - Wie Landwirte mit Agroforst Erträge sichern und CO₂ binden
  • MQ: Enzi aus Holz zur Woche des Waldes
  • Weltmeertag 8. Juni: Fangquoten müssen verstärkt und besser durchgesetzt wer
  • Weltumwelttag: Plastikverschmutzung bedroht Umwelt, Gesundheit und Tourismus
  • zum ersten Set
  • zurück zum vorigen Set
  • 2
  • 3(current)
  • 4
  • weiter zum nächsten Set
  • zum letzten Set
14.560 Artikel | Seite 3 von 1.456

Newsletter

zur Anmeldung

Termintipp

Termin-Tipp: EEÖ-Fachdialog RED III Umsetzung Termin-Tipp buchen

Oekotermine

Werben auf oekonews

Direkt an der Zielgruppe

Wichtiger Artikel

STUDIE: Ohne Energiewende mehr Rohstoffverbrauch
  • Suche
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Über oekonews
  • Haftung
  • RSS
© 2025 ökonews.at
co2-4767388 1920.jpg

CO2 © Gerd Altmann pixabay.com