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Deutschland: Bundesregierung will Ausbau von reinen Biokraftstoffen beenden

10.02.2006

Einbringung des bündnisgrünen Bundestagsantrags zur Förderung von Biokraftstoffen

ja © Hans Josef Fell
ja © Hans Josef Fell
Die Bundesregierung will mit ihren Vorschlägen zur vollen Besteuerung aller Biokraftstoffe den gerade begonnen Ausbau der reinen Biokraftstoffe beenden. Damit erhöht die Bundesregierung die Abhängigkeit Deutschlands von konfliktbeladenen und klimaschädlichen Erdöl. Gleichzeitig verhindert sie damit einen Beitrag zur heimischen Energieversorgungssicherheit; durch klimaschonende und arbeitsplatzfördernde Biokraftstoffe. Sie fällt damit hinter die USA zurück, deren Präsident Bush angesichts der Entwicklung im Nahen Osten auf Biokraftstoffe setzen will.
Der bündnisgrüne Antrag zu Biokraftstoffen stellt sich dem Vorhaben der großen Koalition entgegen, Biokraftstoffe in zwei Schritten vom Markt zu drängen. Die Bundesregierung beabsichtigt im ersten Schritt Biodiesel und Pflanzenöle mit 10 Cent beziehungsweise 15 Cent zu besteuern und dann bereits ab nächstes Jahr sämtliche Biokraftstoffe vollständig zu besteuern. In Kombination mit der von der Bundesregierung ebenfalls beabsichtigten gesonderten Regelung für Beimischung hätte dies das Aus für die reinen Biokraftstoffe zur Folge.
Zu welchen Auswüchsen der Gesetzentwurf der Bundesregierung führt, zeigt folgendes Beispiel: Ein Landwirt, der seinen Raps an eine Ölmühle verkauft und von dieser Ölmühle das ausgepresste Rapsöl bezieht, wird für dieses Pflanzenöl je Liter ab Sommer 15 Cent Mineralölsteuer zahlen müssen und ab 01.01.2007 den vollen Dieselsteuersatz von 47 Cent!
Unser Antrag setzt sich dagegen für eine Differenzierung der Besteuerung ein:Neben der weiterhin bestehenden Steuerbefreiung soll es künftig für Beimischungen eine Beimischungspflicht geben. Pflichtgemäß beigemischte Biokraftstoffe sollen dann besteuert werden. Reine Biokraftstoffe bleiben weiterhin steuerbefreit; Kraftstoffe mit einem hohen Biokraftstoffanteil wie E85 (Kraftstoff mit 85–Prozent–Bioethanolanteil) sollen weiterhin in Höhe des biogenen Anteils von der Mineralölsteuer befreit bleiben. Folgegerecht sollte auch Biodiesel zukünftig in der Höhe besteuert werden, der fossilen Ursprungs ist, das heißt rund 5 Cent je Liter.
Vollkommen unverständlich ist auch die von der Bundesregierung geplante steuerliche Benachteiligung des hundertprozentig biogenen Pflanzenöls gegenüber dem Biodiesel mit einem Pflanzenölanteil von rund 90 Prozent. Begründet wird diese seitens der Bundesregierung mit den niedrigeren Kosten des Pflanzenöls. Die Logik ist innovationsfeindlich. Ihr zu Folge müssten die Unternehmen möglichst hohe Kosten verursachen, um möglichst viel Förderung zu erhalten. Im Übrigen hat die Bundesregierung wissentlich oder bar jeder Kenntnis die Umrüstkosten für Pflanzenölmotoren nicht in ihre Wirtschaftlichkeitsberechnungen einbezogen.
Quelle: Hans Josef Fell

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10.02.2006 | Autor*in: litschauer
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