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Deutschland; 5,1 Milliarden Euro Gesundheitskosten durch Straßenverkehrslärm

05.03.2026

Deutsche Umwelthilfe fordert Grenzwerte und Stopp von künstlich erzeugtem E-Auto-Lärm

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© Clker-Free-Vector-Images pixabay.com
  • Umweltbundesamt veröffentlicht neue Zahlen: Straßenlärm verursacht jährlich so hohe Kosten wie Bund seit 1978 in Lärmschutz investiert hat
  • Bund, Länder und Kommunen nutzen das Instrument der Lärmaktionsplanung nur unzureichend
  • DUH fordert bundesweit verbindliche Grenzwerte, wirksame Lärmaktionspläne und ausreichend finanzierte Schutzmaßnahmen


Berlin -  Straßenverkehrslärm verursacht in Deutschland jährlich Gesundheitskosten in Höhe von 5,1 Milliarden Euro. Das zeigen neue Berechnungen des Umweltbundesamtes. Zum Vergleich: Seit 1978 hat der Bund insgesamt nur etwas mehr als 5 Milliarden Euro für den Lärmschutz an Straßen ausgegeben – also weniger als die heutigen jährlichen Folgekosten. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert angesichts dieser dramatischen Zahlen ein grundlegendes Umdenken beim Lärmschutz. Bund, Länder und Kommunen haben bisher keine wirksame Strategie zur Reduktion von Straßenverkehrslärm. Es fehlen bundesweit verbindliche Grenzwerte ebenso wie ausreichende Finanzmittel für konsequente Schutzmaßnahmen. Auch Maßnahmen zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs werden nicht ausreichend genutzt.

Dazu DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: „Straßenverkehrslärm macht jedes Jahr tausende Menschen krank und verursacht Kosten in Milliardenhöhe – dennoch behandeln Bundesregierung, Länder und Kommunen das Problem weiterhin als Nebensache. Statt wirksamen Schutz zu gewährleisten, bleibt es bei unverbindlichen Schwellenwerten und unzureichender Finanzierung. Es braucht endlich bundesweit einheitliche und verbindliche Grenzwerte, damit Lärmaktionspläne wirksame Maßnahmen zur Folge haben. In sieben laufenden Klageverfahren gehen wir bereits juristisch gegen unzureichende Lärmaktionspläne vor.“

Besonders widersprüchlich ist aus Sicht der DUH, dass Elektrofahrzeuge zukünftig durch eine neue EU-Norm zu Geräuschemissionen genauso viel Motorenlärm erzeugen dürfen wie Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor.

Jürgen Resch weiter: „Statt gegenzusteuern und das Potenzial leiser Elektromobilität konsequent zu nutzen, sollen E-Autos nun künstlich auf Verbrenner-Niveau gebracht werden – das ist absurd. Für die Verkehrssicherheit ist zusätzlicher, frei wählbarer Motorenlärm nicht erforderlich. Er dient allein Marketinginteressen der Hersteller, die ihr markentypisches Motorengeräusch auch im Elektrozeitalter fortschreiben wollen. Wir fordern die Bundesregierung auf, dieser Fehlentwicklung einen Riegel vorzuschieben.“
 

Hintergrund:

Lärm ist nach Luftverschmutzung der zweitgrößte Umweltfaktor für Gesundheitsschäden. Die jährlichen Gesundheitskosten in Höhe von 5,1 Milliarden Euro umfassen beispielsweise Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Herzinfarkte, kognitive Einschränkungen von Kindern und Depressionen. Dennoch ist die gesetzliche Regelung zur Minderung von Straßenverkehrslärm unzureichend, insbesondere, wenn es um den Bestand geht. Je nach Bundesland oder Kommune gelten für Lärmaktionspläne unterschiedliche „Schwellenwerte“ oder „Auslösewerte“ für Lärmbelastung, die die Umsetzung lärmschützender Maßnahmen anstoßen. Selbst wenn diese überschritten werden, besteht kein gesetzlicher Anspruch auf konkrete Maßnahmen. Sinnvolle Maßnahmen, beispielsweise die Instandsetzung maroder Fahrbahnoberflächen in Verbindung mit einer Neuaufteilung des Straßenraums, scheitern oft an fehlender Finanzierung, kostengünstige Maßnahmen wie Geschwindigkeitsbegrenzungen am politischen Willen.

Parallel dazu wird auf EU-Ebene eine Regelung vorangetrieben, die es Herstellern erlaubt, Elektrofahrzeuge mit künstlich erzeugtem Motorenlärm auszustatten. Nach aktuellem Stand soll in der Ergänzung 11 (Supplement 11) zur UN-Regelung R51.03 das sogenannte „Exterior Sound Enhancement System“ (ESES) – also ein äußeres Klangverstärkungssystem – etabliert werden, mit dem E-Autos vergleichbare und vergleichbar laute Geräusche verursachen wie ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor. Dies dient allein der Charakterisierung der Fahrzeuge – für Fahrzeugnutzer oder Passanten gibt es dadurch keinen praktischen Nutzen im Verkehrsgeschehen. Technische Vorschriften zu Geräuschemissionen werden in Gremien der EU-Wirtschaftskommission erarbeitet. Umwelt- und Gesundheitsverbände sind dort zahlenmäßig deutlich in der Minderheit und wurden daher stets überstimmt.

 

 

Links

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