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Deutscher Koalitionsvertrag: Entwarnung für Biokraftstoffe!

28.11.2005

Die Biokraftstoffbranche in Deutschland kann aufatmen

Anders als zunächst befürchtet, kommt es nach Informationen des CDU–Abgeordneten und DBV–Vizepräsidenten Norbert Schindler nicht zu einer vollständigen Ablösung der in Deutschland bislang bestehenden Steuerbegünstigung für Biokraftstoffe durch eine Beimischungspflicht. Eine entsprechende Formulierung im Koalitionsvertrag hatte in den vergangenen Tagen Anlass für Spekulationen über die Zukunft der in Deutschland bereits erfolgreich etablierten Vermarktung von reinen Biokraftstoffen geführt.
Vor den 750 Teilnehmern des Fachkongresses „Kraftstoffe der Zukunft 2005„ im ICC in Berlin betonte Schindler am Dienstag dieser Woche, dass er die im Koalitionsvertrag festgehaltene Neuregelung ausdrücklich begrüße, die eine Beimischungspflicht und eine entsprechende Besteuerung vorsehe. Die Verpflichtung zur Beimischung sei dabei nicht nur steuerpolitisch motiviert, sondern auch eine Konsequenz aus der Haltung der Mineralölindustrie. Diese sei zum Teil in der Vergangenheit zu passiv mit dem Thema Biokraftstoff umgegangen. Für den Bereich der Vermarktung reiner Kraftstoffe ändert sich nach Aussage Schindlers am derzeitigen Status Quo nichts. Wie bisher solle auch in Zukunft eine Steuerbegünstigung für reine Biokraftstoffe gelten. „Dies hat mir Michael Meister, der für die Unionsfraktion am Verhandlungstisch saß, vor diesem Kongress in einem Gespräch bestätigt.„, so Norbert Schindler in seinem Statement.
Die Union zur Förderung von Oel– und Proteinpflanzen e. V. (UFOP), die sich seit 15 Jahren intensiv um die Markteinführung von Biodiesel in Deutschland bemüht, sieht mit einer solchen Umsetzung der Koalitionsvereinbarung die Zukunft des Wachstumsmarktes der Biokraftstoffe gesichert.
Die teilweise in der aktuellen Diskussion über Biokraftstoffe von einigen Finanzexperten angeführten Beträge von mehr als einer Milliarde Euro Steuerausfall durch die Begünstigung der Biokraftstoffe, zeugen aus Sicht der UFOP von erheblicher Unkenntnis der Zusammenhänge. Schon seit langem sei beispielsweise bei Biodiesel bekannt, dass bis zu 80 Prozent der Steuerausfälle durch die inländische Produktion des Kraftstoffes refinanziert würden. Das renommierte ifo–Institut München habe dies in einer Studie detailliert nachgewiesen. Einer Teilbesteuerung von reinen Biokraftstoffen verschließe sich die Biokraftstoffbranche im Übrigen nicht. Eine Steueranpassung auf Basis der Überkompensationsberechnungen sei seit längerem diskutiert und akzeptiert. Ein vollständiger Wegfall der Steuerbegünstigung wäre hingegen der Todesstoß für die Vermarktung von reinen Biokraftstoffen geworden. Dies sei durch die jüngsten Erklärungen jedoch zur Erleichterung aller Beteiligten nun vom Tisch.
Quelle:
Dr. Norbert Heim
UFOP e. V.

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28.11.2005 | Autor*in: holler
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