Deutscher Atomgegner stellt Strafanzeige wegen Forschungsreaktor bei München
In Garching baut die Technische Universität München gemeinsam mit der Firma Siemens einen Forschungsreaktor (FRM 2) zur Bereitstellung von Neutronen für die Grundlagenforschung. FRM 2 soll den außer Betrieb genommenen Forschungsreaktor FRM 1 der Technischen Universität München aus dem Jahr 1957 ersetzen.
Hauptkritik
Einer der Hauptkritikpunkte an FRM 2 ist die Verwendung von waffenfähigem hochangereichertem Uran – die USA liefern den Betreibern nur dann diese hochangereicherte, waffenfähige Uran, wenn die Reaktoren nicht auf niedrig angereichertes Uran umrüstbar sind. Für Garching trifft dies nicht zu! Politisch und aus Kostengrünen – 450 Millionen Euro stecken bereits in diesem Projekt – ist eine Umrüstung erst ab dem Jahr 2010 vorstellbar. Bewusst geht man bis dahin das Risiko der Proliferation (Weiterverbreitung von waffenfähigem Material) ein und spielt somit möglicherweise terroristischen Gruppierungen waffenfähiges Material in die Hände. Das für den Forschungsreaktor notwendige hochangereicherte Material will man sich in Russland beschaffen.
Laut Reiner Szepan, Diplomphysiker aus München, neigt hochangereichertes Uran, wie es im Forschungsreaktor zum Einsatz kommt, zu Bombenverhalten.
Laut Reiner Szepan, Diplomphysiker aus München, neigt hochangereichertes Uran, wie es im Forschungsreaktor zum Einsatz kommt, zu Bombenverhalten.
Strafanzeige im August 2003
Gegen Bundes– und Landesumweltminister und den TÜV–Süd wurde deshalb im August durch Herrn Szepan Strafanzeige u.a. gemäß § 312 deutsches Strafgesetzbuch (wegen Errichtung und Betrieb einer nicht genehmigungsfähigen Atomanlage) gestellt. Eingebracht wurde die Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft München I, bei der Staatsanwaltschaft Berlin und bei der Bundesgeneralstaatsanwaltschaft in Karlsruhe (zuständig für organisierte Kriminalität).
Sicherheitsmaßnahmen, die prinzipiell Genehmigungsgrundlage gewesen wären, entpuppten sich im Rahmen des Genehmigungsverfahrens als nicht realisierbar. Dennoch gibt es aus Berlin keine weiteren Forderungen mehr, die einem Betrieb von FRM 2 entgegenstehen würden. Dem Diplomphysiker, der über viele Jahre mit Genehmigungsbehörden zusammengearbeitet hat, zufolge ist das ein Blankoscheck für heute noch unerkannte Sicherheitsmängel und absolut unvereinbar mit dem deutschen Atomgesetz und der gesetzlichen Aufsichtspflicht des Umweltministeriums. Erst längst nach Baubeginn legte etwa der TÜV–Bayern für den 2. Genehmigungsschritt ein Sicherheitsgutachten vor. Dieses weist hinsichtlich der Beherrschung eines Explosionsunfalls mindestens 6 eklatante Fehler bzw. Auslassungen auf.
Die Strafanzeige ist der vorläufige Höhepunkt rund um den umstrittenen Forschungsreaktor FRM2.
Sicherheitsmaßnahmen, die prinzipiell Genehmigungsgrundlage gewesen wären, entpuppten sich im Rahmen des Genehmigungsverfahrens als nicht realisierbar. Dennoch gibt es aus Berlin keine weiteren Forderungen mehr, die einem Betrieb von FRM 2 entgegenstehen würden. Dem Diplomphysiker, der über viele Jahre mit Genehmigungsbehörden zusammengearbeitet hat, zufolge ist das ein Blankoscheck für heute noch unerkannte Sicherheitsmängel und absolut unvereinbar mit dem deutschen Atomgesetz und der gesetzlichen Aufsichtspflicht des Umweltministeriums. Erst längst nach Baubeginn legte etwa der TÜV–Bayern für den 2. Genehmigungsschritt ein Sicherheitsgutachten vor. Dieses weist hinsichtlich der Beherrschung eines Explosionsunfalls mindestens 6 eklatante Fehler bzw. Auslassungen auf.
Die Strafanzeige ist der vorläufige Höhepunkt rund um den umstrittenen Forschungsreaktor FRM2.
Klage im Mai 2003
Nachdem Anfang Mai 2003 die Bayerische Staatsregierung die nukleare Betriebsgenehmigung erteilt hatte, folgten Proteste des gemeinnützigen Vereins BÜRGER GEGEN ATOMREAKTOR GARCHING e.V., MÜTTER GEGEN ATOMKRAFT e.V., DAVID CONTRA GOLIATH und IPPNW (Vereinigung Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges). Ihrer Meinung nach gibt es bessere Alternativen zur Neutronenerzeugung für die Forschung und zur Krebsbehandlung. Fristgerecht wurde deshalb Klage gegen die nukleare Betriebsgenehmigung eingereicht.
Störfall im Juni 2003
Im Juni 2003 war es bei der Anlieferung von 53 mit schwerem Wasser (Neutronenbremse) gefüllten Tanks zu einem Störfall gekommen. Aus zwei Fässern sei Tritium ausgetreten. Die Lecks wurden bei der routinemäßigen Eingangskontrolle bemerkt und die defekten Fässer sichergestellt.
Mathilde Halla, Obfrau der OÖ Plattform gegen Atomgefahr dazu: "Wir haben von Anfang an gegen den Forschungsreaktor bei München unsere Proteste angemeldet und unterstützen unsere deutschen Freunde im Widerstand gegen den atomaren Wahnsinn vor den Toren Münchens! Die Atomindustrie setzt uns ungeniert der tödlichen Gefahr aus! Allerorts spielt man mit unserem Leben ein unverantwortliches Spiel! Es ist völlig einerlei, ob der Schauplatz das AKW in Temelin oder der Forschungsreaktor bei München ist."
Mathilde Halla, Obfrau der OÖ Plattform gegen Atomgefahr dazu: "Wir haben von Anfang an gegen den Forschungsreaktor bei München unsere Proteste angemeldet und unterstützen unsere deutschen Freunde im Widerstand gegen den atomaren Wahnsinn vor den Toren Münchens! Die Atomindustrie setzt uns ungeniert der tödlichen Gefahr aus! Allerorts spielt man mit unserem Leben ein unverantwortliches Spiel! Es ist völlig einerlei, ob der Schauplatz das AKW in Temelin oder der Forschungsreaktor bei München ist."
Weitere Informationen:
OOE Ueberparteiliche Plattform gegen Atomgefahr
A– 4020 Linz, Landstr. 31
Tel.: +43 732 774275
Fax: +43 732 785602
post@temelin.at
http://www.temelin.at
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