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Deutsche Umwelthilfe und Aurelia Stiftung klagen gegen EU-weite Genehmigung von Glyphosat bis 2033

20.11.2024

Nach dem Klageerfolg der DUH gegen das Glyphosat-Pestizid Roundup PowerFlex zieht die DUH gemeinsam mit der Aurelia Stiftung nun vor das Europäische Gericht, um europaweit die ausgesprochene Erneuerung der Genehmigung für Glyphosat zu kippen

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© 1737576 - pixabay.com

Die EU-Kommission hatte die Genehmigung auf Druck der Pestizidhersteller und auch aufgrund der Enthaltung Deutschlands für weitere zehn Jahre erneuert

Berlin- Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die Aurelia Stiftung haben Klage gegen die EU-Kommission bezüglich der Erneuerung der EU-weiten Genehmigung von Glyphosat vor dem Europäischen Gericht erhoben. Aus Sicht der Verbände hätte Glyphosat unter anderem deshalb nicht erneut genehmigt werden dürfen, weil Risiken für die Biodiversität und die Gewässer nicht sicher ausgeschlossen werden konnten. Die EU-Kommission argumentiert, dass von der Industrie Bewertungen nachgefordert wurden und die EU-Mitgliedsstaaten bei der nationalen Zulassung glyphosathaltiger Mittel weitergehende Umweltschutzauflagen verhängen können. Aus Sicht der DUH reichen diese Maßnahmen aber nicht aus, weil sie zu unbestimmt sind und die Gefahr besteht, dass die nationalen Behörden sie nicht umsetzen.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die Erneuerung der europaweiten Genehmigung des Pestizidwirkstoffs Glyphosat im letzten Jahr um weitere zehn Jahre ist auf den Lobbydruck der Pestizidindustrie zurückzuführen, schädigt massiv die Natur und verstößt gegen das Vorsorgeprinzip. Der Gesetzgeber ist dazu verpflichtet, mögliche Schäden für die Umwelt und die menschliche Gesundheit vorsorglich abzuwenden. Die Weltgesundheitsorganisation WHO stuft Glyphosat sogar als ‚wahrscheinlich krebserregend‘ ein. Die EU-Kommission darf sich ihrer Verantwortung hier nicht einfach entziehen und daraufsetzen, dass die EU-Mitgliedsstaaten eigene Anwendungsbeschränkungen erlassen. Bis zum Erfolg unserer Klage auf EU-Ebene und der Entziehung der Wirkstoffgenehmigung muss die zuständige Zulassungsbehörde BVL die nationalen Zulassungen glyphosathaltiger Pestizide beschränken und verweigern. Nach unserem Erfolg gegen die deutschlandweite Zulassung des glyphosathaltigen Mittels Roundup PowerFlex setzen wir in nächsten Rechtsverfahren das notwendige Verbot weiterer glyphosathaltiger Pestizide gegenüber der deutschen Zulassungsbehörde durch.“
Thomas Radetzki, Vorstand der Aurelia Stiftung: „Bienen und Schwebfliegen, die zweitwichtigsten Blütenbestäuber, sammeln Nektar, der mit Glyphosat verunreinigt sein kann, und nehmen auch Tröpfchen von Glyphosat-Spritzbrühe auf. Untersuchungen der ETH Zürich zeigen, dass Larven von Florfliegen sogar durch Konzentrationen unterhalb der erlaubten Mengen starben. Die EU-Kommission hat die Genehmigung von Glyphosat erneuert, obgleich ihr diese direkten toxischen Wirkungen bekannt waren. Die Genehmigungserneuerung war unseres Erachtens rechtswidrig, weil die Risiken für Bienen und Biodiversität nicht abschließend geklärt wurden. Die Genehmigung von Glyphosat soll nun durch das Gericht ausgesetzt werden. In Anbetracht des Insektensterbens fordert die Aurelia Stiftung darüber hinaus seit Jahren ein Verbot sämtlicher Pestizidanwendungen in blühenden Pflanzenbeständen.“

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