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Deutsche Umwelthilfe fordert klares Handeln gegen Gasbohrungen

10.02.2025

Der Konzern One-Dyas plant weiter Gasförderung in Nordsee: DUH lehnt Zerstörung von Riffen für Stromtrasse zur Förderplattform ab

Bohrinsel.jpg
© Jamie_Thornt pixabay.com /Bohrinsel

Im Streit um die Gasbohrungen vor Borkum haben die Deutsche Umwelthilfe (DUH), der BUND Niedersachsen und die Bürgerinitiative Saubere Luft Ostfriesland heute neue Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren zur Kabelgenehmigung abgegeben. Der niederländische Konzern One-Dyas versucht derzeit mit allen Mitteln, die Erdgasförderung so schnell wie möglich zu beginnen und hat nach seiner Niederlage vor Gericht einen neuen Antrag für die Verlegung eines Seekabels durch geschützte Steinriffe gestellt. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat dazu im Dezember ein neues Beteiligungsverfahren eingeleitet. Die DUH hält auch den zweiten Antrag von One-Dyas für nicht genehmigungsfähig und zweifelt an der naturschutzfachlichen Richtigkeit der für die Genehmigung vorgesehenen Kompensation der Riffschäden. Die Kabel-Genehmigung ist entscheidend, da mit ihr die Erdgasförderung beginnen könnte, bevor die Gerichte über ausstehende Klagen der DUH entschieden haben. Die Erteilung der Genehmigung liegt im Ermessen des niedersächsischen Umweltministers Christian Meyer.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Wir kämpfen seit mehr als zwei Jahren gegen diese Gasbohrungen in der Nordsee, weil sie jeder zukunftsgerichteten Umwelt-, Klima- und Energiepolitik widersprechen. Wir begrüßen, dass grüne Spitzenpolitikerinnen und Spitzenpolitiker sich vor Ort über das Projekt informieren. Es darf aber nicht bei Ankündigungen im Wahlkampf bleiben. Zum Schutz von Natur und Klima fordern wir Landesumweltminister Meyer und Bundesumweltministerin Lemke auf, klare Kante gegen den Bau des Seekabels zu zeigen. Insbesondere Meyer muss seinen Ermessensspielraum im Sinne des Natur- und Klimaschutzes nutzen und die Verlegung des Seekabels nicht genehmigen."

Sandra Koch, Sprecherin Bürgerinitiative Saubere Luft Ostfriesland: "One Dyas will dreckiges Gas mit der Versorgung durch Windstrom fördern und bezeichnet dies als 'aktiven Beitrag zur Energiewende und zur Erreichung der Klimaziele.' Das Greenwashing der tatsächlich klimaschädlichen fossilen Gasförderung geht nicht auf. Dafür dürfen die Riffe nicht geopfert werden."

Susanne Gerstner, Landessprecherin des BUND Niedersachsen erklärt: "Die wertvollen Riffe dürfen nicht zerstört und damit den Interessen eines fossilen Konzerns geopfert werden. Die vorgesehene Kompensationsmaßnahme ist mangelhaft und kann den Schaden an der Natur keinesfalls ausgleichen. Der Schutz des Nationalparks und der Status des Naturerbes Wattenmeer stehen auf dem Spiel. Wir fordern die Umweltminister Meyer untergeordnete Behörde auf, die Genehmigung für das Kabel nicht zu erteilen."

Hintergrund:

Der Öl- und Gaskonzern One-Dyas plant, in der Nordsee ein Gasfeld zu erschließen, das je zur Hälfte unter der deutschen und niederländischen Nordsee liegt. Die Vorbohrungen sind bereits erfolgt, was darauf hindeutet, dass bereits irreversibler Schaden an der Natur entstanden ist.

Sowohl gegen die deutsche als auch die niederländische Genehmigung sind Klagen der DUH vor Gerichten in Deutschland und den Niederlanden anhängig. Für den Betrieb braucht die Förderplattform eine Stromversorgung. Um ein Stromkabel durch den Meeresboden und geschützte Steinriffe zu verlegen, braucht es eine naturschutzrechtliche Befreiung. Ob diese Befreiung erteilt wird, ist Abwägungssache der zuständigen niedersächsischen Landesbehörde (NLWKN). Abzuwägen sind das öffentliche Interesse an den Gasbohrungen und der Naturschutz. Der NLWKN ist dem niedersächsischen Umweltminister Christian Meyer (Die Grünen) untergeordnet.

Bereits im Juli 2024 hatte die Behörde unter Druck eine rechtswidrige Genehmigung für die Kabelverlegung erteilt, die durch ein Eilverfahren der DUH vor Gericht gestoppt wurde.

Während die Beteiligung der Umweltverbände noch nicht abgeschlossen ist, hat der Konzern im Dezember 2024 Untätigkeitsklage gegen die niedersächsischen Behörden eingeleitet. 

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