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Das AKW Temelin wird in Straßburg geklagt

12.12.2003

Die Vereinigung „Südböhmische Mütter„ mit Sitz in Budweis hat in diesem Jahr gegen das AKW Temelin vor dem Gerichthof für Menschenrechte in Straßburg zwei Klagen eingereicht.

ja © www.antiatom.info
ja © www.antiatom.info
Geheimhaltung Projektdokumentation und Feuerwehrbericht
Die erste Klage betrifft die andauernde Geheimhaltung von Informationen über die Kraftwerks–sicherheit. Die Vereinigung sucht schon seit dem Jahre 2000 vergeblich um Einsicht in die Projektdokumentation und in den Feuerwehrbericht der Gebäude der radioaktiven Hilfsbetriebe an. Der Bauherr hat lange Zeit abgelehnt, dieses Gebäude im UVP–Prozess beurteilen zu lassen, bis er dazu schließlich durch die Entscheidung des Obersten Gerichtes in Prag gezwungen wurde. Trotz dieser Entscheidung hat die Vereinigung aber die gewünschten Informationen nicht bekommen, und kein zuständiges innerstaatliches Gericht hat eine Verbesserung dieser Situation sichergestellt.
Artikel 10 wird verletzt
Artikel 10 der Europäischen Vereinbarung wird damit verletzt: Laut diesem Artikel hat jederman ein Recht darauf, Informationen ohne Eingriff von Staatsorganen und ohne Rücksicht auf Grenzen zu bekommen. Der Meinung des Juristen der Vereinigung – Dr.Frantisek Korbel – nach existiert kein zulässiger Grund, warum die Informationen geheim bleiben sollten. In europäischen Staaten gilt das einfache Prinzip, dass das, was nicht geheim ist, öffentlich ist.
„Der freie Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen zeigt, dass das hohe Niveau der Kernsicherheit oft nur auf dem Papier existiert. Viele Probleme – gerade beim AKW Temelin – wurden nur dank des Drucks der Öffentlichkeit publiziert und nicht unter den Teppich gekehrt„, sagt DI Eva Hlasova von der Vereinigung „Südböhmische Mütter„, die für das Rechtsprojekt verantwortlich ist.
Mit dieser weiteren Klage vor dem Europäischen Gericht werden gleich sechs Entscheidungen über wesentliche Technologieänderungen des AKW Temelin angefochten. Nach der Regimewende hat die Betreibergesellschaft CEZ im Laufe der 90er Jahre grundlegende Bauänderungen aufgrund des Übergangs von russischer zu amerikanischer Technologie durchgeführt. Diese Bauänderungen hat das Bauamt in Budweis ohne UVP–Prozess und ohne Parteistellung der betroffenen Subjekte – mit Ausnahme des Kraftwerksbetreiber – bewilligt. Dieses Vorgehen hat das Recht der betroffenen Subjekte auf einen gerechten Prozess verletzt. Tschechische Gerichte haben es abgelehnt, sich mit diesen Klagen zu beschäftigen.
Beznau II (Schweiz) – Temelin (Tschechien)
Der Meinung des Juristen Dr. Frantisek Korbel nach wurde ein ähnliches Problem schon einmal vor dem Europäischen Gerichtshof gelöst, und zwar im Gerichtsgegenstand Athanassoglou gegen die Schweiz im Jahre 2000. Damals wurde nur mit einer knappen Mehrheit die Beschwerde der Atomgegner abgelehnt. Die Atomgegner haben gerade die Verletzung des Rechtes auf einen gerechten Prozess vorgebracht, weil sie sich zum Betrieb des AKW Beznau II nur auf beschränkte Art und Weise äussern konnten. Die Atomgegner im Falle Temelin wurden aber aus den Verwaltungsverfahren gänzlich ausgeschlossen. Das AKW Beznau hat im Gegensatz zum AKW Temelin fast keine Störungen aufzuweisen.
„Es ist beschämend! Für die Atomindustrie gibt es auf der ganzen Welt Sonderrechte – sei es in der Schweiz oder in Tschechien oder in Frankreich. Dort fallen Atommülltransporte neuerdings sogar unter das Militärgeheimnis! Überall werden den Bürger/innen Informationen vorenthalten! In allen Ländern wird verschleiert – egal ob es um die Umweltauswirkungen, die Gesundheitsfolgen oder die tatsächlichen Kosten der Atomenergie geht! Die Nicht–Debatten und die Schein–Debatten um mögliche Endlagerstandorte zeigt ebenfalls, dass ständig und überall versucht wird, die Bürger/innen möglichst lange im Dunkeln zu lassen und dann vor vollendete Tatsachen zu setzen. Egal: Ob das in Buan in Südkorea ist oder in Scanzano in Italien! Das Mindeste, das wir verlangen, ist eine umfassende und ungeschönte Information!„, so Mathilde Halla, Obfrau der OÖ Plattform gegen Atomgefahr abschließend.
Weitere Informationen: Sdružení Jihoèeské matky/Vereinigung Südböhmische Mütter
Dana Kuchtova + 42 0603516711
B. Smetany 19, 370 01 Èeské Budìjovice
Tel., záznamník: 387427091, tel., fax: 387312650
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++
OOE Ueberparteiliche Plattform gegen Atomgefahr A–4020 Linz, Landstr. 31
Tel.: +43 732 774275 [post@atomstopp.at] +++++++++++++++++++++++++++++++++++++

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12.12.2003 | Autor*in: litschauer
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