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CSR – Wie viel Freiwilligkeit ist ausreichend?

17.10.2013

Freiwillige Nachhaltigkeitsmaßnahmen von Unternehmen – weithin bekannt als CSR (Corporate Social Responsibilty) – reichen nicht aus, um einen relevanten positiven Einfluss auf die Gesellschaft auszuüben.

© webdesignhot.com
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Vielmehr müssen dafür politische Regulierung und unternehmerische Freiwilligkeit Hand in Hand gehen. So lautet eine wesentliche Erkenntnis des Öko–Instituts aus dem großen europäischen CSR–Forschungsprojekt IMPACT. Das Öko–Institut diskutierte zentrale Studienergebnisse gestern in Berlin.
„Viele Unternehmen bemühen sich, nachhaltig zu wirtschaften, stoßen aber oft an ihre Grenzen. Häufig ist ihnen nicht klar, mit welchen Maßnahmen sie einen Effekt beispielsweise auf die Umwelt erzielen und wie dieser optimiert werden kann. Nur der richtige Mix aus Freiwilligkeit, Richtlinien und Standards kann helfen, an den wesentlichen Stellschrauben für Nachhaltigkeit zu drehen und so bessere Impacts, das heißt positive Effekte auf die Gesellschaft, zu erzielen„, erklärt Christoph Brunn, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Öko–Institut.
Freiwilligkeit und Regulierung sind komplementär
Dabei muss die zentrale Frage immer lauten, mit welchen Maßnahmen der größte Nutzen auf die Gesellschaft erreicht wird. Die bisherigen Diskussionen um die Frage, ob verschiedene Nachhaltigkeitsaspekte den Unternehmen freiwillig überlassen oder ob und wie stark reguliert werden sollte, wird damit obsolet. Erst an zweiter Stelle geht es darum zu entscheiden, warum ein Unternehmen – ob aufgrund von Regulierung, Freiwilligkeit oder einer Mischform – diese durchführt.
Regulierung und Freiwilligkeit schließen sich dabei keineswegs aus, sondern müssen komplementär betrachtet werden: „Es gibt gute Beispiele, in denen Unternehmen über das gesetzliche Mindestmaß hinaus aktiv sind, das zeigen Beispiele im Bausektor im Nachhaltigkeitsgebiet Gesundheit und Arbeitsschutz. Und das, obwohl dieser Aspekt in Deutschland sehr dicht reguliert ist.„, betont Brunn. Hinzu kommt, dass staatliche Lenkung Problembewusstsein für bestimmte Nachhaltigkeitsthemen erst schaffen kann.
Regulierung: Rechte und Pflichten für Unternehmen
Eine Herausforderung wird sein, das richtige Maß an Regulierung zu finden. Denn eine „vollständige„ oder möglichst weitgehende Regulierung kann ebenfalls keine sinnvolle alleinige Alternative sein. Deutlich wird das beim verantwortungsvollen Umgang mit Konfliktrohstoffen: „Aufwändige Nachweispflichten zur Vermeidung von Konfliktrohstoffen könnten unerwünschte Nebenwirkungen haben. So stellt die pauschale Meidung aller Rohstoffe beispielsweise aus dem Kongo häufig die einfachste Möglichkeit dar, ihnen gerecht zu werden. Das ist problematisch, da auch der legale Bergbau oft die einzige Beschäftigungsmöglichkeit für die dortige Bevölkerung ist.„ erklärt Andreas Manhart, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Öko–Institut.
Dennoch bieten sich bei vielen Problemlagen in globalen Lieferketten neue Möglichkeiten. Hier sollte insbesondere der sogenannte Due Diligence–Ansatz verstärkt auf Eignung geprüft werden. Dieser Ansatz sieht vor, dass Unternehmen im Rahmen ihrer Möglichkeiten Maßnahmen ergreifen, um Missstände in ihren Zulieferketten zu verhindern beziehungsweise zu beheben. Je nach Grad der Verrechtlichung ist ein Unternehmen nicht voll für alle Handlungen seiner Zulieferer verantwortlich, sondern nur für die korrekte Wahrnehmung seiner Sorgfaltspflicht. Bislang wird ein verpflichtender Due Diligence Ansatz in den Werftschöpfungsketten einiger Rohstoffe erprobt, dazu zählen einige Erze und Metalle sowie Holz.
IMPACT – europäisches CSR–Forschungsprojekt
IMPACT ist das bislang europaweit größte Forschungsprojekt zum Thema CSR. Ziel des Projektes war es, herauszufinden, ob CSR–Maßnahmen von Unternehmen positive Effekte auf die Gesellschaft haben. Ein zentrales Ergebnis lautet: Die bisherigen Nachhaltigkeitsmaßnahmen haben eine Wirkung, diese ist allerdings zu schwach, um von einer grundlegenden Wende zu sprechen und stellt freiwilliges CSR als alleiniges Instrument für nachhaltiges Wirtschaften in Frage.
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17.10.2013 | Autor*in: holler
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