CO₂-Emissionen von Pkw: Rat erteilt endgültige Zustimmung zur zusätzlichen Flexibilität für Automobilhersteller
Gemäß der geänderten Verordnung wird die Einhaltung der spezifischen Emissionsziele der Automobilhersteller für die drei Jahre 2025, 2026 und 2027 auf der Grundlage des durchschnittlichen Emissionsverhaltens jedes Herstellers während dieser drei Jahre statt jährlich bewertet.
Nächste Schritte
Nach der Billigung durch den Rat wurde der geänderte Rechtsakt angenommen. Die betreffende Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
Hintergrund
Die gezielte Änderung der Verordnung über CO₂-Normen ist eine der Initiativen, die im Aktionsplan für die europäische Automobilindustrie vom 5. März 2025 angekündigt wurden. In diesem Zusammenhang betonte die Kommission, dass der Vorschlag dringend angenommen werden muss, um den Automobilherstellern Sicherheit in Bezug auf das Ziel für 2025 zu geben.