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CIPRA: Fernpasspaket widerspricht der Alpenkonvention

28.07.2026

Geplanter Ausbau nicht mit dem Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention vereinbar.

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© pexels auf pixabay.com / Tunnel
Innsbruck/Wien – Das geplante Fernpasspaket steht nach Einschätzung von CIPRA Österreich im Widerspruch zum Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention. Anlass ist die naturschutzrechtliche Genehmigung für den geplanten Tunnel unter dem Fernpass. Die von CIPRA Österreich koordinierte Rechtsservicestelle Alpenkonvention kommt in zwei Stellungnahmen zum Schluss, dass die B 179 als hochrangige Straße für den alpenquerenden Verkehr einzustufen sei.  Der geplante Ausbau mit zusätzlichen Fahrstreifen wäre damit nicht mit dem Verkehrsprotokoll vereinbar.
 

Das von Österreich ratifizierte Verkehrsprotokoll untersagt den Bau neuer hochrangiger Straßen für den alpenquerenden Verkehr ebenso wie einen kapazitätserweiternden Ausbau bestehender Verbindungen. Die Genehmigungsbehörde des Landes Tirol vertritt hingegen die Auffassung, dass die B 179 nicht als „hochrangige Straße“ im Sinne des Protokolls einzustufen sei.
 

CIPRA Österreich widerspricht dieser Einschätzung. Ausschlaggebend seien vor allem die Verbindungsfunktion der B 179 und ihre Bedeutung für den Transitverkehr. Die Straße zählt mit zuletzt mehr als 5,3 Millionen Fahrzeugen jährlich zu den meistbefahrenen Straßen Tirols und ist in mehreren Bereichen bereits kreuzungsfrei und mehrstreifig ausgebaut. Auch der Tiroler Landesumweltanwalt hatte im Verfahren argumentiert, dass der neue Tunnel mit zusätzlichen, weniger steilen und kurvenärmeren Fahrstreifen als kapazitätserhöhender Ausbau einer hochrangigen alpenquerenden Straße zu bewerten sei.

Mehr Verkehrskapazität problematisch

Nach Ansicht der Rechtsservicestelle würde der geplante Fernpasstunnel die verfügbare Kapazität über den Fernpass erhöhen und damit gegen Artikel 11 des Verkehrsprotokolls verstoßen. CIPRA-Vorsitzender und Verkehrswissenschaftler Stephan Tischler verweist zudem darauf, dass für den ebenfalls geplanten Tschirganttunnel bereits in den 1990er-Jahren ausdrücklich eine Ausnahme von Artikel 11 vorgesehen worden sei. Dies zeige aus seiner Sicht, welche Bedeutung der B 179 als überregionale Verkehrsverbindung zukomme.

Tischler warnt davor, die Alpenkonvention je nach politischer oder behördlicher Perspektive unterschiedlich auszulegen. Das Land Tirol könne sich bei der Diskussion um den Transitverkehr auf die Alpenkonvention berufen und sie gleichzeitig im Genehmigungsverfahren anders interpretieren. CIPRA Österreich regt daher an, den Fall vom Überprüfungsausschuss der Alpenkonvention prüfen zu lassen.

Als Alternative schlägt die Organisation vor, den Fernpasstunnel auf zwei Fahrstreifen zu beschränken und die bestehende B 179 über die Passhöhe nach Fertigstellung des Tunnels grundsätzlich für den Verkehr zu sperren. Gleichzeitig sollten die Planungen für einen Bahntunnel zwischen dem Inntal und der Außerfernbahn vorangetrieben werden. Damit könnte eine leistungsfähige Alternative für den Verkehr durch die Region geschaffen werden.

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