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Burgenland beschließt Klimaschutzgesetz: Weg zur Klimaneutralität gesetzlich fixiert

17.10.2025

LH-Stv.in Haider-Wallner: “Klares Bekenntnis zu Klimaschutz trotz bundespolitischer Rückschritte”

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© Burgenland
Eisenstadt -   Im Burgenländischen Landtag wurde gestern  das neue Klimaschutzgesetz beschlossen. Damit ist das Burgenland nach Wien das zweite Bundesland mit einem eigenen Klimagesetz – und setzt neue Maßstäbe: Ein klarer Pfad zur Energieunabhängigkeit und Klimaneutralität bis 2040 ist nun gesetzlich verankert. Während der Bund beim Klimaschutz massiv abbaut und auf fossile Großprojekte wie den Lobautunnel setzt, geht das Burgenland einen konsequent anderen Weg - mit jährlichem Monitoring, einem Ausbauziel für erneuerbare Energie sowie Klimachecks für neue Gesetze und Bauvorhaben des Landes. Haider-Wallner: „Klimaneutralität ist kein abstraktes Ziel – sie bedeutet leistbare Energie, stabile Preise und regionale Wertschöpfung. Vor allem aber ist sie unsere Pflicht gegenüber kommenden Generationen. Während der Bund fossile Abhängigkeiten verlängert, schaffen wir im Burgenland Unabhängigkeit und Sicherheit.“

In der gegenwärtigen politischen Lage, mit der Ankündigung der hochumstrittenen Lobau-Autobahn und Kürzungen der Bundesregierung beim Klimaschutz, bleibt das Burgenland auf Kurs. Mit dem neuen Klimaschutzgesetz wird ein klar strukturierter Weg vorgegeben – in starker Abgrenzung zur klimapolitisch orientierungslosen Bundesregierung.


Seit Jahrzehnten ist das Burgenland Vorreiter beim Ausbau von Windkraft und Sonnenstrom. In den kommenden Jahren werden rund 800 Millionen Euro in den weiteren Ausbau investiert. Ziel ist, unabhängig von den Preisausschlägen auf den globalen Energiemärkten zu werden und allen burgenländischen Unternehmen und Haushalten langfristig stabile Energiepreise aus heimischer Sonnen- und Windenergie zu garantieren. Für die Klimaneutralität 2040 sollen die CO₂-Emissionen dann so weit reduziert werden, dass verbleibende Emissionen in Kohlenstoffsenken - etwa Wäldern oder Böden - gebunden werden.

Das Klimaschutzgesetz verpflichtet das Land zur Umsetzung konkreter Maßnahmen und schafft klare rechtliche Strukturen für eine klimaneutrale Zukunft:

  1. Klimastrategie mit überprüfbarem Reduktionspfad für Treibhausgase und Maßnahmen zur Substitution fossiler Energieträger
  2. Sektorziele mit Verbesserungsgebot – für Verkehr, Gebäude, Industrie, Landwirtschaft, Abfall, Energie und fluorierte Gase
  3. Klares Ausbauziel für erneuerbare Energie – bis 2030 mindestens 9.300 GWh jährlich aus Wind, Sonne, Wasser und Biomasse
  4. Jährliches Monitoring – zur Überprüfung der Zielerreichung und rechtzeitigen Nachsteuerung
  5. Schlanke Steuerungsstrukturen – mit einer zentralen Koordinierungsstelle und einem Expert:innenbeirat
  6. Klimaorientierte Landesbudgets – Klimaschutz muss künftig in allen Haushaltsbereichen berücksichtigt werden
  7. Klimacheck für Gesetze und Verordnungen – verpflichtende Prüfung der Klimaauswirkungen vor Beschlussfassung
  8. Klimacheck für Bauvorhaben – für alle größeren Projekte des Landes und seiner Beteiligungen
  9. Klimaneutrale Verwaltung bis 2030 – durch Umstieg auf erneuerbare Energie und E-Mobilität
  10. Nachhaltige Beschaffung – gesetzliche Vorgaben zur umwelt- und regionalverträglichen Beschaffung in der Verwaltung.


Mit dem Gesetz verpflichtet sich das Burgenland zu einer aktiven Klimapolitik im Bund und auf EU-Ebene. Dazu gehören ein entschiedenes Auftreten gegen eine Aufweichung von Klimazielen und für die konsequente Umsetzung des Nationalen Energie- und Klimaplans (NEKP). Auch bei eventuellen Strafzahlungen tritt das Burgenland für eine verursachergerechte Aufteilung ein: Klimaschutzmaßnahmen im Inland müssen Vorrang vor dem Zukauf von CO₂-Zertifikaten haben.
 

Die Eckpunkte des neuen Klimaschutzgesetzes wurden in den vergangenen Wochen mit wichtigen Interessengruppen diskutiert – von Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung über Arbeiterkammer bis hin zu Umweltorganisationen. Auch mit den im Landtag vertretenen Parteien wurden vorab klärende Gespräche geführt. Der nun beschlossene Gesetzestext wurde nach der Begutachtung angepasst und konnte im Landtag eine tragfähige Mehrheit finden. Haider-Wallner: „Mit diesem Gesetz geben wir nicht nur eine Richtung vor – wir geben auch eine klare Antwort auf eine Bundespolitik des Zögerns und Rückschritts. Das Burgenland zeigt: Klimaschutz ist machbar, wenn man den politischen Willen hat.“


Klimastrategie: Maßnahmen werden überarbeitet und geschärft

Mit dem neuen Klimaschutzgesetz ist der rechtliche Rahmen geschaffen – nun folgt die Weiterentwicklung der konkreten Maßnahmen. Im nächsten Jahr soll die aktuelle Klimastrategie bis 2040 erweitert und um Bereiche wie Klimawandelanpassung oder Kreislaufwirtschaft ergänzt werden. Die einzelnen Maßnahmen sollen in einem breit angelegten Beteiligungsprozess gemeinsam mit Interessenvertretungen und Stakeholder:innen entwickelt werden.

„Die Reduktion der CO₂-Emissionen muss schneller und umfassender voranschreiten“, betont Haider-Wallner. „Besonderes Augenmerk legen wir daher auf die Bereiche Klimawandelanpassung und Kreislaufwirtschaft – um einerseits die spürbaren Folgen der Klimakrise abzufedern und andererseits natürliche Ressourcen effizient und nachhaltig zu nutzen.“

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