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Bundesverwaltungsgericht lässt EuGH über Lobautunnel entscheiden

09.07.2026

Rückschlag für Asfinag und Minister Hanke

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Autobahn © pexels,com / Felix Haumann
Wien - Im Rechtsstreit um den Bau der S1-Lobautunnel hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) einen wichtigen Zwischenschritt gesetzt. Das Gericht folgt nicht dem Antrag der Asfinag, das bereits 2025 eingeleitete Vorabentscheidungsverfahren beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu beenden. Damit bleibt die zentrale europarechtliche Prüfung aufrecht und der EuGH soll nun für Klarheit sorgen.

 

Die Umweltorganisation VIRUS, die am Verfahren beteiligt ist, begrüßt die Entscheidung.  Deren Sprecher Wolfgang Rehm spricht von einem wichtigen Signal für die Rechtssicherheit. Nach seiner Einschätzung wird nun der Europäische Gerichtshof darüber entscheiden, welche Folgen Fehler bei der strategischen Umweltprüfung für das umstrittene Infrastrukturprojekt haben.
 

Streit um fehlende Umweltprüfung 

Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Frage, ob bei Änderungen des hochrangigen Straßennetzes  -  darunter auch die S1 mit dem Lobautunne - eine Strategische Umweltprüfung (SUP) hätte durchgeführt werden müssen. Nach der bisherigen Rechtsprechung des EuGH kann das Unterlassen einer solchen Prüfung weitreichende Folgen haben: Betroffene Pläne müssten ausgesetzt oder aufgehoben werden, Genehmigungen für darauf aufbauende Projekte könnten ihre Rechtsgrundlage verlieren.
 

VIRUS wirft dem Bund vor, entsprechende Prüfungen bei früheren Novellen des Bundesstraßengesetzes unterlassen zu haben. Zwar könnten solche Mängel grundsätzlich nachträglich behoben werden, doch seien die jüngsten Maßnahmen des Verkehrsministeriums dafür nicht ausreichend.
 

Kritik an Vorgehen von Ministerium und Asfinag 

Besonders scharf kritisiert die Umweltorganisation das Vorgehen von Verkehrsminister Peter Hanke und der Asfinag. Eine bereits weit fortgeschrittene Umweltprüfung sei gestoppt worden, weil deren Ergebnisse nicht den politischen Erwartungen entsprochen hätten. Stattdessen sei lediglich ein sogenanntes Screening durchgeführt worden, das zum Schluss gekommen sei, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten seien und daher keine umfassende Prüfung notwendig sei.
 

Nach Angaben von VIRUS hat das Bundesverwaltungsgericht nun sowohl dem EuGH als auch den Verfahrensparteien mitgeteilt, dass diese Screening-Entscheidung selbst bei einer ersten rechtlichen Prüfung nicht den Anforderungen der einschlägigen EU-Richtlinie entspreche.
 

Entscheidung des EuGH bleibt abzuwarten 

Die Umweltorganisation sieht darin einen weiteren Rückschlag für das umstrittene Straßenbauprojekt. Ihrer Ansicht nach werde die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs nun maßgeblich darüber bestimmen, wie es mit dem Lobautunnel weitergeht.
 

Ob die Einschätzung des Bundesverwaltungsgerichts letztlich auch vom EuGH geteilt wird, bleibt jedoch offen. Mit der nun bestätigten Vorlage liegt die endgültige Klärung der europarechtlichen Fragen in Luxemburg. Bis zu diesem Urteil dürfte das Verfahren um eines der umstrittensten Infrastrukturprojekte Österreichs weiter von rechtlicher Unsicherheit geprägt bleiben.

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Autobahn © pexels,com / Felix Haumann