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Bundesminister Hanke muss EU-Recht beachten

28.03.2025

Bundesverwaltungsgericht hat S1 nicht ohne Grund zum Europäischen Gerichtshof nach Luxemburg geschickt

Autobahntunnel.jpg
© pixabay.com
Wien  - Die Umweltorganisation VIRUS begrüßt, dass der nun ressortzuständige Bundesminister Peter Hanke sich beim umstrittenen Lobautunnelprojekt Zeit nehmen will, sich ein klares Lagebild zu verschaffen. Sprecher Wolfgang Rehm: „Das ist sicher besser als Schnellschüsse und sollte dabei jedenfalls nicht vergessen werden, dass nicht auf ein Politikerwort die Bagger rollen können, sondern es Genehmigungen braucht, die großteils fehlende. Dafür hat aber das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) erst vor kurzem den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Vorabentscheidung ersucht“.

Es sei, wie Hanke gestern zutreffend im Rahmen einer dringlichen Anfragebeantwortung dem Nationalrat mitgeteilt habe, kein Geheimnis, dass Teile des Apparats in seinem Ministerium der Ansicht  seien, es habe bei den Bundesstraßengesetz Novellen 2006 und 2011 keine Strategische Prüfung Verkehr gebraucht, weil es sich bloß um redaktionelle Änderungen gehandelt habe, was immer das genau bedeuten solle. Ebenso zutreffend sei, dass diese Frage im ersten teilkonzentrierten UVP-Verfahren peripher schon Thema gewesen sei, sei dies aber kein wirksames Argument.
"In den aktuell beim BVwG anhängigen weiteren teilkonzentrierten Genehmigungsverfahren sind jedenfalls viele Fragen vertieft Thema, die schon im ersten Verfahren gegenständlich waren, weiters gibt es neue Rechtsprechung des EuGH die zu beachten ist“, so Rehm. 

Offensichtlich werde die auch dem BVwG mitgeteilte uralte, aus bmvit Zeiten fortgeschriebene Ansicht vom Gericht als nicht maßgeblich erachtet. „Das BVwG hat nach Erstellung und Vorlage des von uns beauftragten Rechtsgutachtens der Uni Innsbruck eben gerade nicht entschieden, dass die Angelegenheit als erledigt abzuhaken sei, sondern das nun anlaufende Verfahren beim EuGH eröffnet und ist konkludent deshalb gerade nicht davon überzeugt dass dem Unionsrecht hier Genüge getan worden ist“, so Rehm.

Dieses fordere Strategische Umweltprüfungen auch für Planänderungen und stelle nicht auf „Redaktionelles“ ab sondern darauf, ob potenzielle Umweltauswirkungen bestehen. „Im Zuge seiner Einarbeitung in das neue Ressort möge sich bitte BM Hanke auch ins Bewusstsein rufen, dass Verwaltungshandeln an Gesetze gebunden ist. Damit ist aber seit dem EU Beitritt nicht nur nationale Gesetzgebung gemeint sondern auch das in Anwendungsvorrang stehende Unionsrecht, das mitunter nationales Recht verdrängt. Als Verwaltungsorgan eines Mitgliedsstaates hat er auch die Verpflichtungen einzuhalten, die sich aus den EU-Verträgen und der dazu ergangenen Rechtsprechung ergeben, ansonsten würde er sich ins Unrecht setzen“, so Rehm, Ein Mitgliedsstaat dürfe eben aus der Nichtanwendung von Unionsrecht keinen Vorteil ziehen, sonst werde er verurteilt. „Im Ergebnis heißt dies, dass das von vielen unkundigen Politikern als Strohhalm herangezogene und in seinen Rechtswirkungen auch im Normalfall überstrapazierte Bundesstraßengesetz, dessen Befolgung auch Hanke gestern angekündigt hat, hinsichtlich des Eintrages im Verzeichnis 2 für die S1-Lobauautobahn unangewendet zu lassen ist. Dementsprechend darf weder der damit verknüpfte Plan weiterverfolgt, noch dürfen Genehmigungen erteilt werden“, so Rehm abschließend.

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