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„Budgetkrisenbeitrag“: Politische Projekte ohne Transparenz, Augenmaß und Fachlichkeit schädigen den Standort

10.05.2025

Umstrittene und intransparente Maßnahme ist eine "Erdrosselungssteuer" für Investitionen

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Windkraft © Franz26 pixabay.com
Wien - Mit Ende der Begutachtungsfrist des verschärften Energiekrisenbeitrags nimmt die IG Windkraft mit konkreten Vorschlägen für mehr Sachlichkeit Stellung. Die standortschädigende Maßnahme bleibt umstritten und intransparent: IG Windkraft bringt beim zuständigen Bundesministerium für Finanzen eine Anfrage gemäß des Umweltinformationsgesetzes ein und stellt die Forderung auf, gemeinsam, statt einsam Lösungen zu erarbeiten.

Während sich die Windbranche klar zu einem fairen und solidarischen Beitrag zur Budgetkonsolidierung bekennt, sind die intransparente Vorgangsweise sowie die kontraproduktive Wirkung für Wettbewerbsfähigkeit, Planungssicherheit und Investitionstätigkeit am Energie- und Wirtschaftsstandort durch die Maßnahme scharf zu kritisieren, eine faire Ausgestaltung ist weit entfernt. „Eine Begutachtung ist dazu da, transparente und nachvollziehbare Gesetze auf den Weg zu bringen - die der Entwicklung des Landes nicht schaden. Eine sachliche Auseinandersetzung ist im kommunikativen Nebel dieser nur für Erneuerbare schädlichen Maßnahme, die zudem vor allem mittelständische Betriebe belastet, nur schwer möglich. Deshalb haben wir parallel zur Begutachtung eine Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz eingebracht – um mehr Klarheit und Planbarkeit einzufordern,“ so IG-Windkraft-Geschäftsführer Florian Maringer. Derzeit werde krampfhaft versucht, mit einer Maßnahme für eine Energiekrise eine Budgetkrise zu lösen. Das gehe an der Realität vorbei. „Eine Lösung sollte gemeinsam mit Praktiker:innen gefunden werden. Statt einsam außerhalb der Praxis.”

“Erdrosselungssteuer” für Investitionen

Wiederholte und kurzfristige Eingriffe schädigen das Vertrauen in den Standort und führen zu geringerer Investitionstätigkeit und Beschäftigung. Seit Inkrafttreten des Energiekrisenbeitrags im Dezember 2022 wurde dieser bereits dreimal angepasst. “Für bestehende wie neue Anlagen ändern sich die Rahmenbedingungen wie in erratischem Ping-Pong, das ist Gift für planbare Investitionen und ein Wettbewerbsnachteil für die heimische Stromerzeugung mittelständischer Betriebe – Windkraftbetreiber gehen davon aus, dass sie mit den aktuellen Maßnahmen nur einen Bruchteil ihrer Projekte realisieren können”, so Florian Maringer weiter.

Die vorgesehene Senkung des Absetzbetrags von 72 EUR/MWh auf 20 EUR/MWh schwächt die Wirkung des bisherigen Anreizes zur Reinvestition erneut drastisch und widerspricht sämtlichen Ausbauzielen für erneuerbare Energien. Die Maßnahme geht mit einem Verlust an Arbeitsplätzen, Wertschöpfung und dem für die Versorgungssicherheit besonders relevanten Winterstrom einher.

Schwere Wettbewerbsverzerrung für Windkraft und Mittelstand

Im Besonderen die Windkraft ist durch die Vorgangsweise überproportional betroffen: „Die Windkraft liefert im Winter, wenn Strom knapp ist, besonders viel Strom und erzielt deshalb den Großteil ihrer Erlöse im Winterhalbjahr. Daher ist die Branche auch Hauptlastenträger des Energiekrisenbeitrags“, führt Maringer aus. Die Maßnahme steht auch im absoluten Gegensatz zum Bekenntnis einer sicheren und kostengünstigen Stromversorgung für die heimische Industrie, da Investitionen durch höhere Fremdkapitalkosten und sinkende Eigenkapitalverfügbarkeit verteuert werden. Gaskraftwerke sind von der Abschöpfung ausgenommen. Darüber hinaus setzt die Abschöpfung der Erneuerbaren bei den Erlösen an, und nicht wie bei der Abschöpfung der fossilen Energien am Gewinn, was einer deutlichen Bevorzugung der fossilen Energien gleichkommt. Die so wichtige Planungs- und Investitionssicherheit für mittelständische Betriebe am Wirtschaftsstandort Österreich sind dadurch einer Wettbewerbsverzerrung ausgesetzt.
 

Vorschläge für eine faire Gestaltung des Budgetbeitrags

 
  • Aussetzung der Verschärfung, bis eine fundierte Folgenabschätzung vorliegt.
  • Erhalt des Investitionsabsetzbetrages, um Reinvestitionen weiter anzureizen
  • Abschöpfung auf Basis des Gewinnes, nicht auf Erlösen, um wirtschaftliche Realität abzubilden
  • Jährliche statt monatliche Betrachtungszeiträume, um saisonalen Erzeugungsunterschieden Rechnung zu tragen
  • Berücksichtigung verbundener Unternehmen, insbesondere für mittelständische Unternehmen

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