BRD: Neue Solarstrom–Vergütung ab 1. Januar 2004 gültig
Per 1. Januar 2004 traten die neuen Bedingungen für die Vergütung von Sonnenstrom in Kraft. Mit dem sogenannten "Photovoltaik–Vorschaltgesetz" wurde in Deutschland ein Schritt zur Runderneuerung des Erneuerbare–Energien–Gesetzes (EEG) vorgezogen. Die neuen Vergütungssätze gelten für Photovoltaik–Anlagen, die
ab dem 1. Januar 2004 in Betrieb genommen werden.
Erzeuger von Solarstrom erhalten zukünftig 45,7 Cent pro Kilowattstunde als
Grundvergütung. Dies gilt auch für große Freiflächenanlagen, soweit sie sich
im Bereich eines Bebauungsplans befinden. Für Solaranlagen auf Gebäuden
erhöht sich die Vergütung: um mindestens 11,7 Cent pro Kilowattstunde bis 30
Kilowatt Leistung, für den darüber hinaus gehenden Anteil bis 100 kW um mindestens
8,9 Cent pro Kilowattstunde und für den 100 KW übersteigenden Anteil um mindestens 8,3 Cent pro Kilowattstunde. Zusätzlich gibt es einen Bonus von 5 Cent pro Kilowattstunde bei fassadenintegrierten Anlagen. Darüber hinaus bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) nach dem Auslaufen des erfolgreichen 100.000 Dächer–Solarstrom–Programms im Rahmen des KfW–CO2–Minderungsprogramms für Privathaushalte und des KfWUmweltprogramms für gewerbliche Unternehmen weiterhin attraktive Darlehen zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen an.
Das "Zweite Gesetz zur Änderung des EEG" – das sog. Photovoltaik– Vorschaltgesetz – können Sie auf den Internetseiten von solid.de herunterladen.
Der direkte Link: Solid.de
solid Buchtipp zum Thema Vergütung von Solarstrom–Anlagen:
"PV Profit 1.4 – Wirtschaftlichkeit von Photovoltaik–Anlagen"
www.solid.de/pvprofit
Buch + CD–ROM, ISBN 3–933634–09–1, 59,90 € (lieferbar seit Dez. 2003)
Für Schnell–Entschlossene: Subskriptionspreis bis 29.02.2004: 49,90 €
Erschienen im Verlag "Solare Zukunft", www.verlag–solare–zukunft.de
Bezugsquelle: solid gGmbH, Heinrich–Stranka–Straße 3–5, D–90765 Fürth
Tel. 0911/810 270, Fax. 0911/810 2711, Solid.de
oder im gut sortierten Buchhandel
ab dem 1. Januar 2004 in Betrieb genommen werden.
Erzeuger von Solarstrom erhalten zukünftig 45,7 Cent pro Kilowattstunde als
Grundvergütung. Dies gilt auch für große Freiflächenanlagen, soweit sie sich
im Bereich eines Bebauungsplans befinden. Für Solaranlagen auf Gebäuden
erhöht sich die Vergütung: um mindestens 11,7 Cent pro Kilowattstunde bis 30
Kilowatt Leistung, für den darüber hinaus gehenden Anteil bis 100 kW um mindestens
8,9 Cent pro Kilowattstunde und für den 100 KW übersteigenden Anteil um mindestens 8,3 Cent pro Kilowattstunde. Zusätzlich gibt es einen Bonus von 5 Cent pro Kilowattstunde bei fassadenintegrierten Anlagen. Darüber hinaus bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) nach dem Auslaufen des erfolgreichen 100.000 Dächer–Solarstrom–Programms im Rahmen des KfW–CO2–Minderungsprogramms für Privathaushalte und des KfWUmweltprogramms für gewerbliche Unternehmen weiterhin attraktive Darlehen zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen an.
Das "Zweite Gesetz zur Änderung des EEG" – das sog. Photovoltaik– Vorschaltgesetz – können Sie auf den Internetseiten von solid.de herunterladen.
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"PV Profit 1.4 – Wirtschaftlichkeit von Photovoltaik–Anlagen"
www.solid.de/pvprofit
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Für Schnell–Entschlossene: Subskriptionspreis bis 29.02.2004: 49,90 €
Erschienen im Verlag "Solare Zukunft", www.verlag–solare–zukunft.de
Bezugsquelle: solid gGmbH, Heinrich–Stranka–Straße 3–5, D–90765 Fürth
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