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Biomasse: Kachelofenausbau in Wien gefördert

02.12.2003

Im Rahmen der Biomasseförderung der Stadt Wien wird nun der Kachelofenausbau mit bis zu 11.000,- Euro gefördert.

ja © http://www.bmu.de/de/txt/presse/bildarchiv/alle_bilder/
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Ziel der Förderaktion für Biomasseheizungsanlagen, in die auch die neue Förderung für den Kachelofenausbau fällt, ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energieträger. Um die Förderung zu erhalten, müssen strenge Kriterien erfüllt werden: "Neben Energieeffizienz und Emissionsgrenzwerten, die sogar noch unter den gesetzlichen Grenzwerten liegen, ist die Förderung auch abhängig vom Grad der Verbrennung. Je sauberer die Verbrennung, desto höher ist der Förderungsbetrag", weiß Dr. Thomas Schiffert vom Österreichischen Kachelofenverband, der maßgeblich am Zustandekommen der Förderung beteiligt war. Sehr erfreut über die Förderung zeigt sich die Innungsmeister-Stellvertreterin der Landesinnung Wien der Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramiker, Ursula Mahrhofer: "Es ist eine tolle Sache, dass es in Wien diese Förderung gibt und dass der Einsatz regenerativer Brennstoffe auf diese Weise unterstützt wird. Die Wiener Hafner stehen allen, die an dieser umweltfreundlichen Heizungsform interessiert sind, mit ihrem Know-how zur Verfügung und bieten professionelles Service beim Bau und bei Wartungsarbeiten." Der Kachelofenbau wird in Form eines nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses in der Höhe von 21 bis 32 Prozent, je nach Emissionsverhalten der Anlage, maximal jedoch mit einem Betrag von 11.000,- Euro gefördert. Voraussetzung dafür ist, dass der Kachelofen alleiniger Wärmeerzeuger ist. Weiters gibt es auch eine Förderung für die Wartungskosten im ersten und zweiten Betriebsjahr. Im Detail muss der Nachweis der Erfüllung der Emissions- und Wirkungsgradanforderungen durch Vorlage der Berechnung gemäßÖNORM B 8302 (geprüfte Richtlinie der Versuchs- und Forschungsanstalt der Hafner) erbracht werden, wobei die Lage und Ausführung einer Messöffnung im Ausdruck der Berechnung dokumentiert sein muss. Weiters ist das Konzept für die Beheizung des Hauses bzw. der Wohnung vorzulegen. Ein Emissionsnachweis in Anlehnung an §15g des Wiener Feuerpolizei- und Luftreinhaltegesetzes, gemessen während der Hauptverbrennungsphase durch ein dafür befähigtes Überprüfungsorgan, ist bei der Einreichung ebenso zu berücksichtigen. Weitere Informationen erhalten Sie in der Landesinnung Wien der Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramiker.
Rückfragehinweis: Landesinnung Wien der Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramiker Ansprechpartner: Innungsmeister-Stv.Ursula Mahrhofer Tel.: 514 50 DW 2362
*** OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS ***
OTS0076 2003-12-02/10:35

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02.12.2003 | Autor*in: pawek
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