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Betrieb des AKW Temelín über 80 Jahre ist ohne neue Umweltverträglichkeitsprüfung nicht akzeptabel

17.07.2026

Verlängerung der Betriebsdauer ist grundsätzliche Änderung

temelinAKW.jpg.jpg
© ivabalk auf Pixabay / AKW Temelin
Der Umweltverband OIŽP / BIU  bringt seine große Besorgnis über die  Ankündigung des Ersten stellvertretenden Ministerpräsidenten und Ministers für Industrie und Handel Karel Havlíček sowie des
Generaldirektors des Unternehmens ČEZ, Daniel Beneš, zum Ausdruck, wonach beide Blöcke des Kernkraftwerks Temelín bis zu 80 Jahre betrieben werden sollen.

Ein derartiges Vorhaben stellt eine außerordentlich weitreichende Änderung der ursprünglichen Annahmen für den Betrieb des Kraftwerks dar. 
Obwohl Kernkraftwerke laufend modernisiert werden und regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen unterliegen, kann eine Verlängerung ihrer Betriebsdauer um mehrere Jahrzehnte nicht als gewöhnliche
Verwaltungsentscheidung angesehen werden. Es handelt sich um eine grundlegende Änderung, die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt, die Sicherheit der Bevölkerung, die Entstehung radioaktiver Abfälle sowie auf die Energiepolitik der Tschechischen Republik haben kann.

„Der Betrieb eines Kernkraftwerks über einen Zeitraum von achtzig Jahren darf nicht allein auf der Grundlage technischer Gutachten des Betreibers und behördlicher Entscheidungen genehmigt werden. Eine derart
grundlegende Änderung muss erneut hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Umwelt bewertet werden, und die Öffentlichkeit muss die Möglichkeit erhalten, sich dazu zu äußern“,
erklärte der Umweltverband OIŽP.

OIŽP / BIU fordert daher, dass eine geplante Verlängerung der Betriebsdauer der Kernkraftwerksblöcke in Temelín und Dukovany an die Durchführung einer neuen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) geknüpft
wird. Bestandteil dieses Verfahrens muss auch eine grenzüberschreitende Umweltprüfung gemäß den internationalen Verpflichtungen der Tschechischen Republik sein, da ein schwerwiegender Störfall in Temelín
Auswirkungen weit über die Grenzen der Tschechischen Republik hinaus hätte. Die Bevölkerung der Nachbarstaaten, deren Gebietskörperschaften sowie die Fachöffentlichkeit müssen die Möglichkeit erhalten, sich an diesem Verfahren zu beteiligen.

OIŽP weist darauf hin, dass selbst umfassende Modernisierungen die physikalischen Alterungsprozesse von Materialien nicht vollständig beseitigen können. Die wesentlichen Bauteile des Kraftwerks sind über  Jahrzehnte hinweg Neutronenstrahlung, hohen Temperaturen, hohem Druck sowie chemischen Einwirkungen ausgesetzt. Einige entscheidende Komponenten, insbesondere der Reaktordruckbehälter oder Teile des Sicherheitsbehälters, können nicht ohne Weiteres ausgetauscht werden.
Deshalb ist es erforderlich, ihre langfristige Einsatzfähigkeit einer besonders strengen und transparenten Überprüfung zu unterziehen.

Der weitere Betrieb des Kraftwerks bedeutet zugleich weitere Jahrzehnte der Erzeugung hochradioaktiver Abfälle. Die Tschechische Republik verfügt bislang über kein tiefengeologisches Endlager, und die Frage der
endgültigen Entsorgung abgebrannter Brennelemente ist weiterhin ungelöst. Eine Verlängerung der Betriebsdauer von Temelín bedeutet daher eine weitere Verlagerung von Verantwortung und Kosten auf künftige Generationen.

OIŽP / BIU weist ferner darauf hin, dass bei Überlegungen zu einem  Betrieb des Kraftwerks weit über die Mitte dieses Jahrhunderts hinaus auch die Auswirkungen des Klimawandels berücksichtigt werden müssen.
Steigende Durchschnittstemperaturen, längere Dürreperioden, Veränderungen der hydrologischen Verhältnisse sowie das häufigere Auftreten extremer Wetterereignisse können die Betriebsbedingungen von
Kernkraftwerken beeinflussen. Diese Aspekte müssen Bestandteil einer umfassenden Sicherheitsbewertung des Langzeitbetriebs sein.

OIŽP / BIU  warnt zugleich davor, dass eine fortlaufende Verlängerung der Lebensdauer bestehender Kernkraftwerksblöcke nicht dazu führen darf, Investitionen in die Modernisierung des Energiesystems, den Ausbau erneuerbarer Energien, Energiespeicher, Lastmanagement sowie die Stärkung der Stromübertragungsnetze hinauszuzögern. Die Energiesicherheit der Tschechischen Republik muss auf technologischer Vielfalt und langfristiger Nachhaltigkeit beruhen und darf sich nicht  ausschließlich auf eine maximale Verlängerung der Lebensdauer bestehender Anlagen stützen.
 
OIŽP / BIU fordert daher die Regierung der Tschechischen Republik, das Ministerium für Industrie und Handel, das Unternehmen ČEZ sowie das Staatliche Amt für nukleare Sicherheit auf,
  •  einer Verlängerung der Betriebsdauer der Blöcke des Kernkraftwerks Temelín ohne ein neues UVP-Verfahren nicht zuzustimmen; 
  • im Rahmen dieses Verfahrens eine vollständige Prüfung der grenzüberschreitenden Auswirkungen gemäß den internationalen Übereinkommen sicherzustellen; 
  • sämtliche Unterlagen zum technischen Zustand der unersetzbaren Bau- und Anlagenteile des Kraftwerks sowie zu deren erwarteter Lebensdauer zu veröffentlichen; 
  • der Öffentlichkeit eine umfassende Analyse der Auswirkungen des Klimawandels auf den langfristigen Betrieb des Kraftwerks vorzulegen; 
  • die wirtschaftlichen Analysen des Langzeitbetriebs einschließlich der voraussichtlichen Kosten für Sicherheitsmaßnahmen, Modernisierungen und die spätere Stilllegung des Kraftwerks offenzulegen; 
  • die uneingeschränkte Beteiligung der Öffentlichkeit, der Gemeinden, der Regionen sowie der betroffenen ausländischen Akteure an der Entscheidungsfindung über eine derart  grundlegende Verlängerung der Betriebsdauer zu gewährleisten.

Die Entscheidung, Temelín über einen Zeitraum von achtzig Jahren zu betreiben, kann nicht als bloße technische Maßnahme angesehen werden. Es handelt sich um eine strategische Entscheidung mit Auswirkungen auf mehrere Generationen. Einer solchen Entscheidung muss eine offene fachliche und öffentliche Diskussion vorausgehen sowie eine unabhängige, transparente und umfassende Bewertung aller sicherheitstechnischen, umweltbezogenen, wirtschaftlichen und grenzüberschreitenden Auswirkungen.

Autorin: Gabriela Reitingerová 
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