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BBU ruft zu Einwendungen gegen geplante CCS-Untersuchungsbohrungen in der Nordsee auf

17.05.2026

Bisher gibt es keine Projekte dieser Art in Deutschland

ccs stempel teaser.jpg.jpg

Bonn/Berlin – Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) ruft die Bevölkerung dazu auf, Einwendungen gegen geplante Untersuchungsbohrungen zur möglichen Speicherung von Kohlendioxid (CCS) in der Nordsee einzulegen. Hintergrund ist ein Genehmigungsantrag der BEB-Erdgas und Erdöl GmbH & Co. KG, vertreten durch die ExxonMobil Production Deutschland GmbH (EMPG), zur Erkundung des Untergrunds im Gebiet „Zentrale Nordsee“.
 

Das Vorhaben gilt als erstes Projekt dieser Art in Deutschland und hätte damit Pilotcharakter für die künftige Nutzung der umstrittenen CCS-Technologie (Carbon Capture and Storage). Ziel der Untersuchungen ist es, die Eignung des Untergrunds für die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid zu prüfen.
 

Der BBU lehnt das Projekt entschieden ab und warnt vor möglichen Risiken für Umwelt und Klima. Oliver Kalusch vom geschäftsführenden Vorstand des Verbandes erklärte, CCS sei „auch in der Nordsee nicht zu verantworten“. Besonders problematisch seien mögliche Undichtigkeiten der unterirdischen Speicher. Dabei könnten Kohlendioxid und Schadstoffe wieder austreten und marine Ökosysteme gefährden.
 

Zudem bezweifelt der Verband die klimapolitische Wirksamkeit der Technologie. „Der angeblich positive Klimaeffekt von CCS ist eine reine Wunschvorstellung“, so Kalusch. Auch geologische Risiken werden angeführt: Das Verpressen großer Mengen Kohlendioxid in tiefe Gesteinsschichten könne Erdbeben auslösen. Welche Auswirkungen solche Prozesse auf die Nordsee hätten, sei bislang ungeklärt.
 

Der BBU fordert deshalb bereits den geplanten Erkundungsbohrungen eine klare Absage zu erteilen, da diese den Einstieg in eine großflächige CCS-Nutzung vorbereiten würden.
 

Die Antragsunterlagen liegen derzeit in der Gemeinde Helgoland, im Landkreis Aurich sowie beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld öffentlich zur Einsicht auf. Zusätzlich können die Dokumente online über das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen (LBEG) eingesehen werden.

Die Einsichtnahme ist bis einschließlich 3. Juni 2026 möglich. Einwendungen aus der Bevölkerung können noch bis 18. Juni 2026 eingebracht werden. Die zuständigen Stellen sowie die Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung sind in der offiziellen Bekanntmachung angeführt. 

Elektronische Einwendungen sind an folgende Mail-Adresse zu senden:  mailto:EMPG-AWZ-CCS@lbeg.niedersachsen.de

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