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Autohandel warnt: Einführung von Sachbezug für E-Autos gefährdet die gesamte Mobilitätswende

08.05.2026

"ökologisch und ökonomisch der völlig falsche Weg"

Elektroautoladen.jpg
Elektroauto beim Laden © David Gallie pexels.com
Wien - Obmann-Stv. Burkhard Ernst mahnt die Regierung dringend, das Vorhaben noch einmal zu überdenken: „Es wäre ökologisch und ökonomisch der völlig falsche Weg, nun einen Sachbezug einzuführen und könnte die Bereitschaft zum Umstieg ersticken.“

 

Mit großem Befremden reagiert der österreichische Fahrzeughandel auf die Pläne der Bundesregierung, Elektroautos künftig auch mit einem Sachbezug zu belegen. KommR. Prof. Burkhard Ernst, stv. Bundesgremialobmann, skizziert mit Recht ein drastisches Bild: „Die Wirtschaft ist der wichtigste Treiber der Mobilitätswende, weil sie über die letzten Jahre alternative Antriebe wie Hybrid und Elektro ganz massiv forciert hat. Die Einführung eines Sachbezugs auf E-Autos könnte diese für die Nutzer um bis zu fast 500 Euro im Monat verteuern und damit die Bereitschaft zum Umstieg ersticken.“ Hinzu kommt, dass der E-Mobilität mit der Einführung der motorbezogenen Versicherungssteuer im Vorjahr und dem Auslaufen der Kaufprämie bereits zwei schwere Schläge versetzt wurden: „Wenn jetzt auch noch ein Sachbezug von einigen Hundertern im Monat als zusätzliche Belastung eingeführt wird, werden Unternehmen und Mitarbeiter rasch die Bereitschaft zum Umstieg verlieren“, so Prof. Ernst.

 

Wie wichtig die Rolle der Wirtschaft in Sachen Mobilitätswende ist, zeigt die Zulassungsstatistik: Sechs von zehn neu zugelassenen Pkw verfügen mittlerweile über einen Hybrid- oder Elektroantrieb, und 66 Prozent aller neu zugelassenen Fahrzeuge wurden zuletzt auf Unternehmen angemeldet - Tendenz weiter steigend: Sie sind also die wahren Treiber dieser politisch und gesellschaftlich gewünschten Entwicklung. Werden elektrische Firmenwagen aber durch steuerliche Rückschläge und unerwartete Verschlechterungen unattraktiv gemacht, muss wohl mittel- bis langfristig mit einer Trendumkehr gerechnet werden, zumal die höheren Anschaffungskosten doch viele davon abhalten. „Es wäre einfach ökologisch und ökonomisch der völlig falsche Weg, nun einen Sachbezug einzuführen“ so der stv. Obmann und ersucht dringend um „Aussetzung und Überarbeitung“.



Breite Kritik aus den verschiedensten Bereichen
 

Man dürfe nicht vergessen, dass die Unternehmen über die Jahre E-Fahrzeuge als Beitrag zur Reduktion des CO2-Ausstoßes und zur Erreichung ihrer Nachhaltigkeitsziele im berechtigten Vertrauen darauf angeschafft haben, dass die geltenden steuerlichen Regelungen Bestand haben werden. „Eine plötzliche Abkehr davon wäre für sie alle ein Schlag ins Genick“, erklärt Prof. Ernst. Entsprechend setzte auch unmittelbar nach Bekanntwerden der Pläne eine Welle der Kritik aus den verschiedensten Branchen sowie von Unternehmen mit großen E-Fuhrparks ein, die nun die Sinnhaftigkeit erst kürzlich getätigter Großinvestments in Frage stellen.
 

„Wir plädieren schon seit Jahren für die Antriebsoffenheit, die jedem Nutzer und jeder Nutzerin die Wahlfreiheit lässt. Dafür braucht es aber auch vertretbare Kosten und gewisse Anreize für den Umstieg. Diese nun scheibchenweise auf dem Altar der Budgetsanierung zu opfern, wäre kurzsichtig und klimafeindlich“, warnt Obmann-Stv. Ernst.

 

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08.05.2026
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Elektroauto beim Laden © David Gallie pexels.com