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Aus Ökostrom wird Ökorinnsal

29.08.2004

Ökostromgesetz "neu" - kategorische Ablehnung desÖsterreichischen Biomasse-Verbandes

ja © Biomasseverband - www.biomasseverband.at
ja © Biomasseverband - www.biomasseverband.at
Der Gesetzesentwurf des Wirtschaftsministeriums verstößt gegen die Kyoto-Vereinbarung, gegen die vorgeschriebenen EU-Zielsetzungen für die Stromanteile aus erneuerbaren Energiequellen und steht im Widerspruch zur Österreichischen Klimastrategie. "Das bedeutet das Aus für den Ökostrom in unserem Land. Diese Novelle wird von uns daher nicht einmal als Diskussionsgrundlage für weitereÜberlegungen zur Entwicklung der Stromerzeugung angesehen!", wettert Dr. Heinz Kopetz, Präsident des Österreichischen Biomasse-Verbandes und bringt damit die Position seines Verbandes auf den Punkt - nämlich auf den Schlusspunkt hinter die Pläne von Bundesminister Martin Bartenstein, die einen Investitionsstopp im Ökostrombereich, den Verlust von Arbeitsplätzen sowie tatsächliche Mehrkosten (Strafzahlungen für Emissionszertifikate und steigende Preise der fossilen Energieträger) in der Höhe von 640 Millionen Euro zur Folge hätten.
Der derzeit in Begutachtung befindliche Gesetzesentwurf wird nun in einer Stellungnahme des Österreichischen Biomasse-Verbandes nach Strich und Faden zerpflückt.

Aber die Kritik ist vor allem konstruktiv ausgelegt und zeigt gangbare Alternativen auf:

Die Entwicklung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern muss im Einklang mit der Klimastrategie der Bundesregierung und der EU-Richtlinie 2001/77/EG stehen. Um dies zu erreichen, muss der Ökostrom ohne Wasserkraft bis 2010 mindestens 10 % der Bruttoinlandsstromerzeugung decken.
Eine Novellierung des Ökostromgesetzes 2002 ist daher in folgender Hinsicht notwendig:
** Anhebung der Ziele zur Ökostromerzeugung in Übereinstimmung mit der Klimaschutzstrategie - mindestens 10 % bis 2010
** Wegfall der Deckelung der Ökostromzuschläge
** Anhebung des Verrechnungspreises im Maße der allgemeinen Strompreiserhöhung als Folge der allgemeinen Energiepreisverteuerung
Wichtige Details der Forderungen wären etwa die Einbeziehung von neuen industriellen Stromerzeugungsanlagen, die der Eigenversorgung dienen, in das Reglement des Ökostromgesetzes oder die Verlängerung der Gültigkeit der Tarife auf 20 Jahre wie in Deutschland statt auf 10 Jahre, um den Investoren Planungssicherheit zu bieten.
Der Ersatz des Systems der Einspeistarife durch eine Ausschreibung mit jeweils individuell festgelegten Tarifen je nach Projekt wurde schon in einer Reihe von europäischen Ländern zum Flop. Dieses System der Umstellung verbunden mit den anderen Vorschlägen im Bartenstein-Entwurf würde in kurzer Zeit zu einem weitgehenden Ende des Ökostromausbaues führen. "Die vorgelegte Novelle wird daher sowohl inhaltlich wie von der Zielsetzung her zur Gänze abgelehnt", wie es in der Stellungnahme wörtlich heißt.

Das Wirtschaftsministerium wird aufgefordert, ein neu überarbeitetes Ökostromgesetz zu präsentieren, das in Übereinstimmung mit den Beschlüssen der Bundesregierung zur Klimastrategie, das in Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie 2001/77/EG und in Übereins

Außerdem wird vorgeschlagen, dass ein Stromeffizienzgesetz vorgelegt wird, damit der Stromverbrauch in Zukunft langsamer steigt. "Nur mit dem Ausbau erneuerbarer Energieformen und einem Effizienzplan können wir einer drohenden Energiekrise auf lange Sicht entgehen", erklärt Dr. Kopetz.
Rückfragehinweis: Österreichischer Biomasse-Verband
*** OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS ***
OTS0044 2004-08-27/10:01

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29.08.2004 | Autor*in: pawek
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