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Aurelia Stiftung legt Beschwerde gegen EU-Gentechnik-Verordnung beim internationalen Compliance-Ausschuss der Vereinten Nationen ein

20.07.2026

Und fordert Risikoprüfung, Transparenz und öffentliche Beteiligung

Wildbiene.jpg.jpg
© David Hablützel auf Pixabay / Wildbiene
Berlin / Aarhus - Die Aurelia Stiftung hat Beschwerde beim internationalen Compliance-Ausschuss (ACCC) der Vereinten Nationen gegen die EU-Gentechnik-Verordnung eingelegt. Damit soll geprüft werden, ob die neue EU-Verordnung gegen die völkerrechtlich verbindlichen Vorgaben der Aarhus-Konvention verstößt. Die Europäische Union und sämtliche EU-Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, die Vorgaben der Aarhus-Konvention einzuhalten. Der Compliance-Ausschuss gilt als quasi-gerichtliches Kontrollgremium der Vereinten Nationen zum Schutz der Umwelt.

Mit ihrer Beschwerde wehrt sich die Aurelia Stiftung gegen den kürzlich erfolgten tiefen Einschnitt in das europäische Gentechnikrecht, die Verordnung über mit neuen genomischen Techniken (NGT) gewonnene Pflanzen und ihre Erzeugnisse (NGT-Verordnung) und wird dabei von den Anwält:innen Georg Buchholz und Tessa Krabbe (GGSC) vertreten. Sollte die Verordnung Bestand haben, könnten künftig große Teile neuer gentechnisch veränderter Pflanzen ohne echte Risikoprüfung, ohne wirksame Beteiligung der Öffentlichkeit und ohne Kennzeichnung auf Felder und in den Markt gelangen. Außerdem können Patente natürliche Genvarianten als technische Erfindung beanspruchen und Züchter:innen in neue Abhängigkeiten von Agrarkonzernen bringen. Es geht damit nicht nur um Regulierung, sondern um die Frage, welchen Stellenwert Transparenz, Vorsorge und demokratische Mitsprache bei Umweltentscheidungen noch haben.
 

Neue Verordnung hebelt Schutzstandard aus
 

Mit der am 26.06.2026 im EU-Amtsblatt veröffentlichten NGT-Verordnung wird das vorsorgeorientierte europäische Gentechnikrecht für den Großteil künftiger gentechnisch veränderter Pflanzen weitgehend zurückgedrängt. Die Verordnung nimmt sogenannte NGT-Pflanzen der Kategorie 1 aus zentralen Teilen des Gentechnikrechts heraus; für sie entfallen insbesondere die bisher üblichen Anforderungen an Risikoprüfung vor dem Inverkehrbringen sowie weite Teile der Kennzeichnung. Diese Rechtsänderung wird damit begründet, dass diese NGT-Pflanzen mit herkömmlichen Pflanzen gleichwertig seien. Nach Einschätzung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) werden über 94 % der künftigen gentechnisch veränderten Pflanzen als NGT-Pflanzen der Kategorie 1 eingestuft werden. Gerade deshalb ist die Neuregelung aus Sicht der Aurelia Stiftung kein technisches Detail, sondern ein tiefgreifender Systemwechsel im europäischen Gentechnikrecht.
 

"Mit der neuen NGT-Verordnung werden weitreichende Entscheidungen über Umwelt und Landwirtschaft aus der öffentlichen Kontrolle herausgenommen. Wer Risikoprüfung und Mitsprache abschafft, schwächt nicht nur das Vorsorgeprinzip, sondern auch ein zentrales demokratisches Recht. Dagegen gehen wir vor," so Gregor Erkel, Vorstand der Aurelia Stiftung.
 

Statusprüfung ersetzt keine Risikoprüfung
 

An die Stelle einer echten Risikobewertung tritt bei NGT-Pflanzen der Kategorie 1 künftig eine Statusprüfung durch die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats oder durch die EU-Kommission. Geprüft wird dabei im Kern nur, ob eine Pflanze die in der Verordnung festgelegte Art und Zahl bestimmter molekularbiologischer Veränderungen einhält, um als "gleichwertig" mit konventionellen Pflanzen eingestuft zu werden. Ob die Pflanze oder daraus hergestellte Erzeugnisse Risiken für Umwelt, Landwirtschaft, Imkerei oder Gesundheit mit sich bringen, ist für diese Gleichwertigkeitsentscheidung gerade nicht maßgeblich. Das ist der zentrale Einwand der Beschwerde.
 

Beschwerde beim internationalen Compliance-Ausschuss
 

Die Aarhus-Konvention verpflichtet die EU und ihre Vertragsstaaten zu Mindeststandards für frühzeitige und wirksame Information und Beteiligung der Öffentlichkeit bei umweltrelevanten Entscheidungen. Auf Grundlage der Aarhus-Konvention wurde das Aarhus Convention Compliance Committee (ACCC), kurz Compliance-Ausschuss, eingerichtet. Hieran kann sich wenden, wer sich in seinen durch die Konvention garantierten Informations- und Beteiligungsrechten verletzt sieht. Nach Auffassung der Aurelia Stiftung ist diese Verletzung gegeben. Mit ihrer Beschwerde setzt sich die Aurelia Stiftung dafür ein, die Stimme von Bürger:innen, Imker:innen und Umweltverbänden zu hören, bevor neue gentechnisch veränderte Pflanzen auf Felder und in den Markt gelangen.
 

Stellt das ACCC einen Verstoß fest, kann es die EU zum Handeln auffordern - für mehr Transparenz, echte Mitsprache und den Schutz unserer Lebensgrundlagen.

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© David Hablützel auf Pixabay / Wildbiene