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Attac: Kritik am Kahlschlag beim EU-Lieferkettengesetz

26.02.2025

Umweltschutz und Menschenrechte werden weiter ausgehöhlt

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© skeeze pixabay.com
Geht es nach der EU-Kommission, dann werden europäische Unternehmen weniger als bisher geplant auf Menschenrechte und Umwelt in ihren Lieferketten achten müssen. Ein geleaktes Dokument zeigt, dass die EU-Kommission das EU-Lieferkettengesetz noch stärker als bisher abschwächen will.

„Die Pläne sind nichts anderes als ein Kahlschlag des EU-Lieferkettengesetzes. Unter dem Deckmantel des „Bürokratieabbaus“ wollen Konzernlobbys Regulierungen für mehr Umweltschutz und die Einhaltung von Menschenrechten aushöhlen und abschaffen. Sie stoßen bei der EU-Kommission leider auf offene Ohren“, kritisiert Theresa Kofler von Attac Österreich. Wie zahlreiche Organisationen fordert auch Attac die EU-Kommission und die österreichische Regierung auf, den Kahlschlag beim Lieferkettengesetz zu stoppen.

Zivilrechtliche Haftung wird abgeschafft

Das EU-Lieferkettengesetz soll Unternehmen in der gesamten EU zu Menschenrechts-, Umwelt- und Klimaschutz in ihren Lieferketten verpflichten. Die ursprünglich im Mai 2024 beschlossene EU-Richtlinie wurde bereits in den Verhandlungen davor stark verwässert. Nun soll die zivilrechtliche Haftung für europäische Firmen sogar völlig abgeschafft werden. Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen wird damit das Recht auf Entschädigung verwehrt. Zudem soll der Geltungsbereich der Richtlinie auf Tochterfirmen und unmittelbare Lieferanten beschränkt werden und nicht mehr für weitere Zulieferer gelten. Unternehmen sollen ihre Lieferketten außerdem nicht jedes Jahr, sondern nur mehr alle fünf Jahre überprüfen. Abgeschwächt wird auch die Verpflichtung, die Unternehmens-Aktivitäten mit dem Pariser Klimaabkommen in Einklang zu bringen.
 

Omnibus-Verordnung mit weiteren Verwässerungen
 

Das geleakte Dokument basiert auf einem Vorschlag des federführenden EU-Kommissars Valdis Dombrovskis und soll bereits morgen von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im Rahmen der sogenannten "Omnibus-Verordnung" präsentiert werden. Darin enthalten ist auch eine weitere Schwächung der EU-Taxonomie-Verordnung und der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.

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