Anschober: Infrastrukturminister Gorbach muss auf Bedenken der Bevölkerung reagieren
Der permanente Ausbau der Mobilfunktechnologie ist ein Dauerthema in der Bevölkerung und die Nutzung dieser Technologie ist aus dem alltäglichen Leben nicht mehr wegzudenken.
Doch gibt bei dieser relativ jungen Technologie massive, vor allem gesundheitliche Bedenken von Teilen der Bevölkerung, welche von den zuständigen Stellen nicht einfach ignoriert werden können. Zu einer weiteren Verschärfung führt hierbei das Faktum, dass nach dem Telekommunikationsgesetz gesundheitliche Bedenken nicht als Grund ausreichen um gegen die Errichtung von Mobilfunksendestationen Einspruch zu erheben.
Anschober: "Aus diesem Grund fordere ich Minister Gorbach auf, nach den Ergebnissen des Wissenschaftlichen Beirates Funk nicht die Hände in den Schoß zu legen, sondern eine weiterführende Studie zu beauftragen. Doch diesesmal ist es notwendig den VertreterInnen der BürgerInnen–Initiativen im Bereich Mobilfunk eine gesichertes Delegierungrecht zuzugestehen, um WissenschaftlerInnen zu benennen, welche deren Ansicht nach mitwirken sollen."
In einer so emotional geführten Debatte wie dem Mobilfunk ist es nach Ansicht von Landesrat Anschober notwendig Studien des Ministeriums unter Einbindung der engagierten Teile der Bevölkerung durchzuführen, um eine Akzeptanz der Ergebnisse zu gewährleisten und auch kritische wissenschaftliche Meinungen einfließen zu lassen.
Doch gibt bei dieser relativ jungen Technologie massive, vor allem gesundheitliche Bedenken von Teilen der Bevölkerung, welche von den zuständigen Stellen nicht einfach ignoriert werden können. Zu einer weiteren Verschärfung führt hierbei das Faktum, dass nach dem Telekommunikationsgesetz gesundheitliche Bedenken nicht als Grund ausreichen um gegen die Errichtung von Mobilfunksendestationen Einspruch zu erheben.
Anschober: "Aus diesem Grund fordere ich Minister Gorbach auf, nach den Ergebnissen des Wissenschaftlichen Beirates Funk nicht die Hände in den Schoß zu legen, sondern eine weiterführende Studie zu beauftragen. Doch diesesmal ist es notwendig den VertreterInnen der BürgerInnen–Initiativen im Bereich Mobilfunk eine gesichertes Delegierungrecht zuzugestehen, um WissenschaftlerInnen zu benennen, welche deren Ansicht nach mitwirken sollen."
In einer so emotional geführten Debatte wie dem Mobilfunk ist es nach Ansicht von Landesrat Anschober notwendig Studien des Ministeriums unter Einbindung der engagierten Teile der Bevölkerung durchzuführen, um eine Akzeptanz der Ergebnisse zu gewährleisten und auch kritische wissenschaftliche Meinungen einfließen zu lassen.
Verbindliche Grenzwerte
"Darüberhinaus muss es zu verbindlichen Grenzwerten im Bereich des Mobilfunkes kommen, welche sich nach dem Stand der Technik richten und einem Minimierungsgebot Rechnung tragen. Das heißt, dass die Einhaltung der geringstmöglichen Emissionen als Grenzwerte vorgeschrieben werden, welche erforderlich sich um den Betrieb der Mobiltelefonie zu gewährleisten.", so Umweltlandesrat Rudi Anschober.
Anschober fasst seine Forderungen an den für Telekommunikation ressortzuständigen Bundesminister Gorbach wie folgt zusammen:
(**) Die Mobilfunktechnologie ist gesetzlich derart zu regeln, dass es lediglich zur geringst möglichen Exposition der Bevölkerung kommt.
(**) Es ist seitens des Bundes für eine bestmögliche Aufklärung der Bevölkerung über die möglichen gesundheitlichen Auswirkungen nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft zu sorgen.
(**) Die Erforschung hochfrequenter Strahlung mittels qualifizierter Studien ist voranzutreiben, um auf mögliche gesundheitliche Auswirkungen reagieren zu können.
"Doch nicht nur seitens des Gesetzgebers kann und muss gehandelt werden, sondern jede und jeder Einzelne kann die Emissionen in seinem direkten Umfeld minimieren. Beispielsweise ist noch viel zu wenig bekannt, dass Schnurlostelefone eine weitaus höhere Belastung als Mobiltelefone darstellen und der Verzicht darauf ein ersten Schritt sein kann. Und die sparsame und auf das nötige reduzierte Nutzung von Handies als Möglichkeit der Eigenvorsorge soll nicht nur von Kindern und Jugendlichen gefordert, sondern auch von uns Erwachsenen vorgelebt werden", so Landesrat Anschober abschließend.
Anschober fasst seine Forderungen an den für Telekommunikation ressortzuständigen Bundesminister Gorbach wie folgt zusammen:
(**) Die Mobilfunktechnologie ist gesetzlich derart zu regeln, dass es lediglich zur geringst möglichen Exposition der Bevölkerung kommt.
(**) Es ist seitens des Bundes für eine bestmögliche Aufklärung der Bevölkerung über die möglichen gesundheitlichen Auswirkungen nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft zu sorgen.
(**) Die Erforschung hochfrequenter Strahlung mittels qualifizierter Studien ist voranzutreiben, um auf mögliche gesundheitliche Auswirkungen reagieren zu können.
"Doch nicht nur seitens des Gesetzgebers kann und muss gehandelt werden, sondern jede und jeder Einzelne kann die Emissionen in seinem direkten Umfeld minimieren. Beispielsweise ist noch viel zu wenig bekannt, dass Schnurlostelefone eine weitaus höhere Belastung als Mobiltelefone darstellen und der Verzicht darauf ein ersten Schritt sein kann. Und die sparsame und auf das nötige reduzierte Nutzung von Handies als Möglichkeit der Eigenvorsorge soll nicht nur von Kindern und Jugendlichen gefordert, sondern auch von uns Erwachsenen vorgelebt werden", so Landesrat Anschober abschließend.