ANSCHOBER: Auch zweites Rechtsgutachten bestätigt Vorgangsweise bei Tempo 100 zwischen Enns und Linz und sieht keine Vetomöglichkeit des Verkehrsministeriums
Vor knapp zwei Wochen hat die oö. Landesregierung mit Mehrheit Tempo100 auf den 13km auf der A1 zwischen Enns und Linz beschlossen. Anschließend gab es Kritik von Minister Gorbach und Staatssekretär Kukacka, dass Oberösterreich nach dem neuen Immissionsschutzgesetz Luft handeln hätte müssen und nach diesem das Infrastrukturministerium nach drei Monaten Tempolimit sein Veto einlegen könne.
Umweltlandesrat Anschober hat daraufhin zwei Rechtsgutachten vergeben – an die Universität Linz, Prof. Andreas Hauer sowie an den Umweltrechtspapst Prof. Bernhard Raschauer von der Universität Wien.
Das Gutachten von Prof. Hauer wurde von Anschober am vergangenen Sonntag vorgelegt. Es bestätigte die völlig korrekte Vorgehensweise des Landes, nach dem alten IGL aus dem Jahr 2003 gehandelt zu haben, weil eben die Grenzwertüberschreitungen bereits seit 2003 gemessen wurden und deshalb gemäß den Übergangsbestimmungen des neuen IGL nach dem alten Gesetz gehandelt werden musste. Damit habe das Infrastrukturministerium eben keine Vetomöglichkeit.
Nun liegt auch das zweite Gutachten von Prof. Raschauer vor. Es bestätigt die Rechtsmeinung des Umweltrechtsabteilung des Landes Oberösterreich und jene von Prof. Hauer und bestätigt damit ebenfalls die Vorgehensweise des Landes. Wörtlich kommt Raschauer zu folgendem Ergebnis: "Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass die mir vorliegende Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der in einem Sanierungsgebiet der Westautobahn Geschwindigkeitsbeschränkungen verfügt werden, auf der Grund der §§ 8 und 10 bis 16 des Immissionsschutzgesetzes Luft in der bis zum 16.März 2006 geltenden Fassung zu erlassen ist. Die in Bezug auf Beschränkungen auf Autobahnen und Schnellstraßen seit dem 17.März 2006 in § 14 IGL vorgesehenen Stellungnahme– und Zustimmungskompetenzen des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie sowie die zeitliche Limitierung findet auf diese Verordnung gemäß § 9a Abs 9 IGL keine Anwendung".
Raschauer bestätigt in seinem Gutachten übrigens auch, dass das wegen der Klärung der Vorziehmöglichkeiten der Verkehrsbeeinflussungsanlage erfolgten leichten Fristüberschreitungen diese Rechtslage nicht verändern.
Anschober abschließend: "Ich werde diese Gutachten nun Infrastrukturministerium und Umweltministerium zur Verfügung stellen. Selbstverständlich lassen wir auch gerne die gesamte Verordnung von den Ministerien überprüfen, da das Ergebnis jeder sachlichen Prüfung uns – so wie die beiden renommierten Rechtsgutachten – recht geben muss. Die Rechtsfrage ist damit in jeder Hinsicht eindeutig und endgültig geklärt – ich appelliere an alle Seiten jetzt trotz Wahlkampfaufregung endlich wieder zur Sachpolitik zurückzukehren. Denn unbestritten ist nach der Diskussion der letzten Tage, dass
(**) das Tempolimit ein Schritt in die richtige Richtung ist (insgesamt müssen allerdings weitere Maßnahmen folgen)
(**) das Vorgehen des Landes rechtlich völlig korrekt war
(**) auch die Zustimmung der oö. Bevölkerung (53% sagen ja zu dieser Maßnahme zur Schadstoffreduktion, 86% halten die eineinhalb Minuten Zeitverzögerung für vertretbar) überraschend hoch ist.
Der Versuch der Aufhetzung der AutofahrerInnen ist gründlich daneben gegangen, die Bevölkerung ist offensichtlich verantwortungsvoller und sachlicher als mancher Politiker."
Umweltlandesrat Anschober hat daraufhin zwei Rechtsgutachten vergeben – an die Universität Linz, Prof. Andreas Hauer sowie an den Umweltrechtspapst Prof. Bernhard Raschauer von der Universität Wien.
Das Gutachten von Prof. Hauer wurde von Anschober am vergangenen Sonntag vorgelegt. Es bestätigte die völlig korrekte Vorgehensweise des Landes, nach dem alten IGL aus dem Jahr 2003 gehandelt zu haben, weil eben die Grenzwertüberschreitungen bereits seit 2003 gemessen wurden und deshalb gemäß den Übergangsbestimmungen des neuen IGL nach dem alten Gesetz gehandelt werden musste. Damit habe das Infrastrukturministerium eben keine Vetomöglichkeit.
Nun liegt auch das zweite Gutachten von Prof. Raschauer vor. Es bestätigt die Rechtsmeinung des Umweltrechtsabteilung des Landes Oberösterreich und jene von Prof. Hauer und bestätigt damit ebenfalls die Vorgehensweise des Landes. Wörtlich kommt Raschauer zu folgendem Ergebnis: "Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass die mir vorliegende Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der in einem Sanierungsgebiet der Westautobahn Geschwindigkeitsbeschränkungen verfügt werden, auf der Grund der §§ 8 und 10 bis 16 des Immissionsschutzgesetzes Luft in der bis zum 16.März 2006 geltenden Fassung zu erlassen ist. Die in Bezug auf Beschränkungen auf Autobahnen und Schnellstraßen seit dem 17.März 2006 in § 14 IGL vorgesehenen Stellungnahme– und Zustimmungskompetenzen des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie sowie die zeitliche Limitierung findet auf diese Verordnung gemäß § 9a Abs 9 IGL keine Anwendung".
Raschauer bestätigt in seinem Gutachten übrigens auch, dass das wegen der Klärung der Vorziehmöglichkeiten der Verkehrsbeeinflussungsanlage erfolgten leichten Fristüberschreitungen diese Rechtslage nicht verändern.
Anschober abschließend: "Ich werde diese Gutachten nun Infrastrukturministerium und Umweltministerium zur Verfügung stellen. Selbstverständlich lassen wir auch gerne die gesamte Verordnung von den Ministerien überprüfen, da das Ergebnis jeder sachlichen Prüfung uns – so wie die beiden renommierten Rechtsgutachten – recht geben muss. Die Rechtsfrage ist damit in jeder Hinsicht eindeutig und endgültig geklärt – ich appelliere an alle Seiten jetzt trotz Wahlkampfaufregung endlich wieder zur Sachpolitik zurückzukehren. Denn unbestritten ist nach der Diskussion der letzten Tage, dass
(**) das Tempolimit ein Schritt in die richtige Richtung ist (insgesamt müssen allerdings weitere Maßnahmen folgen)
(**) das Vorgehen des Landes rechtlich völlig korrekt war
(**) auch die Zustimmung der oö. Bevölkerung (53% sagen ja zu dieser Maßnahme zur Schadstoffreduktion, 86% halten die eineinhalb Minuten Zeitverzögerung für vertretbar) überraschend hoch ist.
Der Versuch der Aufhetzung der AutofahrerInnen ist gründlich daneben gegangen, die Bevölkerung ist offensichtlich verantwortungsvoller und sachlicher als mancher Politiker."