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Angriff aus Brüssel gegen Energiewende abwehren

18.12.2013

EEG–Beihilfeverfahren ist erste Herausforderung für Gabriel und Merkel

© Calandawind– Windenergieanlage in Haldenstein
© Calandawind– Windenergieanlage in Haldenstein
Berlin – Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat Wirtschafts– und Energieminister Sigmar Gabriel und Bundeskanzlerin Angela Merkel aufgefordert, das Erneuerbare–Energien–Gesetz (EEG) und die Energiewende gegen aktuelle Angriffe der EU–Kommission zu verteidigen.
„Setzt sich die EU–Kommission durch, ist nicht nur in Deutschland die Energiewende bedroht. Denn zusätzlich zum Beihilfeverfahren will die EU–Kommission neue restriktive Vorgaben zur Förderung der erneuerbaren Energien erlassen. Das würde den Ausbau der regenerativen Energien europaweit abbremsen„, sagte der BUND–Vorsitzende Hubert Weiger.
„Die Bundesregierung muss die EU–Kommission zum Einlenken bewegen„, sagte Weiger. „Dafür muss sie der Kommission aber entgegen kommen. Was bisher versäumt wurde, nämlich die Kosten der Energiewende auf alle Stromkunden gerechter zu verteilen, müssen Gabriel und Merkel jetzt umgehend in Angriff nehmen. Abgeschafft werden müssen vor allem die ausufernden Vergünstigungen für energieintensive Industriebetriebe„, so der BUND–Vorsitzende.
Problematisch sei auch, dass die EU–Kommission wegen des ab morgen beginnenden Beihilfeverfahrens bei der jetzt anstehenden EEG–Reform quasi mit am Tisch sitze, sagte die BUND–Energieexpertin Tina Löffelsend. „Es ist unsicher, was nach EU–Vorgaben künftig noch an Förderungen für die erneuerbaren Energien möglich sein wird. Das Beihilfeverfahren kann sich bis zu anderthalb Jahre hinziehen und gleichzeitig sollen bis nächsten Sommer auf EU–Ebene die neuen Beihilfeleitlinien verabschiedet werden. Daraus folgt eine Verunsicherung der Investoren in erneuerbare Energien und es ist zugleich die denkbar schlechteste Voraussetzung für eine angemessene Reform des Erneuerbare–Energien–Gesetzes„, sagte Löffelsend.
Sollten entsprechend dem Entwurf der neuen Beihilfeleitlinien erneuerbare Energien–Anlagen künftig nur noch über Ausschreibungsmodelle mit Prämienzahlungen förderbar sein, würden die Ausbauziele für regenerative Energien in den EU–Mitgliedsstaaten verfehlt und die Kosten ansteigen. Weil kleinere Investoren die daraus folgenden höheren Risiken nicht eingehen könnten, wären private und genossenschaftliche Betreiber von Wind– oder Solarparks künftig extrem benachteiligt, warnte Löffelsend. In erneuerbare Energien investieren könnten dann nur noch die finanzstärksten Institutionen und Unternehmen.
„Merkel und Gabriel sind jetzt doppelt gefordert. Sie müssen auf europäischer Ebene die Einstufung des EEG als Beihilfe verhindern und bei den neuen Beihilfeleitlinien für mehr Spielraum zur Förderung erneuerbarer Energien sorgen. Investitionen von Bürgern in erneuerbare Energien–Anlagen müssen weiter möglich sein. Dafür ist es wichtig, dass ein reformiertes EEG die Vergütung nach festen Einspeisetarifen für Solarenergie und Windstrom an Land beibehält. Das dürfen neue Beihilferegeln auf keinen Fall verhindern", so Löffelsend.
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18.12.2013 | Gastautor*In: Tina Löffelsend
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