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Abschaffung des Null-Sachbezugs für E-Firmenautos?  Ein Rückschritt für Standort, Planungssicherheit und Klimaziele

02.05.2026

Überraschende Kehrtwende bei der E-Mobilität: Steuerliche Belastung für Dienstnehmer und Unternehmen droht bereits ab kommendem Jahr

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Schnellladen © ADAC e.V.
„Viele Unternehmen haben ihre Mobilitätsstrategie auf Grundlage stabiler steuerlicher Rahmenbedingungen ausgerichtet. Wenn diese Begünstigung nun kurzfristig zurückgenommen wird, trifft das nicht nur einzelne Dienstnehmer, sondern untergräbt das Vertrauen in die Verlässlichkeit steuerpolitischer Zusagen."
Manuel Scheffauer  
  

Wien   Der bisherige Null-Sachbezug für privat genutzte Elektro-Firmenautos gilt  als einer der wichtigsten steuerlichen Hebel für die betriebliche E-Mobilität in Österreich. Nun soll diese Begünstigung im Zuge des neuen Doppelbudgets 2027/2028 überraschend fallen. Die Prodinger Steuerberatung sieht diesen Schritt kritisch: Er würde nicht nur Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer finanziell belasten, sondern auch Unternehmen verunsichern, die ihre Fuhrparks in den vergangenen Jahren bewusst auf emissionsfreie Mobilität umgestellt haben.

Bislang gilt: Wird einem Dienstnehmer ein rein elektrisch betriebenes Firmenfahrzeug auch zur privaten Nutzung überlassen, ist dafür ein Sachbezugswert von null Euro anzusetzen. Fahrzeuge mit einem CO₂-Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer sind nach aktueller Rechtslage gänzlich vom Sachbezug befreit; auch das unentgeltliche Aufladen beim Arbeitgeber ist sachbezugsfrei geregelt.

„Die Abschaffung des Null-Sachbezugs wäre ein falsches Signal zur falschen Zeit“, sagt Manuel Scheffauer von der Prodinger Steuerberatung. „Viele Unternehmen haben ihre Mobilitätsstrategie auf Grundlage stabiler steuerlicher Rahmenbedingungen ausgerichtet. Wenn diese Begünstigung nun kurzfristig zurückgenommen wird, trifft das nicht nur einzelne Dienstnehmer, sondern untergräbt das Vertrauen in die Verlässlichkeit steuerpolitischer Zusagen.“ 

lanungssicherheit statt kurzfristiger Budgetkosmetik
 

Die Bundesregierung arbeitet laut Bundesministerium für Finanzen derzeit an einem Doppelbudget für die Jahre 2027 und 2028; die Budgetrede ist für den 10. Juni 2026 vorgesehen, der Beschluss des Doppelbudgets für Anfang Juli 2026. Ziel sei ein stabiler Sanierungskurs und mehr Planungssicherheit. Genau diese Planungssicherheit werde jedoch konterkariert, wenn steuerliche Anreize für Zukunftsinvestitionen kurzfristig gestrichen werden.
 

„Wer Investitionen in E-Mobilität fördern will, darf zentrale Anreize nicht plötzlich abdrehen“, so Scheffauer. „Gerade Firmenflotten sind ein entscheidender Hebel für die Verbreitung von Elektrofahrzeugen, weil diese Fahrzeuge später auch in den Gebrauchtwagenmarkt kommen. Eine steuerliche Verschlechterung wirkt daher weit über einzelne Dienstverhältnisse hinaus.“

Nach den nun diskutierten Änderungen soll diese Begünstigung für privat genutzte E-Firmenfahrzeuge ab 2027 wegfallen. Damit würde auch bei Elektroautos ein steuerpflichtiger Sachbezug entstehen, der mit 0,75% vom Anschaffungswert zwar  niedriger geplant ist als bei einem Verbrenner, aber pro Monat das steuer- und sozialversicherungspflichtige Einkommen um bis zu 360 Euro erhöht. In der vorliegenden Vergleichsrechnung wird beispielhaft von einem monatlichen Sachbezug von 360 Euro ausgegangen.

Die Auswirkungen wären erheblich: Bei einem monatlichen Bruttogehalt von 4.000 Euro sinkt der jährliche Nettobezug des Dienstnehmers laut Berechnung von 38.954,91 Euro auf 36.758,55 Euro. Das entspricht einer jährlichen Nettoeinbuße von rund 2.196 Euro. Gleichzeitig steigen die gesamten Abgaben deutlich. Für den Arbeitgeber erhöhen sich die Gesamtkosten im Beispiel ab 2027 von 72.536 Euro auf 73.814,72 Euro. Die ab 2028 angekündigte Reduktion der Lohnnebenkosten von 1% wird nur eine Ersparnis von 443 Euro bringen und somit die Mehrkosten nur zu einem Drittel kompensieren.
 

Damit würde der bisherige steuerliche Vorteil der E-Mobilität deutlich abgeschwächt und vor allem Dienstnehmer massiv belasten. Aus Sicht der Prodinger Steuerberatung ist dies besonders problematisch, weil viele Unternehmen ihre Fuhrparkentscheidungen auf Basis der bisherigen Rechtslage getroffen haben. Die Abschaffung des Null-Sachbezugs würde daher nicht nur Dienstnehmer finanziell treffen, sondern auch die Planbarkeit betrieblicher Investitionen in klimafreundliche Mobilität

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