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Abbau des Berliner Experimentierreaktors: Einspruchsfrist läuft über die Feiertage

23.12.2025

Einsprüche und Stellungnahmen zum Genehmigungsverfahren für die Stilllegung sind bis zum 28.Januar möglich

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Atomkraft © Gerd Altmann pixabay.com

 

Bonn/Berlin - Noch bis zum 28. Januar 2026 können Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen Einsprüche und Stellungnahmen zum Genehmigungsverfahren für die Stilllegung und den Abbau des Berliner Experimentierreaktors (BER II) einreichen. Darauf weist der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) hin. Kritisch sieht der Verband vor allem den Zeitpunkt der Frist: Sie läuft über die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel.

Nach Ansicht des BBU erschwert dies eine sachgerechte Beteiligung der Öffentlichkeit erheblich. „Die Bürgerinnen und Bürger möchten die Feiertage besinnlich verbringen und nicht dicke Aktenordner mit technisch hochkomplexen Inhalten durcharbeiten“, erklärt Udo Buchholz, Vorstandsmitglied des BBU. Dennoch ruft der Verband dazu auf, sich am Verfahren zu beteiligen und zumindest fristwahrend Einwendungen einzureichen.
 

So können Einsprüche eingereicht werden 

Stellungnahmen und Einwendungen müssen spätestens bis 28. Januar 2026 bei der zuständigen Behörde eingegangen sein:

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Abteilung II – Integrativer Umweltschutz (II A 3)
Stichwort: Stilllegung BER II
Brückenstraße 6
10179 Berlin

Einwendungen können auch zur Niederschrift vor Ort bei der Senatsverwaltung abgegeben werden. Dafür ist eine telefonische Voranmeldung während des Auslegungszeitraums werktags zwischen 9 und 12 Uhr unter 030 9025-2367 erforderlich.

Alternativ ist eine elektronische Einreichung möglich. In diesem Fall muss ein unterschriebenes elektronisches Dokument unter dem Stichwort „Stilllegung BER II“ an die E-Mail-Adresse SAG-BERII@senmvku.berlin.de gesendet werden.

Zur Unterstützung stellt der BBU auf seiner Internetseite eine kurze Mustereinwendung in Form einer Unterschriftenliste  für eine Sammeleinwendung zur Verfügung.
 

Kritik an Sicherheits- und Entsorgungskonzepten

Inhaltlich äußert der BBU erhebliche Bedenken gegen die geplante Stilllegung und den Rückbau des Reaktors. Nach Ansicht des Verbands müssen alle Maßnahmen vorrangig darauf ausgerichtet sein, die radioaktive Belastung für Bevölkerung und Umwelt so gering wie möglich zu halten.

Besonders kritisch sieht der BBU das fehlende schlüssige Entsorgungskonzept für die beim Rückbau anfallenden radioaktiven Materialien. Es bestehe die Gefahr, dass kontaminierte Stoffe unsachgemäß entsorgt werden. Zudem könne beim Abbau radioaktives Material über die Luft verbreitet werden.

Der Verband fordert daher, dass sämtlicher in Berlin anfallender Atommüll vor Ort gelagert wird, bis eine nachweislich sichere Endlagerlösung zur Verfügung steht. Unnötige Transporte seien zu vermeiden. Atommülltransporte in das Zwischenlager Ahaus lehnt der BBU grundsätzlich ab und verweist auf die erheblichen Risiken solcher Transporte.
 

Aufruf zur Beteiligung 

Der BBU appelliert an Bürgerinnen und Bürger sowie an Umwelt- und Bürgerinitiativen, sich trotz der ungünstigen Frist aktiv am Verfahren zu beteiligen. Wer die zeitlichen Ressourcen habe, solle ausführliche Stellungnahmen einreichen. Unterstützung und fachliche Hilfestellungen bieten dabei unter anderem der BBU selbst sowie weitere Umweltverbände.

Mit der öffentlichen Beteiligung, so der Verband, bestehe die Möglichkeit, Sicherheitsfragen und offene Risiken frühzeitig in das Verfahren einzubringen – und so Einfluss auf den Umgang mit dem radioaktiven Erbe des Forschungsreaktors zu nehmen.

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23.12.2025
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Atomkraft © Gerd Altmann pixabay.com