©  Ralf Vetterle auf Pixabay
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EU: Kein Rechtsschutz mehr für Investitionen in neue Projekte für fossile Brennstoffe

Einer Vereinbarung von EU und Großbritannien am 24. Juni zufolge werden Investitionen in neue Projekte für fossile Brennstoffe in der Europäischen Union und auch auf britischem Gebiet keinen rechtlichen Schutz mehr genießen.

Mit dieser Vereinbarung soll der Energiecharta-Vertrag von 1994 reformiert werden.

Umweltverbände hatten kritisiert, dass der Energiecharta-Vertrag (ECT) gegen die Ziele des Pariser Abkommens verstößt, weil er klimaschädlichen Investitionen in fossile Brennstoffe rechtlichen Schutz gewährt. Das räumte auch die Europäischen Kommission ein, welche den ECT als „veraltet“ bezeichnete. Bereits vor vier Jahren hatte sie begonnen, im Namen der 27 EU-Mitgliedstaaten über eine Reform des Vertrages zu verhandeln.

Im Rahmen der Reformgespräche bekräftigten 2019 die EU-Mitgliedstaaten das „Recht der EU auf Regulierung“ und forderten, dass die Neufassung des Vertrags die EU-Ziele in den Bereichen Klima und saubere Energie widerspiegeln sollte. Diese Ziele wurden mit der Einigung zum Teil erfüllt.

10 Jahre Übergangsfrist für bestehende Investitionen

Wie es in einer in den sozialen Medien veröffentlichten Zusammenfassung des Abkommens heißt, wird der Rechtsschutz für neue Investitionen in fossile Brennstoffe „nach dem 15. August 2023“ mit „begrenzten Ausnahmen“ auslaufen. Für bestehende Investitionen wird der Rechtsschutz „nach zehn Jahren ab Inkrafttreten der entsprechenden Bestimmungen“ auslaufen, heißt es in dem Dokument. Auch Großbritannien, das sich der EU-Initiative angeschlossen hatte, unterstützte diese Bestimmungen.

Auf einer für November geplanten Konferenz der Vertragsparteien sollen die 54 Unterzeichnerstaaten des ECT, zu denen sämtliche 27 EU-Länder außer Italien gehören, den überarbeiteten Vertrag formell annehmen. Allerdings ist eine Einstimmigkeit bei der Abstimmung erforderlich, um den Vertrag anzunehmen. Sobald mindestens drei Viertel der Unterzeichnerstaaten den Vertrag ratifiziert haben, kann der Vertrag in Kraft treten. Dies ist allerdings ein Prozess, der mehrere Jahre dauern kann.

Umweltschützer:innen kritisierten die zehnjährige Übergangsfrist für bestehende Investitionen als einen „Verrat“ an zukünftigen Generationen, die am meisten unter den Auswirkungen des Klimawandels zu leiden haben werden. „Mit anderen Worten: Das ist das Ende des EU-Ziels der Klimaneutralität“, warnte Yamina Saheb, eine ehemalige ECT-Mitarbeiterin, die sich jetzt dafür einsetzt, dass Europa aus dem Vertrag austritt.

„Das Abkommen ist eine Katastrophe, da es die EU für mindestens ein weiteres Jahrzehnt und bis 2040 für neue Gasinfrastrukturen an den Investitionsschutz für fossile Brennstoffe bindet“, zeigte sich Paul de Clerck von Friends of the Earth enttäuscht.

Positiver äußerte sich Andrei Belyi, außerordentlicher Professor für Energierecht und -politik an der Universität Ostfinnland. „Es ist ein sehr guter Deal für die EU, wenn man bedenkt, dass die Änderung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ein schweres Verfahren darstellt“, sagte Belyi. „Wenn der Green Deal der EU und die Energiewendeagenda des Vereinigten Königreichs gelingen, dann wird der Schutz fossiler Brennstoffe bis 2030 überholt sein. Die Industrie weiß das und hat zehn Jahre Zeit, sich darauf einzustellen.“ Bis dahin trage ein funktionierender Vertrag dazu bei, Investitionen in erneuerbare Energien zu schützen, die bereits mehr als 60 Prozent der innergemeinschaftlichen Fälle ausmachen, so Belyi.



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Weitere Infos: EU Umweltbüro

Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /