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EU soll rascher gegen Klimawandel handeln - Energieunabhängigkeit als Ziel

Reform Emissionshandelssystem: Kostenlose Zertifikate für Industriezweige sollen schneller abgeschafft werden - Neues Instrument soll Verlagerung von C02-Emissionen verhindern

Bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen um mindestens 55% sinken - Arbeitsplätze und Bürger sollen damit geschützt werden.
Nun hast das europäische Parlament seinen Standpunkt zu drei zentralen EU-Gesetzen festgelegt, die Teil des Klimaschutzpakets „Fit für 55 bis 2030“ sind. Das Ziel ist, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken und gleichzeitig, wie im Europäischen Klimagesetz fixiert, bis 2050 Netto-Null-Emissionen (Klimaneutralität) erreichen. Nun beginnen die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten über die endgültigen Gesetzesfassungen.

Das Paket ist aber nicht nur für das Klima wichtig, sondern es hilft, schon vor 2030 von teuren und umweltschädlichen fossilen Brennstoffen aus Russland unabhängig zu werden.


Reform des Emissionshandelssystems

Das Parlament will die Industrie dazu bewegen, ihre Emissionen weiter zu senken und in CO2-arme Technik zu investieren. Das Emissionshandelssystem sollte so reformiert werden, dass es künftig auch für Gebäude und Straßenverkehr gilt und die Bürgerinnen und Bürger nicht vor 2029 einbezogen werden, der Zielwert für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 von 61 % auf 63 % erhöht wird, kostenlose Zertifikate von 2027 bis 2032 schrittweise abgeschafft werden, ab 2025 ein Bonus-Malus-System gilt,
sämtliche Einnahmen für Klimaschutzmaßnahmen in der EU und den Mitgliedstaaten verwendet werden.


Mehr Ehrgeiz bei Verhinderung der Verlagerung von CO2-Emissionen

Die Abgeordneten fordern, dass das CO2-Grenzausgleichssystem für mehr Bereiche gilt und schneller kommt, um die Verlagerung von CO2-Emissionen zu verhindern und den Klimaschutz weltweit voranzutreiben. Sie wollen u.a. dass das CO2-Grenzausgleichssystem schneller eingeführt wird und kostenlose Zertifikate im Emissionshandelssystem bis 2032 abgeschafft werden, das System auch für organische chemische Stoffe, Plastik, Wasserstoff und Ammoniak sowie indirekte Emissionen gilt.
Ein Betrag in Höhe der Einnahmen aus dem CO2-Grenzausgleichssystem sollte aus dem EU-Haushalt den ökologischen Wandel in den am wenigsten entwickelten Ländern unterstützen.
Es soll auch eine zentrale Behörde für das CO2-Grenzausgleichssystem eingerichtet werden.

Klima-Sozialfonds zur Eindämmung von Energie- und Mobilitätsarmut

Das Parlament hat sich auch für die Einrichtung eines Klima-Sozialfonds ausgesprochen, um jenen zu helfen, die am stärksten von Energie- und Mobilitätsarmut betroffen sind. Vor allem sollen sie dabei unterstützt werden, die höheren Kosten der Energiewende zu bewältigen. Mit dem Klima-Sozialfonds sollen vorübergehende Einkommensbeihilfen (z. B. durch die Senkung von Energiesteuern und -entgelten) finanziert werden, um den steigenden Kraft- und Heizstoffpreisen entgegenzuwirken, soll in die Renovierung von Gebäuden, Energie aus erneuerbaren Quellen und die Umstellung vom Individualverkehr auf öffentliche Verkehrsmittel sowie in Fahrgemeinschaften, Carsharing und die Nutzung von aktiven Verkehrsmitteln wie dem Fahrrad investiert werden. Als Maßnahmen kommen steuerliche Anreize, Gutscheine, Subventionen oder zinslose Darlehen infrage.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /