© Grüne Steiermark- Proteste an der Schwarzen Sulm
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Nach Sulmkraftwerks-Gerichtsverhandlung: Schildbürgerstreich-Anlage technisch nicht funktionsfähig

Wasser rinnt nicht bergauf - Belangte Behörde schwänzt erneut Gerichtsverhandlung

Am Landesverwaltungsgericht Graz wurde am Mittwoch das umstrittene Kraftwerk Schwarze Sulm neu wasserrechtlich verhandelt mit zwei bemerkenswerten Knalleffekten. Wolfgang Rehm von der Umweltorganisation VIRUS: "Gleich zwei Gutachter bescheinigen dem ursprünglich bewilligten Projekt technische Funktionsunfähigkeit. Weiters schwänzte die skandalumwitterte Abteilung 13 der steiermärkischen Landesregierung, hier als Wasserechtsbehörde, nach dem Koralm-Pumpspeicher auch beim zweiten Projekt aus dem gleichen Stall die Gerichtsverhandlung und war somit die belangte Behörde nicht anwesend" so Rehm.

Rehm nahm als Mitstreiter des "Arbeitskreises zum Schutz der Koralpe und des Weststeirischen Hügellandes an der Verhandlung teil der gemeinsam mit den Umweltorganisationen Ökobüro und WWF gegen den Wasserrechtsbescheid aus 2017 Beschwerde geführt hatte. Nachdem das Verwaltungsgericht Steiermark die Behördenentscheidung bestätigt hatte, hob der Verwaltungsgerichtshof dessen Entscheidung wieder auf und setzte Vorgaben für einen zweiten Verfahrensgang wo unter anderem zu prüfen war, ob das nun beantragte Vorhaben als Änderung oder als Neuvorhaben zu klassifizieren sei. "Bei einer dafür wichtigen Beweisfrage hat nun sowohl die Amtssachverständige für Wasserbautechnik als auch das Privatgutachten der Umweltorganisationen festgestellt, dass das im Jahre 2007 ursprünglich bewilligte Projekt technisch nicht funktionsfähig ist, weil das Wasser in der Druckrohrleitung nicht bergauf fließen kann", so Rehm. Offenkundig sei das Gelände nicht ausreichend vermessen worden. "Herausgekommen ist im Ergebnis ein planerischer Schildbürgerstreich" kritisiert Rehm. In der Verhandlung hätten die Vertreter der Projektwerber in teilweise hysterisch anmutendem Geschrei versucht ihren verfahrenen Karren zu retten und auf Pläne mit handschriftlichen Vermerken verwiesen die aber verschwunden seien, während die zum Bescheidbestandteil erklärten abgestempelten Pläne falsch seien. "Es ist schon starker Tobak was hier dem Gericht aufzutischen versucht wurde, 15 Jahre sollen trotz offenbar enger Zusammenarbeit zwischen Projektanden und Behörde falsche Pläne nicht bemerkt worden sein, wurde kein Finger zur Berichtigung gerührt und wird die Schuld an den bisher guten Kooperationspartner Behörde abgewälzt, der sogar die Bauvollendungsfrist über das gesetzlich mögliche Maß verlängert hat, was für ein Sittenbild" so Rehm, der darauf hinweist dass die Projektwerberin mit ihrer hier beispiellosen Taktik ständig geänderte Pläne vorzulegen und wieder zurückzuziehen nicht nur die Nerver aller involvierten Verfahrensbeteiligten überstrapaziert sondern sich selbst keinen großen Gefallen getan hätten. "In Plänen herumzeichnen statt neue Pläne vorzulegen zu lassen ist ebenso kein guter Stil, wie der Zustand des Aktes soweit zugänglich teilweise tatsächlich einem Drama gleicht," kritisiert Rehm. Nun will das Gericht noch einmal nach Plänen suchen lassen. "Wir werden abwarten ob Pläne auftauchen und wenn ja, welche Relevanz und Bedeutung ihnen überhaupt zukommt", so Rehm abschließend.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /