© Land OÖ. / Lr Kaineder vor dem AKW Temelin
© Land OÖ. / Lr Kaineder vor dem AKW Temelin

Atom-Betreiber CEZ stellt Antrag auf Betriebsverlängerung für Temelin Block 2

Wie bereits im letzten Jahr für den ersten Block wurde nun vom Atom-Betreiber CEZ der Antrag auf Betriebsverlängerung auch für Block 2 des AKW Temelín eingebracht.

CEZ teilte am 30. November mit, dass beim Staatlichen Amt für nukleare Sicherheit die endgültigen Unterlagen für eine Verlängerung der Betriebsgenehmigung für den Reaktor Temelin 2 eingereicht wurden. Die aktuelle Genehmigung für den 1.086 MW-Reaktor läuft am 31. Mai 2022 aus.

Grundsätzlich erfolgt eine periodische Sicherheitsüberprüfung der Blöcke alle 10 Jahre, bisher war allerdings die Laufzeit befristet, eine nun unbefristet ausgestellte Genehmigung ist zu befürchten. Denn CEZ erhielt die Genehmigung für den weiteren Betrieb von Temelin 1 im September 2020 und diese Genehmigung wurde für einen unbegrenzten Zeitraum erteilt.

In einer Erklärung zur Antragstellung geht der Leiter der Atomkraft-Sparte der halbstaatlichen CEZ davon aus, die Blöcke in Temelin – die 2000 und 2003 in Betrieb gingen - weitere 40 Jahre zu betreiben. Das tschechische Industrieministerium spricht sich in einem Bericht gar für eine Gesamtlaufzeit von bis zu 80 Jahren aus.



Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder: „Diese Entwicklung ist besorgniserregend. Die Temelín-Blöcke wurden nach Konzepten der 70er Jahre errichtet und waren schon bei der Errichtung veraltet. Damals wurden sie nach den Genehmigungsprüfungen als ‚sicher‘ für den Betrieb zugelassen. Die zur Verfügung stehenden Überprüfungsinstrumente waren damals jedoch weit weniger entwickelt als heute und die Überprüfungsstandards auf einem deutlich tieferen Niveau. Immer wieder kam und kommt es zu Störfällen nicht zuletzt durch die bedingt kompatible russische Hardware mit westlicher Software.“



Wissenschaftler/innen zeigen das massive Risiko der derzeitigen Praxis von Laufzeitverlängerungen auf. Die Ursache vieler sicherheitsrelevanter Ereignisse oder Störfälle ist auf Alterungsprozesse zurückzuführen. Dies zeigen die Betriebserfahrungen. Alterungsprozesse wie Korrosion, Verschleiß oder Versprödung mindern die Qualität von Sicherheitseinrichtungen bis hin zu deren Ausfall.



„Diese Betriebsgenehmigungen werden lediglich zwischen dem Antragsteller CEZ und der Atomaufsichtsbehörde abgehandelt. Es gibt keine Möglichkeit sich am Verfahren zu beteiligen. Im Auftrag des Umweltressorts haben wir ein Rechtsgutachten zu Laufzeitverlängerungen erstellen lassen mit dem Ergebnis, dass grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfungen bei diesen Verfahren zu machen sind. Und es gibt auch bereits positive Signale. Im Zuge der Vertragsstaatenkonferenz zur Einhaltung der Aarhus-Konvention Ende November, die der Öffentlichkeit Rechte in Umweltbelangen zusichert, setzte es Rügen für die Bewilligungsverfahren rund um das AKW Temelín, für die Laufzeitverlängerung des AKW Dukovany wurden Verstöße festgehalten. Wir werden das mit besonderem Fokus auf Temelín weiterverfolgen“, so Kaineder.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /