© Myriams-Fotos- pixabay.com / Windkraft
© Myriams-Fotos- pixabay.com / Windkraft

EU-Wettbewerbspolitik: Reform der Kommission als Bedrohung für den Ausbau Erneuerbaren Energien?

Bürgerenergie und dezentraler Ausbau Erneuerbarer Energien muss eigenes Kapitel in Richtlinie bekommen

Am 18. November hat EU-Kommissarin Margrethe Vestager eine Mitteilung zur Reform der europäischen Wettbewerbspolitik vorgestellt. Diese gibt u.a. einen Zwischenstand über die andauernde Arbeit der EU-Kommission an der Reform von mehr als 20 Vorschriften +Leitlinien im Bereich der Wettbewerbspolitik, darunter die Überarbeitung der Leitlinien für Klima-, Energie- und Umweltbeihilfen, die für den Ausbau der erneuerbaren Energien entscheidend sind. Ziel ist auch die Stärkung des Green Deals. Sven Giegold, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion Grüne/EFA im Europäischen Parlament meint dazu: “Der Reformvorschlag der EU-Kommission bedroht den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Europa. Um die Ziele des Green Deals zu erreichen, müssen wir die Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt der Energiewende stellen. Es ist enttäuschend, dass Bürgerenergie im Zwischenergebnis der EU-Kommission nicht einmal erwähnt wird. Der dezentrale Ausbau Erneuerbarer Energien muss ein eigenes Kapitel in den Leitlinien für Klima-, Energie- und Umweltbeihilfen bekommen, um der nötigen finanziellen und verwaltungstechnischen Unterstützung Rechnung zu tragen. Energiegemeinschaften wie Energiegenossenschaften für Erneuerbare müssen von Ausschreibungsverpflichtungen ausgenommen werden, insbesondere die kleineren Energieerzeugungsanlagen. Hier erwarte ich von der Kommission realistische Schwellenwerte, die sich nach den Bedürfnissen der Bürgerenergie richten und dabei auch zwischen Windenergie und anderen Energieformen differenzieren. Ein paar Megawatt mehr nützen uns nichts, wenn man sich die Kapazitäten eines einzigen modernen Windrads anschaut. Damit Bürgerinnen und Bürger zum Treiber der Energiewende werden, können ihnen nicht dieselben Anforderungen auferlegt werden wie großen Unternehmen. Um fairen Wettbewerb bei den Erneuerbaren Energien sicherzustellen, ist eine angemessene Differenzierung absolut notwendig.

Fairer Wettbewerb ist ein mächtiges Instrument für den Klimaschutz. Es macht einen großen Unterschied, ob staatliche Beihilfen in die Erweiterung eines Flughafens oder in die ökologische Transformation der Industrie fließen. Europa braucht eine Wettbewerbspolitik für den ökologischen Umbau unserer Energieversorgung. Ich erwarte von der Kommission ein klares Bekenntnis zum Ausbau der Erneuerbaren Energien mit den Bürgerinnen und Bürgern.

Wettbewerbspolitik und Europäischer Green Deal müssen konsequent an einem Strang ziehen. Um unsere Klimaziele zu erreichen, müssen wir an umweltschädliche Beihilfen ran. Klima- und umweltschädliche Beihilfen dürfen in unserem europäischen Binnenmarkt nicht länger erlaubt sein. Hier ist die Reform der allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung entscheidend, denn diese legt fest, welche staatlichen Beihilfen ohne Prüfung durch die EU-Kommission erlaubt sind.

Begrüßenswert ist die Unterstützung der EU-Kommission für die sogenannten “Carbon Contracts for Difference”, die wir Grünen gefordert haben. Damit kann die Umstellung der Wirtschaft auf eine klimaneutrale Produktion gezielt gefördert werden. Wer in nachhaltige Produktion und Geschäftsmodelle investiert, verdient staatliche Unterstützung. Solange die Umweltstandards noch nicht streng und die Preise noch nicht fair sind, sind spezifische Formen staatlichen Förderung unumgänglich. Außerdem hat die Kommission zugesagt, dass es für Unternehmen leichter wird gemeinsam soziale und ökologische Mindeststandards festzulegen. Damit könnten zum Beispiel Supermärkte soziale, ökologische und tierrechtliche Standards an ihre Lieferanten setzen, ohne mit dem EU-Wettbewerbsrecht in Konflikt zu geraten.”

Mitteilung der EU-Kommission zur Reform der Wettbewerbspolitik (auf Englisch)


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /