©  drpepperscott230 auf Pixabay / Ölpumpe
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EU-Klimagesetz: Einigung über klimaneutrale EU bis 2050

Die EU erhöht ihr Emissionsreduktionsziel für 2030 von 40% auf mindestens 55% - Treibhausgasbudget muss Grundlage für das Klimaziel der EU für 2040 sein

Das Europäische Parlament hat heute das Klimagesetz, das im April informell mit den Mitgliedsstaaten vereinbart wurde, mit 442 Stimmen zu 203 und 51 Enthaltungen gebilligt. Es macht aus dem politischen Versprechen der EU - dem europäischen Grünen Deal -, bis 2050 klimaneutral zu werden, eine verbindliche Verpflichtung und bietet Bürgern und Unternehmen die Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit, um für den anstehenden Wandel gerüstet zu sein. Nach 2050 soll die EU negative Emissionen erreichen.

Mehr Ehrgeiz bis 2030

Als neues Zwischenziel der EU bis 2030 wird eine CO2-Reduktion um mindestens 55% gegenüber dem Stand von 1990 (statt aktuell 40%) festgelegt. Ein anstehender Vorschlag der Kommission zur Verordnung über Landnutzung und Forstwirtschaft („LULUCF-Verordnung“) über die Einbeziehung der Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft wird das EU-Reduktionsziel für 2030 de facto auf 57% anheben.

Treibhausgasbudget als Richtschnur für das geplante EU-Klimaziel für 2040


Die Kommission wird spätestens sechs Monate nach der ersten weltweiten Bestandsaufnahme im Jahr 2023, gemäß dem Übereinkommen von Paris, einen Vorschlag für ein unionsweites Klimaziel für 2040 vorlegen. In Übereinstimmung mit dem Vorschlag des Parlaments wird die Kommission die Höchstmenge an Treibhausgasemissionen veröffentlichen, die die EU schätzungsweise bis 2050 ausstoßen kann, ohne dadurch die Verpflichtungen der Union gemäß dem Übereinkommen von Paris zu gefährden. Dieses sogenannte „Treibhausgasbudget“ wird eines der Kriterien zur Festlegung des überarbeiteten EU-Ziels für 2040 sein.


Bis zum 30. September 2023 und danach alle fünf Jahre wird die Kommission die gemeinsamen Fortschritte aller EU-Länder bewerten, sowie die Vereinbarkeit von nationalen Maßnahmen, im Hinblick auf das Ziel der EU, bis 2050 klimaneutral zu werden.

Europäischer wissenschaftlicher Beirat für Klimawandel

Auf der Grundlage eines Vorschlags des Parlaments wird ein europäischer wissenschaftlicher Beirat für Klimawandel eingesetzt, um die Fortschritte zu überwachen und zu bewerten, ob die europäische Politik mit den genannten Zielen vereinbar ist.

Parlamentsberichterstatterin Jytte Guteland (S&D, Schweden) sagte: „Ich bin stolz, dass wir endlich ein Klimagesetz haben. Wir haben ein Ziel zur Senkung der Nettoemissionen von mindestens 55% bestätigt, oder eher bei 57% bis 2030 gemäß unserer Vereinbarung mit der Kommission. Ich hätte es vorgezogen, noch weiter zu gehen, aber dies ist ein guter Deal, der auf wissenschaftlicher Grundlage beruht und einen großen Unterschied machen wird. Die EU muss jetzt in den nächsten zehn Jahren die Emissionen stärker reduzieren als in den drei vorangegangenen Jahrzehnten insgesamt, und wir haben neue und ehrgeizigere Ziele, die mehr Länder dazu bringen können, sich zu engagieren."

Nächste Schritte


Es wird erwartet, dass das Abkommen in Kürze vom Rat gebilligt wird. Die Verordnung wird dann im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und 20 Tage später in Kraft treten. Die Kommission plant, am 14. Juli 2021 eine Reihe von Vorschlägen vorzulegen, damit die EU das ehrgeizigere Ziel für 2030 erreichen kann.

Das EU-Parlament hat eine wichtige Rolle beim Drängen auf eine ehrgeizigere EU-Klimagesetzgebung gespielt und am 28. November 2019 den Klimanotstand ausgerufen.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /