© blickpixel Michael Schwarzenberger - pixabay.com
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Extinction Rebellion: Entscheidung des VGH: Rechtswidrige Räumung des Protestcamps

Verwaltungsgericht entscheidet, dass die Räumung am Michaelerplatz 2020 rechtswidrig war.

"Am 29.9.2020 wurde unser Protestcamp am Michaelerplatz um 5:00 Uhr Früh völlig grundlos sehr vehement aufgelöst - den teilweise schlafenden AktivistInnen wurden die Zelte weggerissen und 15 Personen wurden inhaftiert. Die Polizei warf uns einen Verstoß gegen die Campierverordnung vor. Als Reaktion haben wir am nächsten Tag beide Spuren des Wiener Gürtels blockiert.

Dass die Auflösung rechtwidrig war, hat das Verwaltungsgericht Wien nun festgestellt und die Behörde zum Ersatz von rund 1.700¤ Verfahrenskosten an die Beschwerdeführerin verpflichtet.

Wer bei dieser Aktion am 29.9.2020 eine Strafe bekommen hat, kann sich nun auf dieses Erkenntnis berufen und muss die Strafe nicht bezahlen.

Auf allen Ebenen ist klar - WIR WEHREN UNS:

Wenn die Lebensgrundlagen unserer Kinder in Gefahr sind, machen wir Protestcamps. Wenn unsere Protestcamps geräumt werden, machen wir große Blockaden und erheben Beschwerde. Wir werden uns auf allen Ebenen gegen die Klimakatastrophe bzw die Untätigkeit der Politik wehren.
Recht und Gesetz sind auf unserer Seite!" so die Aktivist*Innen von Extinction Rebellion.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /