© Ulrike Leone auf pixabay /
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Deutschlands EEG-Novelle: Weniger Hürden für den Solar-Ausbau

Gestern hat der deutsche Bundestag die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen.

Berlin- In den Nachverhandlungen der letzten Tage haben sich Union und SPD noch auf einige Verbesserungen gegenüber dem völlig unzureichenden Gesetzesentwurf von Bundeswirtschaftsminister Altmaier geeinigt. Vor allem für die Solarenergie gibt es einige Lichtblicke – das Umweltinstitut freut, dass mehrere Forderungen aus seinem „10-Punkte-Plan für eine Solaroffensive“ umgesetzt werden. Zu diesen wichtigen Verbesserungen beigetragen haben dürften die vielen Menschen, die sich in den letzten Tagen an der Aktion des Umweltinstituts, „Retten wir das EEG“, beteiligt haben und sich per Telefon, Email oder Twitter an die Abgeordneten im Wirtschaftsausschuss gewendet haben. Vielen Dank für Ihren Einsatz!



Ein großer Wurf für den Klimaschutz ist diese Novelle jedoch nicht. Zwar sind einige wichtige Hürden für die Solarenergie in Bürgerhand gefallen. Doch ein zentrales Element hat die Regierung in das nächste Jahr verschoben: die Anhebung der Ausbaumengen für die Erneuerbaren. Sie müssen drei Mal so hoch sein wie aktuell vom Bundestag beschlossen, um die Pariser Klimaziele einzuhalten. Dass eine Erhöhung gegenüber den von Altmaier vorgesehen viel zu geringen jährlichen Zielen nun überhaupt noch stattfinden soll, gibt Hoffnung. Doch hätte das auch schon jetzt beschlossen werden können – denn weder der Pariser Klimavertrag noch die kürzlich angehobenen Klimaziele der EU haben die Regierung überraschend getroffen. Dennoch ist zu erkennen, dass es fortschrittliche Abgeordnete im Bundestag gibt, die sich für ein erneuerbares Energiesystem einsetzen. Diese gilt es im Hinblick auf die Ausbauziele zu stärken, damit sie sich gegen die Bremser durchsetzen.

Die wichtigsten Änderungen für die Solarenergie im neuen EEG:

Die Anlagen der Solarpioniere sind gerettet!

Ab 1.Januar 2021 fallen nach 20 Jahren Betrieb die ersten Anlagen aus der EEG-Förderung. Im Entwurf von Herrn Altmaier waren Anforderungen für den Weiterbetrieb enthalten, die die Solarpioniere gezwungen hätten, ihre Anlagen zu verschrotten – oder für ihren Betrieb draufzuzahlen. Die Pflicht, schon für Kleinstanlagen ab einem Kilowatt teure Messtechnik erwerben zu müssen, wurde nun in letzter Sekunde noch gekippt. Wollen die Solaranlagenbetreiber ihren Strom selbst nutzen, müssen sie außerdem doch keine EEG-Umlage zahlen. Wird der Strom nicht vor Ort genutzt, sondern in das Netz eingespeist, gibt es eine geringe Vergütung, die es erlaubt, die Betriebskosten zu finanzieren.

Schluss mit der Sonnensteuer!

Das war eine der wesentlichen Forderungen: Energiewende-Vorreiter:innen, die Solarstrom auf ihrem eigenen Dach erzeugen, sollen diesen verbrauchen dürfen, ohne dafür mit einer Abgabe belastet zu werden. Genauso wie Bürger:innen auch Tomaten aus eigenem Anbau essen dürfen, ohne dafür besteuert zu werden. Zu groß ist die Ungerechtigkeit: Große Konzerne, die weiter an fossiler Energie festhalten, werden von der EEG-Umlage befreit. Aber Bürger:innen, die mit viel Engagement den Umbau des Energiesystems voranbringen, mussten bisher zahlen – zumindest, wenn ihre Anlage größer als zehn Kilowatt war. Nun wurde diese Grenze auf 30 Kilowatt angehoben. Mit dieser Änderung werden voraussichtlich Anlagen geplant, die einen größeren Teil der verfügbaren Dachfläche belegen – ein Gewinn für den Klimaschutz. Noch ambitionierter wäre es allerdings gewesen, den Eigenverbrauch komplett von Umlagen zu befreien.
Förderung von Solaranlagen auf Mietshäusern

Durch Mieterstrom sollen auch Menschen ohne Wohneigenheim an günstiger erneuerbarer Energie teilhaben können. Hier hat der Bundestag einige unserer Forderungen aufgenommen: So werden künftig auch Quartierslösungen gefördert – Solaranlagen auf einem Dach können also beispielsweise das Nachbargebäude mitversorgen. Auch verlangt der Gesetzgeber jetzt nicht mehr, dass Betreiber:in der Solaranlage und Lieferant:in des Stroms die gleiche Person sein müssen. Das ist eine wesentliche Verbesserung, denn besser als die Vermieter:innen können Stromversorger als Dienstleister den Vertrieb des Stroms übernehmen. Weiterhin müssen Immobilienbesitzer:innen jetzt nicht mehr fürchten, dass ihnen durch den Bau einer Mieterstromanlage der Verlust ihrer Befreiung von der Gewerbesteuer droht. Last, but not least wird der Mieterstromzuschlag, der zuletzt auf null Cent gesunken war, angehoben: Für Anlagen bis zehn Kilowatt beträgt der Zuschlag ab jetzt 3,79 Cent pro Kilowattstunde, für Anlagen bis 40 Kilowatt 3,52 Cent und für Anlagen bis 500 Kilowatt 2,37 Cent. Unsere Forderung, Mieterstrom dem Eigenverbrauch auf Privathäusern gleichzustellen und von der EEG-Umlage zu befreien, hätte bei derzeitiger Umlagehöhe einen weitergehenden Kostenvorteil erzeugt. Doch mit den neuen Regelungen können Mieterstromanbieter auch schon besser arbeiten. Was noch fehlt, ist die Beseitigung weiterer bürokratischer Hürden, die vor allem Vermieter:innen kleiner Mietshäuser mit wenig Parteien daran hindern, für die Energiewende aktiv zu werden.

Mittelgroße Dachanlagen: Doch keine Ausschreibungspflicht

Solaranlagen auf großen Dächern, etwa von Gewerbehallen, haben ein riesiges Potenzial für die Energiewende, ohne dass weitere Flächen versiegelt werden müssen. Peter Altmaier wollte nun, dass bereits Anlagen ab 100 Kilowatt statt bisher 750 Kilowatt Leistung an Ausschreibungen teilnehmen müssen. Doch im Gegensatz zu Anlagen auf Freiflächen, die meist von Mehrfach-Investoren gebaut werden, geht es hier um Anlagen, die von Gewerbebetrieben z.B. für den Eigenverbrauch installiert werden. Für diese Akteure ist die Teilnahme an einer Ausschreibung eine zu große bürokratische und finanzielle Hürde – mit der Folge, dass die Anlagen gar nicht gebaut werden. Nun konnte gerade noch verhindert werden, dass mittelgroße gewerbliche Anlagen in die Ausschreibung gezwungen werden.

Ein bitterer Beigeschmack bleibt: Für Anlagen über 300 Kilowatt Leistung, die nicht an Ausschreibungen teilnehmen, ist zwar Eigenverbrauch erlaubt, es besteht aber nur für die Hälfte des erzeugten Stroms ein Anspruch eine Marktprämie nach dem EEG. Mit dieser Regelung besteht die Gefahr dass auf Dächern von Hallen, die keinen großen Stromverbrauch haben, keine Solaranlagen installiert werden.

10-Punkte-Plan des Umweltinstituts für eine Solarinitiative

Quelle: Umweltinstitut


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /