© Thomas Mühl / Wasserfall
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EAG: Meilenstein mit Wermutstropfen

Kleinwasserkraft Österreich begrüßt den Begutachtungsentwurf zum Erneuerbaren Ausbaugesetz, sieht viele Schritte in richtige Richtung aber auch Verbesserungsbedarf.

Sehr erfreut darüber, dass heute endlich der lang erwartete Begutachtungsentwurf zum Erneuerbaren Ausbaugesetz (EAG) vorgelegt wurde, zeigt sich Kleinwasserkraft Österreich Geschäftsführer Paul Ablinger: "Um die Energiewende zu schaffen sind gerade für sehr langlebige und investitionsintensive Technologien wie die Kleinwasserkraft langfristig stabile Rahmenbedingungen notwendig. Das EAG sollte dafür ein Meilenstein sein. Endlich wird mit dem Begutachtungsentwurf der Grundstein für den Gesetzesbeschluss gelegt!"

Begrüßt wird von Kleinwasserkraft Österreich insbesondere die Orientierung an den Spezifika der einzelnen Technologien und die Anpassung der Unterstützungsdauer an die international üblichen 20 Jahre. Große Chancen im Bereich der Kleinwasserkraft sollten auch die neu eingeführten Energiegemeinschaften mit sich bringen. Verbesserungsbedarf gibt es aus Sicht von Kleinwasserkraft Österreich aber ebenfalls. Ablinger: "Für uns unverständlich ist, dass für Anlagen, die sich bereits einem sehr strengen Bewilligungsprozess unterziehen mussten nun noch einmal weitere Hürden eingezogen werden sollen. Das ist eine zusätzliche Bürokratie und Verzögerung, bei der sich auch die Frage stellt, wer das überhaupt kontrollieren soll. Vertraut man den Bewilligungsbehörden nicht?" Denn: eine Förderung kann nur beantragt werden, wenn alle notwendigen Bewilligungen vorliegen. Und für diese ist die Erfüllung sämtlicher Umweltauflagen, die in Österreich auf sehr hohem Niveau sind, Voraussetzung!

In diesem Zusammenhang überrascht auch, dass die Revitalisierung von Altanlagen nicht im Bereich der Marktprämien aufscheint. Da die Verbesserung von bestehenden Anlagen dem Vernehmen nach aber Priorität eingeräumt werden soll, liegt hier vermutlich nur eine verkürzte Darstellung in der Präsentation vor.

Eine abschließende Beurteilung wird erst nach Vorliegen des Begutachtungsdokumentes und der zugehörigen Verordnungstexte möglich sein. "Wir gehen davon aus, dass man im Zuge der Begutachtung auch unsere Hinweise berücksichtigt. Dann sollte das EAG wirklich der dringend notwendige Meilenstein am Weg zu 100 % erneuerbarem Strom bis 2030 werden", so Ablinger der auch auf die enormen konjunkturellen Effekte des Erneuerbaren Ausbaus verweist: "Alleine der Ausbau der Kleinwasserkraft sollte ein Plus von fast 15.000 Arbeitsplätzen und zusätzliche 1,1 Mrd. BIP jährlich auslösen!"


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /