© blickpixel Michael Schwarzenberger - pixabay.com
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GLOBAL 2000 fordert Aufhebung des rechtswidrigen Standortentwicklungsgesetzes

Umweltverfahren müssen Schutz von Mensch und Umwelt ins Zentrum stellen

Wien - Die Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 sieht sich in ihren Bedenken bestätigt: "Das sogenannte Standortentwicklungsgesetz ist ein massiver Angriff auf Umweltrechte und muss sofort aufgehoben werden. Die Umweltverträglichkeitsprüfung darf nicht untergraben werden, hohe Umweltstandards müssen auch in Österreich wieder gesichert werden", so Johannes Wahlmüller, Sprecher der Umweltorganisation GLOBAL 2000.

Das Ökobüro, bei dem GLOBAL 2000 Mitglied ist, hatte gegen das umweltgefährdende Gesetz Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht. Diese teilt die Bedenken der UmweltschützerInnen und fordert Österreich auf, unser Recht wieder mit der Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung in Einklang zu bringen. In Österreich sind gleich mehrere problematische Aspekte Gegenstand des Verfahrens. Dabei geht es um falsch gesetzte Schwellenwerte, ab denen eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist, etwa bei Projekten zur Erdöl- und Erdgasgewinnung. Weiters ist auch das neue österreichische Standortentwicklungsgesetz von 2019 Gegenstand des Vertragsverletzungsverfahrens. Wahlmüller weiter: "Statt umweltschädlichen Projekten Vorrang zu geben, brauchen wir bessere Rahmenbedingungen um eine qualitativ hochwertige Umweltverträglichkeitsprüfung sicherzustellen. Es geht um unsere Umwelt, Naturschätze und Lebensgrundlagen. Das sollte uns eine gründliche und fachlich fundierte Überprüfung von Großprojekten wert sein!"

GLOBAL 2000 weist darauf hin, dass UVP-Verfahren ab Vollständigkeit der Unterlagen in Österreich im Durchschnitt nur sieben Monate dauern. Es dauert jedoch in der Regel mehr als zehn Monate, bis Projektwerber die Unterlagen für das Vorhaben vollständig haben. Potential zur Beschleunigung von Verfahren sieht GLOBAL 2000 vielmehr durch die Reform des Vorverfahrens, damit Projektwerber mehr Unterstützung erhalten, durch die Verbesserung des Verfahrensmanagements durch Ausstattung einer – weisungsfreien - UVP-Behörde mit mehr Ressourcen, insbesondere mit mehr Amtssachverständigen, aber auch durch die Durchführung von Strategischen Umweltprüfungen (SUP) bei absehbar kontroversen Plänen. "Es gibt viele Vorschläge wie wir Verfahren verbessern können. Der Versuch einfach über wichtige Umweltschutzinteressen drüber zu fahren ist zum Scheitern verurteilt. Stattdessen sollte jetzt eine ernsthafte Diskussion über Verbesserungen starten, die den Schutz von Mensch und Umwelt ins Zentrum stellt", so Johannes Wahlmüller.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /