© Sharon Ang / Burger
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Begrenzung von Transfettsäuren in Lebensmitteln

Die Kommission hat eine neue Verordnung zur Festlegung einer Höchstgrenze für die Verwendung von industriell hergestelltem Transfett in Lebensmitteln in der EU angenommen.

Ab April 2021 sind industriell hergestellte Transfette in Lebensmitteln für Endverbraucher auf 2 Gramm je 100 Gramm Fett begrenzt. Bei Lebensmitteln im Business-to-Business-Handel muss die Menge der Transfette angegeben werden, falls der Grenzwert von 2 Gramm überschritten wird. Die gesundheitsschädliche Wirkung von Transfettsäuren wurde in zahlreichen Studien nachgewiesen, darunter auch in einer Studie der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit.

Quelle: EU-Kommission


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /