© John Howard
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EU-Ziele für Autos als erster Schritt zur Mobilitätswende

Emissionsvorgaben müssen durch umfassende Unterstützungs-Konzepte ergänzt werden

Österreichs Elektrizitätswirtschaft begrüßt den Verhandlungsfortschritt auf EU-Ebene zur Beschleunigung der Mobilitätswende im Individualverkehr. Nachdem letzte Woche das EU-Parlament beschloss, die CO2-Standards für neu zugelassene PKWs und leichte Nutzfahrzeuge bis 2030 um 40 Prozent zu senken, haben gestern auch die EU-Umweltminister für eine Senkung der CO2-Emissionen für PKW um 35 Prozent und für leichte Nutzfahrzeuge um 30 Prozent gestimmt. Nun können die sogenannten Trilogverhandlungen zwischen Rat, EU-Parlament und EU-Kommission unter österreichischer Ratspräsidentschaft aufgenommen werden.

"Um die Ziele des Klimaabkommens von Paris und der Klima- und Energiestrategie #mission2030 zu erreichen, brauchen wir auch im Verkehrsbereich wirksame Maßnahmen. Die Marktdurchdringung von E-Autos und emissionsarmen Fahrzeugen spielt dabei eine wesentliche Rolle", erklärte Barbara Schmidt, Generalsekretärin von Oesterreichs Energie, der Interessenvertretung der österreichischen E-Wirtschaft. Die europaweite und internationale Normung ist aus Sicht von Oesterreichs Energie aber ein unbedingt erforderlicher Türöffner für die Mobilitätswende.

Die E-Wirtschaft setzt sich aktiv für den Ausbau der E-Mobilität ein. "Strengere Emissionsvorgaben können hier wirksame Unterstützung bringen", so Schmidt. Eine Einzelmaßnahme am Fahrzeugsektor sieht Oesterreichs Energie jedoch als nicht ausreichend an. Schmidt: "Für die Kunden muss es faire und finanziell interessante Modelle zum Umstieg geben und die Ladeinfrastruktur benötigt noch Incentives aus rechtlicher und regulatorischer Sicht."

Österreichs E-Wirtschaft betont, dass es differenzierter Konzepte für die verschiedenen Mobilitäts-Kundengruppen bedarf, um einen rascheren Markteinstieg zu ermöglichen. Die Mobilitätswende benötigt des Weiteren praktikable Rahmenbedingungen und rechtliche Anpassungen in den Bereichen StVO, Steuergesetzgebung, Straßenfinanzierung, Netzfinanzierung, Pendlerförderung, Wohnungseigentumsgesetz, Mietrechtsgesetz und Raumordnung. Schmidt: "Dazu kommen noch eine langfristige Finanzierung der entstehenden Netzkosten und Förderungen in mehreren Sektoren, es ist also noch viel zu tun."



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Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /