© Gerd Altmann / geralt- pixabay.com
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Staatsbeihilfen für Atomkraft - Ein falscher Weg

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Nichtigkeitsklage in Sachen AKW Hinkley Point C der Republik Österreich veröffentlicht: EURATOM-Vertrag als Grund für Abweisung der Klage

Sima nach EuGH-Urteil zu Hinkley Point: "Abschaffung von EURATOM überfällig"

Der Europäischer Gerichtshof hat die Klage von Österreich und Luxemburg gegen das britische AKW Hinkley Point C abgewiesen. Diese hatten geklagt, weil die britische Regierung den Bau des Atommeilers mit Steuergeldern von bis zu 108 Milliarden Euro finanzieren will. Greenpeace fordert jetzt die österreichische Bundesregierung auf, gegen das Urteil zu berufen. Schließlich sei Atomkraft nicht nur gefährlich, sondern ohne das Geld der SteuerzahlerInnen nicht finanzierbar.

Dies ist für Wiens Umweltstadträtin Ulli Sima absolut nicht nachvollziehbar. "Die einseitige Bevorzugung einer Energieform, nämlich der Atomkraft, ist absolut inakzeptabel, sie müsse demnach auch für erneuerbare Energien gelten." Wenn die aktuelle Entscheidung nun mit dem EURATOM-Vertrag begründet wird, dann kann das laut Sima nur heißen, dass dieser Vertrag aus den 50er Jahren umgehend abgeschafft werden muss. "Er ist ein Relikt aus den Gründungstagen der EU und absolut nicht mehr zeitgemäß. Denn er schreibt die einseitige Förderung der todbringenden Atomkraft fest, eine Energieform die zudem absolut unwirtschaftlich ist nur mit Beihilfen und Förderungen am Leben gehalten wird", so Sima. Hier werde mit zweierlei Maß gemessen. Sima fordert die Bundesregierung auf, den eingeschlagenen Anti-Atom-Kurs konsequent weiterzugehen und gegen das Urteil zu berufen.

Das Atomprojekt Hinkley Point C dürfte das teuerste Kraftwerk der Welt werden. Am Standort in Hinkley Point gibt es bereits vier Reaktoren, die Blöcke A1 und A2 wurden bereits im Jahr 2000 stillgelegt. Die beiden noch laufenden Blöcke B1 und B2 sind Hochrisikoreaktoren, da sie bereits älter als 30 Jahre sind. 2013 wurde die Erlaubnis zum Neubau zwei weiterer Reaktoren erteilt. Das Atomprojekt soll großteils von britischen Steuerzahlern und Steuerzahlerinnen finanziert werden.

Die vom französischen Staatskonzern EDF zusammen mit einem chinesischen Unternehmen geplante Anlage soll 2025 ans Netz gehen. Es ist der erste Reaktorneubau in Großbritannien seit rund zwei Jahrzehnten. Die damalige österreichische rot-schwarze Bundesregierung hatte im Juli 2015 gegen den Beschluss der Europäischen Kommission geklagt, Beihilfen zugunsten des AKW-Bauprojekts zu genehmigen und damit den Wettbewerb auf dem Strommarkt zugunsten von Atomkraft zu verzerren. "Es ist völlig unverständlich, warum diese Verzerrung für die EU-Kommission akzeptabel ist", so Sima.

Brexit nutzen, EURATOM überführen

Der EURATOM-Vertrag ist ein offenkundiger Anachronismus aus den Frühzeiten der Europäischen Union: Immer wieder wird dieser Vertrag von der Europäischen Kommission als Grundlage für die Behauptung herangezogen, dass der Ausbau von Atomkraft ein Ziel des gemeinsamen Interesses der EU ist: So geschehen bereits in der Genehmigung von Staatsbeihilfen für das britische AKW Hinkley Point C der Kommission vom 8.10.2014 und wieder bei der Genehmigung von Staatsbeihilfen für das ungarische AKW Paks II vom 6.3.2017 (1). Die Nichtigkeitsklage (Art. 263 AEUV) der Republik Österreich gegen die Hinkley Point-Entscheidung führt als einen der Klagsgründe ins Treffen, dass sich die Genehmigung auf Basis eines "gemeinsamen Interesses Atomkraft" die falsche vertragliche Basis ist - EURATOM-Vertrag ist nicht gleich Lissabon-Vertrag der Europäischen Union.

"Offenkundig wollen die Richter des Europäischen Gerichts genauso wie die Europäische Kommission diesen gewichtigen Unterschied zwischen veraltetem Atom-Fördervertrag und Lissaboner Vertrag der Europäischen Union nicht anerkennen, nach dem Atomkraft natürlich kein gemeinsames Interesse der Union ist", so Patricia Lorenz, Anti-Atom-Sprecherin von GLOBAL 2000. "In einem Europa, in dem 2019 nur noch 13 von 27 Mitgliedsstaaten Atomreaktoren betreiben, von denen drei einen aufrechten Atomausstiegs-Beschluss haben, kann Atomkraft kein gemeinsames Interesse sein. Nur eine Auflösung von EURATOM und eine Integration der notwendigen Kontrollinstanzen in die ohnehin existierenden Strukturen der Europäischen Kommission kann das unsägliche Primat der Atom-Subventionierung beenden, auf das sich die Kommission immer wieder stützt. Die EU darf nicht zur Atomunion werden, die ganz offen die Förderung einer Hochrisiko-Technologie mit Steuergeldern gewährt."

GLOBAL 2000 begrüßt, dass im österreichischen Regierungsprogramm explizit eine Überarbeitung des EURATOM-Vertrags als Ziel genannt ist, ebenso wie im deutschen Regierungsprogramm. "Wir rufen die Regierung auf, den BREXIT - Austritt Großbritanniens und den damit verbundenen BREXATOM - Austritt aus dem EURATOM-Vertrag als Chance zu nutzen, dringendst internationale Allianzen für eine Vertragsstaatenkonferenz zur Beendigung des Vertrags zu bilden", so Lorenz. "Wir gehen davon aus, dass die Republik Österreich gegen dieses Urteil berufen wird."

Eine Fehlentscheidung

Der österreichische Europaabgeordnete Lukas Mandl sagt dazu: "Diese Fehlentscheidung können wir nicht hinnehmen. Ich unterstütze die österreichische Bundesregierung voll und ganz, wenn sie gegen dieses Urteil in Berufung geht. Atomkraft ist nicht nur keine grüne Energieform und brandgefährlich. Atomkraft ist auch wirtschaftlich nicht sinnvoll, wie die vollkommen überzogene staatliche Beihilfe Großbritanniens zeigt, ohne die der Pannenmeiler Hinkley Point C niemals rentabel betrieben werden könnte. Wahre grüne Energie kommt aus erneuerbaren Quellen, wie das Österreich konsequent vorzeigt."

EURATOM muss in seiner jetzigen Form aufgelöst werden!

"Es war erwartbar, dass ein EUG-Urteil, das sich auf den EURATOM-Vertrag stützt, so ausfallen muss wie im gegenständlichen Fall Hinkley Point C. Es ist das Grundprinzip des Vertrags der Europäischen Gemeinschaft, der Atomkraft Vorteile zu verschaffen, die sie marktwirtschaftlich niemals bieten kann. Die Atomindustrie in Europa kann nur überleben, wenn ihr ein geschützter Wirtschaftsbereich gesichert wird - und genau dazu dient EURATOM! Das ist die Zielsetzung des Vertrags!", so Gabriele Schweiger und Roland Egger, Sprecher von atomstopp_oberoesterreich.

"So sehr wir es begrüßt haben, dass Österreich als Speerspitze die EU-Kommission wegen ihrer Entscheidung geklagt hat, Großbritannien Direktsubventionen zum Bau eines neue Atommeilers zu erlauben, so skeptisch waren wir von Anfang an. Denn die Kommission stützt sich dabei immerhin auf Primärrecht, also quasi auf verfassungsrechtlich geschützte Prinzipien. Was sollte da anderes herauskommen, als eine Pro-Atomentscheidung?", stellen Schweiger und Egger in den Raum.

"Eines hat das Urteil auf jeden Fall überdeutlich belegt: Der EURATOM-Vertrag ist nicht im Sinne und zum Wohle der Allgemeinheit formuliert - und muss daher unverzüglich an die Ansprüche der gesellschaftlichen Realität angepasst werden. Und diese Realität lehnt längst mehrheitlich die Nutzung der Atomkraft ab", so Schweiger und Egger.

Greenpeace fordert Regierung auf, in Berufung zu gehen

"Der Europäischer Gerichtshof hat die Gelegenheit verpasst, um Atomenergie in die Geschichtsbücher zu verbannen", sagt Adam Pawloff, Anti-Atom Sprecher bei Greenpeace in Österreich. "Die österreichische Regierung muss seinen Kampf gegen die Atomlobby entschlossen weiterführen und gegen das Urteil berufen. Es kann nicht sein, dass Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zur Kassa gebeten werden, um veraltete Hochrisiko-Technologien zu finanzieren, die sonst am Strommarkt nicht bestehen könnten."


Die Hintergrunddaten sind schockierend: Laut einer Studie von Greenpeace Energy würde beispielsweise eine Windstrom-Alternative bei mindestens gleicher Leistung und Versorgungssicherheit rund sieben Milliarden Euro weniger kosten, als die für Hinkley Point C geplanten Subventionen. "Wenn der europäische Gerichtshof nicht bereit ist das Ende der Atomenergie zu besiegeln, dann wird das wohl am Markt geschehen. Der Vormarsch von günstiger, saubere Energie aus Sonne, Wind und Wasser ist nicht aufzuhalten"€, so Pawloff.

LR ANSCHOBER: Politisches Fehlurteil des EuG schreit nach Berufung

Oberösterreichs LR Anschober meint: "Dieses Fehlurteil ist ein enttäuschender Rückschlag, aber wir werden unser Engagement in Richtung europaweitem Atomausstieg konsequent fortsetzen. Mit vielen Bündnispartner/innen und vor allem auch mit dem europäischen Energiemarkt auf unserer Seite. Denn die Konsument/innen werden sich Milliardensubventionen für eine Hochrisikotechnologie und planwirtschaftliche Verhältnisse zum Ausbremsen des Marktes nicht lange bieten lassen - sie zahlen den Großteil der Zeche für eine einseitige Bevorzugung der Atomenergie und ein Aushebeln des Wettbewerbsrechts.
Anschober weiter: "Es ist doch völlig paradox: den Betreibern von Hinkley Point wird vertraglich für 35 Jahre ein - indexgesicherter - Abnahmepreis für Atomstrom garantiert, der beim mehr als Doppelten des derzeitigen Marktpreises liegt. Und das soll mit dem Wettbewerbsrecht der EU vereinbar sein?"

Österreich muss Überarbeitung des EURATOM-Vertrages zur Chefsache erklären

"Es ist zu hoffen, dass Österreich gegen dieses Urteil Einspruch erheben wird und sich, wie im Regierungsprogramm festgelegt, nun aktiv für eine Änderung des EURATOM-Vertrages einsetzt und den Weg weiter beschreitet, die unglaubliche Bevorzugung dieser Hochrisikotechnologie zu beenden", bemerkt Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft.

Mehrheit der europäischen Länder ohne Atomkraft

Mit dem Austritt von Großbritannien nutzen dann nur mehr 13 Staaten der europäischen Gemeinschaft die Atomkraft. Damit hat sich in der EU bereits eine Mehrheit der Mitgliedstaaten gegen die Nutzung der Atomkraft entschieden. Diese wird mit dem Ende der Atomkraftnutzung in Deutschland und anderen Staaten in den nächsten Jahren noch deutlicher werden. "Spätestens jetzt ist es an der Zeit die Bevorzugung dieser Hochrisikotechnologie zu beenden und diese Änderungen auch in den gesetzlichen Regelwerken der EU abzubilden", fordert Moidl.

So wie Deutschland hat auch Österreich eine Änderung des EURATOM-Vertrages im Regierungsprogramm verankert. "Als Land, das gerade die EU-Ratspräsidentschaft innehat, kann Österreich hier auch rasch einen Änderungsprozess der gesetzlichen Grundlagen ins Rollen bringen und den entschiedenen Anti-Atomkurs fortsetzen", bemerkt Moidl und ergänzt: "Wir hoffen hier auf ein klares Zeichen der österreichischen Regierung." Österreich wird im nächsten halben Jahr die neuen Bedingungen für den europäischen Strommarkt festlegen. Auch hier muss das Zeitalter der Überförderung von konventionellen Kraftwerken und besonders auch jene der Atomkraft beendet werden. "Wir brauchen ein Europa der erneuerbaren Energien, dass sich von der überalterten Energieversorgung mit Atom, Kohle und Gas verabschiedet und hoffen auf weitere klare Schritte der Bundesregierung die die Atomkraftnutzung in Europa beenden", erläutert Moidl.

Subventionen für Erneuerbare statt für Hochrisikotechnologie Atomkraft

Michel Reimon, wettbewerbspolitischer Sprecher der Grünen und Co-Delegationsleiter im Europaparlament, sagt: "Ohne staatlichen Beihilfen gäbe es schlichtweg keine neuen Atomkraftwerke in Europa. Nach Jahrzehnten an Subventionen bleibt Atomkraft teuer, unrentabel und unberechenbar. Die Kommission hält an Wettbewerbsverzerrung im Energiesektor fest - zu Lasten unserer Sicherheit und unserer erneuerbaren Zukunft. Dabei versteckt sie sich hinter dem verstaubten Euratom-Vertrag. Die österreichische Ratspräsidentschaft und Umweltministerin Elisabeth Köstinger müssen die Reform des Euratom-Vertrages zur Priorität machen, um eine Neuausrichtung der europäischen Energiepolitik gegen die Atomlobby zu beginnen.



(1) "As recognised in previous Commission decisions, the Commission concludes that the promotion of nuclear energy is a key objective of the Euratom Treaty, and therefore the Union." p 70 5.3.3. Objective of common interest, (292). Commission Decision of 6.3.17 on the Measure / Aid Scheme / State Aid SA. 38454 - 2015/C (es 2015/N) which Hungary is planning to implement for supporting the development of two new nuclear reactors at Paks II nuclear power station (Text with EEA relevance) published 6.10.17, Veröffentlicht im Amtsblatt der EU 1.12.17


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /